Bezirksregierung Arnsberg: Genehmigung Blockheizkraftwerke Grohe AG Hemer I

Antrag nach dem UIG NRW bzw. Bürgeranfrage gemäß Artikel 17 Grundgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

mich interessieren die Genehmigungsverfahren zur Errichtung und Betrieb zweier Blockheizkraftwerke der Grohe AG in Hemer. Diese laufen laut dem Umweltportal NRW unter den Aktenzeichen 900-53.0011/15/1.2.3.2 und 900-53.0012/15/1.2.3.2 (Antragseingang bei der Bezirksregierung Arnsberg am 09.02.2015 vgl. http://www.umweltportal.nrw.de/servlet/is/7317/; Stand 17.05.2015). Neben der eigentlichen Genehmigung für die Errichtung und Betrieb der Blockheizkraftwerke interessieren mich weitere Dokumente im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren für diese Blockheizkraftwerke.

Da ich jedoch zum gegenwärtig Zeitpunkt nicht den Umfang dieser Dokumente abschätzen kann und wie der Informationszugang konkret erfolgen soll (laut. § 4 Abs. 2 Satz UIG NRW werden unter anderem keine Gebühren erhoben für die Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte sowie die Einsichtnahme in Umweltinformationen vor Ort) bin auf ihre Unterstützung bei der Antragstellung angewiesen. Dementsprechend beantrage ich vorab gemäß § 4 Abs. 2 S. 4 UIG Bund bei der Bezirksregierung Arnsberg mich bei der Stellung und Präzisierung meines Antrages durch die Beantwortung folgender Fragen unterstützen:

1. Welche zu prüfenden Unterlagen sind im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die Errichtung und Betrieb von Blockheizkraftwerken durch die Betreiber dieser Kraftwerke einzureichen?
2. Welche Unterlagen liegen im Kontext der Errichtungs- bzw. Betriebsgenehmigungen für die zwei Blockheizkraftwerke der Grohe AG in Hemer (Aktenzeichen 900-53.0011/15/1.2.3.2 und 900-53.0012/15/1.2.3.2; Antragseingang bei der Bezirksregierung Arnsberg am 09.02.2015) vor, die Maßnahmen und Tätigkeiten zum Schutz von Umweltbestandteilen im Sinne des § 2 Abs. 3 Nummer 1 UIG Bund beinhalten?
3. Liegt bereits die Errichtungs- bzw. Betriebsgenehmigungen für die zwei Blockheizkraftwerke der Grohe AG in Hemer ( Aktenzeichen 900-53.0011/15/1.2.3.2 und 900-53.0012/15/1.2.3.2; Antragseingang bei der Bezirksregierung Arnsberg am 09.02.2015) vor? Wenn nein, wann wird dies der Fall sein?

Nach der Beantwortung der obigen Fragen und eventueller Nachfragen im Rahmen des Vorantrages vom heutigen Tage werde ich den Hauptantrag mit Angaben zu den mich interessieren Umweltinformationen und der Art des Informationszuganges separat zu einem späteren Zeitpunkt stellen. Danke im Voraus.

Bitte beachten Sie folgendes:

Dies ist ein Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) i.V.m. UIG BUND, da Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG BUND betroffen sind. Sollte der Anwendungsbereich des UIG NRW/UIG Bund nicht ermöglicht sein, bitte ich diesen Antrag in Petitionsform gemäß Artikel 17 GG i.V.m. § 37 Abs. 1 VwVfG NRW und § 39 Abs. 1 VwVfG NRW als Bürgeranfrage entgegen zu nehmen, zu prüfen und zu bescheiden.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft.

