Bezirksregierung Arnsberg: Genehmigung Blockheizkraftwerke Grohe AG Hemer I
Antrag nach dem UIG NRW bzw. Bürgeranfrage gemäß Artikel 17 Grundgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
mich interessieren die Genehmigungsverfahren zur Errichtung und Betrieb zweier Blockheizkraftwerke der Grohe AG in Hemer. Diese laufen laut dem Umweltportal NRW unter den Aktenzeichen 900-53.0011/15/1.2.3.2 und 900-53.0012/15/1.2.3.2 (Antragseingang bei der Bezirksregierung Arnsberg am 09.02.2015 vgl. http://www.umweltportal.nrw.de/servlet/is/7317/; Stand 17.05.2015). Neben der eigentlichen Genehmigung für die Errichtung und Betrieb der Blockheizkraftwerke interessieren mich weitere Dokumente im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren für diese Blockheizkraftwerke.
Da ich jedoch zum gegenwärtig Zeitpunkt nicht den Umfang dieser Dokumente abschätzen kann und wie der Informationszugang konkret erfolgen soll (laut. § 4 Abs. 2 Satz UIG NRW werden unter anderem keine Gebühren erhoben für die Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte sowie die Einsichtnahme in Umweltinformationen vor Ort) bin auf ihre Unterstützung bei der Antragstellung angewiesen. Dementsprechend beantrage ich vorab gemäß § 4 Abs. 2 S. 4 UIG Bund bei der Bezirksregierung Arnsberg mich bei der Stellung und Präzisierung meines Antrages durch die Beantwortung folgender Fragen unterstützen:
1. Welche zu prüfenden Unterlagen sind im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die Errichtung und Betrieb von Blockheizkraftwerken durch die Betreiber dieser Kraftwerke einzureichen?
2. Welche Unterlagen liegen im Kontext der Errichtungs- bzw. Betriebsgenehmigungen für die zwei Blockheizkraftwerke der Grohe AG in Hemer (Aktenzeichen 900-53.0011/15/1.2.3.2 und 900-53.0012/15/1.2.3.2; Antragseingang bei der Bezirksregierung Arnsberg am 09.02.2015) vor, die Maßnahmen und Tätigkeiten zum Schutz von Umweltbestandteilen im Sinne des § 2 Abs. 3 Nummer 1 UIG Bund beinhalten?
3. Liegt bereits die Errichtungs- bzw. Betriebsgenehmigungen für die zwei Blockheizkraftwerke der Grohe AG in Hemer ( Aktenzeichen 900-53.0011/15/1.2.3.2 und 900-53.0012/15/1.2.3.2; Antragseingang bei der Bezirksregierung Arnsberg am 09.02.2015) vor? Wenn nein, wann wird dies der Fall sein?
Nach der Beantwortung der obigen Fragen und eventueller Nachfragen im Rahmen des Vorantrages vom heutigen Tage werde ich den Hauptantrag mit Angaben zu den mich interessieren Umweltinformationen und der Art des Informationszuganges separat zu einem späteren Zeitpunkt stellen. Danke im Voraus.
Bitte beachten Sie folgendes:
Dies ist ein Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) i.V.m. UIG BUND, da Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG BUND betroffen sind. Sollte der Anwendungsbereich des UIG NRW/UIG Bund nicht ermöglicht sein, bitte ich diesen Antrag in Petitionsform gemäß Artikel 17 GG i.V.m. § 37 Abs. 1 VwVfG NRW und § 39 Abs. 1 VwVfG NRW als Bürgeranfrage entgegen zu nehmen, zu prüfen und zu bescheiden.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft.
Ich verweise auf § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Zusammenfassung per 2015-07-10:
Nach Akteneinsicht durch den Antragsteller am 10.07.2015 bei der Bezirksregierung Arnsberg in Dortmund steht fest, dass ein Blockheizkraftwerk (BKHW) d.h. eine Anlage zur Erzeugung von Strom und Warmwasser in einer Verbrennungseinrichtung durch den Einsatz von Gasen der öffentlichen Gasversorgung mit Gesamtkosten von 558.140,00 Euro errichtet werden soll. Das BKHW besteht aus vier Anlagen-/Betriebseinheiten d.h. Schmierölsystem, Heißwassersystem sowie Be- und Entlüftungsanlage. Das Schmierölsystem beinhaltet zwei Tanks mit 990 Liter Frischöl und 750 Liter Altöl. Zusätzlich fallen ca. 3100 kg Abfälle in Form von Altölen an. Beim Betrieb des BKHWs fällt kein Abwasser an. Das BKHW wird in einem geschlossenen Raum in einem bestehenden Gebäude errichtet, auf dessen Dachfläche anfallendes Niederschlagwasser in die öffentliche Mischkanalisation eingeleitet wird.
Anfrage erfolgreich
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Datum17. Mai 2015
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19. Juni 2015
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