Ich verweise auf § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Zusammenfassung per 2015-07-10:

Nach Akteneinsicht durch den Antragsteller am 10.07.2015 bei der Bezirksregierung Arnsberg in Dortmund steht fest, dass ein Blockheizkraftwerk (BKHW) d.h. eine Anlage zur Erzeugung von Strom und Warmwasser in einer Verbrennungseinrichtung durch den Einsatz von Gasen der öffentlichen Gasversorgung mit Gesamtkosten von 558.140,00 Euro errichtet werden soll. Das BKHW besteht aus vier Anlagen-/Betriebseinheiten d.h. Schmierölsystem, Heißwassersystem sowie Be- und Entlüftungsanlage. Das Schmierölsystem beinhaltet zwei Tanks mit 990 Liter Frischöl und 750 Liter Altöl. Zusätzlich fallen ca. 3100 kg Abfälle in Form von Altölen an. Beim Betrieb des BKHWs fällt kein Abwasser an. Das BKHW wird in einem geschlossenen Raum in einem bestehenden Gebäude errichtet, auf dessen Dachfläche anfallendes Niederschlagwasser in die öffentliche Mischkanalisation eingeleitet wird.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Mai 2015
  • Frist
    19. Juni 2015
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem UIG NRW bzw. Bürgeranfrage gemäß Artikel 17 Grundgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, mich int…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bezirksregierung Arnsberg: Genehmigung Blockheizkraftwerke Grohe AG Hemer I [#9840]
Datum
17. Mai 2015 22:45
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem UIG NRW bzw. Bürgeranfrage gemäß Artikel 17 Grundgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, mich interessieren die Genehmigungsverfahren zur Errichtung und Betrieb zweier Blockheizkraftwerke der Grohe AG in Hemer. Diese laufen laut dem Umweltportal NRW unter den Aktenzeichen 900-53.0011/15/1.2.3.2 und 900-53.0012/15/1.2.3.2 (Antragseingang bei der Bezirksregierung Arnsberg am 09.02.2015 vgl. http://www.umweltportal.nrw.de/servlet/is/7317/; Stand 17.05.2015). Neben der eigentlichen Genehmigung für die Errichtung und Betrieb der Blockheizkraftwerke interessieren mich weitere Dokumente im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren für diese Blockheizkraftwerke. Da ich jedoch zum gegenwärtig Zeitpunkt nicht den Umfang dieser Dokumente abschätzen kann und wie der Informationszugang konkret erfolgen soll (laut. § 4 Abs. 2 Satz UIG NRW werden unter anderem keine Gebühren erhoben für die Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte sowie die Einsichtnahme in Umweltinformationen vor Ort) bin auf ihre Unterstützung bei der Antragstellung angewiesen. Dementsprechend beantrage ich vorab gemäß § 4 Abs. 2 S. 4 UIG Bund bei der Bezirksregierung Arnsberg mich bei der Stellung und Präzisierung meines Antrages durch die Beantwortung folgender Fragen unterstützen: 1. Welche zu prüfenden Unterlagen sind im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die Errichtung und Betrieb von Blockheizkraftwerken durch die Betreiber dieser Kraftwerke einzureichen? 2. Welche Unterlagen liegen im Kontext der Errichtungs- bzw. Betriebsgenehmigungen für die zwei Blockheizkraftwerke der Grohe AG in Hemer (Aktenzeichen 900-53.0011/15/1.2.3.2 und 900-53.0012/15/1.2.3.2; Antragseingang bei der Bezirksregierung Arnsberg am 09.02.2015) vor, die Maßnahmen und Tätigkeiten zum Schutz von Umweltbestandteilen im Sinne des § 2 Abs. 3 Nummer 1 UIG Bund beinhalten? 3. Liegt bereits die Errichtungs- bzw. Betriebsgenehmigungen für die zwei Blockheizkraftwerke der Grohe AG in Hemer ( Aktenzeichen 900-53.0011/15/1.2.3.2 und 900-53.0012/15/1.2.3.2; Antragseingang bei der Bezirksregierung Arnsberg am 09.02.2015) vor? Wenn nein, wann wird dies der Fall sein? Nach der Beantwortung der obigen Fragen und eventueller Nachfragen im Rahmen des Vorantrages vom heutigen Tage werde ich den Hauptantrag mit Angaben zu den mich interessieren Umweltinformationen und der Art des Informationszuganges separat zu einem späteren Zeitpunkt stellen. Danke im Voraus. Bitte beachten Sie folgendes: Dies ist ein Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) i.V.m. UIG BUND, da Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG BUND betroffen sind. Sollte der Anwendungsbereich des UIG NRW/UIG Bund nicht ermöglicht sein, bitte ich diesen Antrag in Petitionsform gemäß Artikel 17 GG i.V.m. § 37 Abs. 1 VwVfG NRW und § 39 Abs. 1 VwVfG NRW als Bürgeranfrage entgegen zu nehmen, zu prüfen und zu bescheiden. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft. Ich verweise auf § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksregierung Arnsberg
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer per Mail gestellten Anfrage vom 17.05.2015. Mi…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
Bezirksregierung Arnsberg: Genehmigung Blockheizkraftwerke Grohe AG Hemer I [#9840]
Datum
20. Mai 2015 11:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer per Mail gestellten Anfrage vom 17.05.2015. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksregierung Arnsberg
Sehr geehrtAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre per E-Mail gestellte Anfrage vom 17. Mai 2015 gemäß Umwel…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
Bezirksregierung Arnsberg: Genehmigung Blockheizkraftwerke Grohe AG Hemer I [#9840]
Datum
10. Juni 2015 09:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre per E-Mail gestellte Anfrage vom 17. Mai 2015 gemäß Umweltinformationsgesetz NRW (UIG NRW). Ihre Anfrage bezieht sich auf 2 Genehmigungsverfahren der Firma Grohe AG in Hemer. Beide Genehmigungsverfahren stehen in Bezug auf ein Blockheizkraftwerk. Gegenstand des ersten Genehmigungsverfahrens (Az.: 900-53.0011/15/1.2.3.2) ist die Errichtung und der Betrieb eines Blockheizkraftwerkes gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetzt (BImSchG) gewesen. Im zweiten Genehmigungsverfahren (Az.: 900-53.0012/15/1.2.3.2) wurde für die Errichtung des in Rede stehenden Blockheizkraftwerkes der vorzeitige Baubeginn gemäß § 8a BImSchG beantragt. Beide Genehmigungsverfahren sind zwischenzeitlich abgeschlossen und der vorzeitige Baubeginn sowie die Errichtung und der Betrieb des Blockheizkraftwerkes wurden durch die Bezirksregierung Arnsberg genehmigt. Das Genehmigungsverfahren wurde dabei entsprechend den Vorgaben der 9. BImSchV (Verordnung über das Genehmigungsverfahren) und der 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) im vereinfachten Verfahren (ohne Öffentlichkeitbeteiligung) unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Das Blockheizkraftwerk der Fa. Grohe AG hat eine relative kleine Feuerungswärmeleistung. Da das immissionsschutzrechtliche Verfahren bereits abgeschlossen ist, wird zurzeit zur Beantwortung Ihrer Anfrage die Übersendung der entsprechenden Genehmigungsbescheide von uns überprüft. Da die Bescheide möglicherweise Geschäftsgeheimnisse oder geschützte personenbezogene Daten enthalten könnten, ist es erforderlich, vor der Übersendung der Dokumente der Grohe AG die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Diese Anhörung findet zurzeit statt. Eine Antwort hierzu erwarte ich spätestens in der 25. Kalenderwoche. Danach werde ich Ihnen zeitnah die gewünschten Informationen zur Verfügung stellen. Aus den Bescheiden können Sie dann auch entnehmen, welche Unterlagen im Genehmigungsverfahren eingereicht und geprüft wurden. Bei der Übersendung der Bescheide handelt es sich im vorliegenden Fall um eine einfache schriftliche Auskunft, die für Sie gebührenfrei erfolgt. Freundliche Grüße Im Auftrag
<< Anfragesteller:in >>
Guten Abend Herr Koch, ich bedanke mich für Ihre E-Mail vom 10.06.2015 und den gemachten, insbesondere Ihre Ausfü…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bezirksregierung Arnsberg: Genehmigung Blockheizkraftwerke Grohe AG Hemer I [#9840]
Datum
10. Juni 2015 21:40
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
Guten Abend Herr Koch, ich bedanke mich für Ihre E-Mail vom 10.06.2015 und den gemachten, insbesondere Ihre Ausführungen zum weiteren Verfahrensweise meines UIG-Antrages. Mit der geschilderten Verfahrensweise erkläre ich mich einverstanden. Zudem bedanke ich mich für ihre Erwähnung der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV). Nach Durchsicht der Verordnung stellte ich fest, dass für mich als Erstnutzer des UIG sich Antrags relevante Informationen aus den Pragraphen 1a, 3 sowie 4 bis 4a der 9. BImSchV ergeben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9840 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksregierung Arnsberg
Sehr geehrtAntragsteller/in die positive Stellungnahme der Fa. Grohe AG zur Weitergabe der in Rede stehenden Gene…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
Bezirksregierung Arnsberg: Genehmigung Blockheizkraftwerke Grohe AG Hemer I [#9840]
Datum
15. Juni 2015 14:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die positive Stellungnahme der Fa. Grohe AG zur Weitergabe der in Rede stehenden Genehmigungsbescheide liegt vor, sodass ich Ihnen heute, wie bereits angekündigt, zur Beantwortung Ihrer Anfrage die entsprechenden Genehmigungsbescheide als PDF-Dokument übersende. In beiden Bescheiden sind von der Firma Grohe AG beauftragte Unternehmen und deren Anschriften genannt, welche aus Datenschutzgründen von mir unkenntlich gemacht bzw. geschwärzt worden sind. Aus den Bescheiden können Sie nun auch entnehmen, welche Unterlagen im Genehmigungsverfahren eingereicht und geprüft wurden; eine Auflistung der Antragsunterlagen ist unter Punkt 4 des Genehmigungsbescheides vom 26. März 2015 enthalten. Ich hoffe, ich konnte Ihre Anfrage ausreichend beantworten. Sollten Sie weitere Rückfragen haben, stehe ich Ihnen unter den bekannten Kontaktdaten gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße Im Auftrag
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> für ihre Mittelung vom 15.06.2015 mit dem 2015-03-26 Zulassungsbescheid und d…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bezirksregierung Arnsberg: Genehmigung Blockheizkraftwerke Grohe AG Hemer I [#9840]
Datum
20. Juni 2015 23:21
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> für ihre Mittelung vom 15.06.2015 mit dem 2015-03-26 Zulassungsbescheid und dem 2015-05-07 Genehmigungsbescheid danke ich Ihnen herzlich. Nach Durchsicht des 2015-05-07 Genehmigungsbescheids beantrage ich gemäß § 2 Satz 1 UIG NRW i.V.m. § 5 Abs. 2 UIG NRW beantrage ich die Einsicht in Umweltinformationen vor Ort. Ich beantrage die Einsicht in den Genehmigungsbescheid 53-DO-0012/15/1.2.3.2-Kc/Stern vom 07. Mai 2015 hinsichtlich 1. der unter dem Punkt IV. Antragsunterlagen bezeichneten Dokumente (S. 10-12 des Genehmigungsbescheides) außer der unter dem Punkt - 12 benannten Anlage 9. - 14 benannten Anlage 11. - 15 benannten Anlage 12. - 16 benannten Anlage 13. - 17 benannten Anlage 14. - 18 benannten Anlage 15. 2. der auf den Seite 14 benannten Stellungnahmen vom Landrat des Märkischen Kreises, der Stadt Hemer und den Dezernaten der Bezirksregierung Arnsberg. Die Einsichtnahme vor Ort möchte ich gerne bei Ihnen in der Ruhrallee 1-3, 44139 Dortmund an einem frühen Montag- oder Mittwochvormittag wahrnehmen. Wann und wo ist diese Einsichtsnahme möglich? Danke im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9840 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksregierung Arnsberg
Sehr geehrtAntragsteller/in in Bezug auf Ihre Anfrage möchte ich Sie über den aktuellen Sachstand informieren u…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
Bezirksregierung Arnsberg: Genehmigung Blockheizkraftwerke Grohe AG Hemer I [#9840]
Datum
26. Juni 2015 11:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in in Bezug auf Ihre Anfrage möchte ich Sie über den aktuellen Sachstand informieren und Ihre Fragen beantworten. Da die Antragsunterlagen ebenfalls Geschäftsgeheimnisse oder geschützte personenbezogene Daten erhalten könnten, ist es erneut erforderlich, vor der Gewährung einer Einsichtnahme gegenüber Dritten, der Grohe AG die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Diese Anhörung habe ich bereits veranlasst. Eine Antwort hierzu erwarte ich spätestens in der 27. Kalenderwoche, sodass im Anschluss hierzu kurzfristig ein Termin in unserem Hause stattfinden könnte. Als Termin für die Einsichtnahme in die gewünschten Unterlagen schlage ich Ihnen daher den 06.07 oder den 08.07.2015 jeweils ab 09:00 Uhr im Landesbehördenhaus, Ruhrallee 1 - 3, 44139 Dortmund vor. Da in unserem Hause auch das Arbeits- und Sozialgericht ansässig ist, ist es zwingend erforderlich, dass Sie sich beim Betreten des Gebäudes ausweisen können. Bitte tragen Sie hierzu Ihre Ausweispapiere mit sich. Nach dem Betreten melden Sie sich bitte beim Pförtner, dieser wird über Ihre Kommen bereits informiert sein und meine Vertretung benachrichtigen. Da ich zu diesem Zeitpunkt im Urlaub bin, wird Sie diese persönlich in Empfang nehmen und die Einsichtnahme durchführen. Bitte teilen Sie mir kurzfristig mit, an welchem der genannten Termine Sie kommen möchten. Gern können Sie mich für die Terminabsprache auch telefonisch kontaktieren. Die Telefonnummer finden Sie in der unten aufgeführten Signatur. Freundliche Grüße Im Auftrag
Bezirksregierung Arnsberg
Bezirksregierung Arnsberg: Genehmigung Blockheizkraftwerke Grohe AG Hemer Nach Akteneinsicht am 10.07.2015 bei der…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Via
Briefpost
Betreff
Bezirksregierung Arnsberg: Genehmigung Blockheizkraftwerke Grohe AG Hemer
Datum
10. Juli 2015
Status
Warte auf Antwort
Nach Akteneinsicht am 10.07.2015 bei der Bezirksregierung steht fest, dass ein Blockheizkraftwerk (BKHW) d.h. eine Anlage zur Erzeugung von Strom und Warmwasser in einer Verbrennungseinrichtung durch den Einsatz von Gasen der öffentlichen Gasversorgung mit Gesamtkosten von 558.140,00 Euro errichtet werden soll. Das BKHW besteht aus vier Anlagen-/Betriebseinheiten d.h. Schmierölsystem, Heißwassersystem sowie Be- und Entlüftungsanlage. Das Schmierölsystem beinhaltet zwei Tanks mit 990 Liter Frischöl und 750 Liter Altöl. Zusätzlich fallen ca. 3100 kg Abfälle in Form von Altölen an. Beim Betrieb des BKHWs fällt kein Abwasser an. Das BKHW wird in einem geschlossenen Raum in einem bestehenden Gebäude errichtet, auf dessen Dachfläche anfallendes Niederschlagwasser in die öffentliche Mischkanalisation eingeleitet wird.

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Bezirksregierung Arnsberg
Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz Sehr […], im Rahmen Ihrer Akteneinsicht haben Sie Kopien (47 Seiten) ei…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz
Datum
14. Juli 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr […], im Rahmen Ihrer Akteneinsicht haben Sie Kopien (47 Seiten) einzelner Inhalte beantragt. Als Anlage zu diesem Schreiben übersende Ich Ihnen die gewünschten Kopien. Entsprechend der Verordnung über Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der informationspflichtigen Stelle beim Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (Umweltinformationsgebührenverordnung UIGGebV) waren eventuelle Gebühren für ihre Anfrage zu prüfen. Nach Anlage 1 Abschnitt A. Nr. 1.1 sind mündliche und einfache schriftliche Auskünfte auch bei Herausgabe von wenigen Duplikaten gebührenfrei. Der Begriff weniger lässt sich aus § 1 Abs. 3 Satz 3 ableiten: Erreichen die Auslagen nicht die Höhe von 5 Euro, werden sie nicht erhoben. Gemäß Anlage 1 Abschnitt B. Nr. 1.1 wären je DIN A4-Kopie Auslagen in Höhe von 0,10 Euro (45 Seiten) und je DIN A3-Kopie Auslagen in Höhe von 0,15 Euro zu erheben, so dass die Auslage insgesamt 4,80 Euro betragen. Somit ist hier von wenigen Duplikaten auszugehen, so dass die Zusendungen der Kopien in Ihrem Fall gebührenfrei ist. Mit freundlichen Grüßen