Bezügerechner

Anfrage an: Bundesverwaltungsamt

Wann kann mir einer aktuellen Version des Bezügerechners (bezuegerechner.bva.bund.de) gerechnet werden?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    11. April 2024
  • Frist
    14. Mai 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wann kann mir einer aktuellen Version…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bezügerechner [#305835]
Datum
11. April 2024 23:02
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wann kann mir einer aktuellen Version des Bezügerechners (bezuegerechner.bva.bund.de) gerechnet werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 305835 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305835/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesverwaltungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> Da zu unserem freiwilligen Online-Angebot "Bezügerechner im BVA"…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
WG: [EXTERN] Bezügerechner [#305835]
Datum
18. April 2024 14:44
Status
Sehr << Antragsteller:in >> Da zu unserem freiwilligen Online-Angebot "Bezügerechner im BVA" zunächst einige Informationen aus dem technischen Bereich eingeholt werden mussten, möchte ich Ihre Anfrage ein wenig verspätet wie folgt beantworten. Mit der umfangreichen technischen Umstellung unserer gesamten IT-Infrastruktur im BVA wurde es notwendig, auch den von Ihnen angesprochenen Bezügerechner in seiner bisherigen Form völlig neu zu konzipieren und mittels einer aktuelleren Programmiersprache in JAVA neu aufzusetzen. Dieser Wechsel aus Sicht der Entwickler erfolgte, um den modernen Anforderungen an Sicherheit, Skalierbarkeit und Performance besser gerecht zu werden. Die Entwicklung des neuen Softwareproduktes wird sukzessive im Rahmen von Projektarbeiten im Rahmen unserer Ausbildungen durch junge IT-Studierende und IT-Auszubildende zwischen dem ITZBund und dem BVA fertig gestellt. In der so genannten Entwicklungsumgebung sind wir bereits sehr weit fortgeschritten. Leider konnten die vertraglichen Grundlagen und technischen Voraussetzungen für ein entsprechendes Testsystem und die anschließenden Tests noch nicht endgültig abgeschlossen werden. Sobald diese Voraussetzungen vorliegen und die erforderlichen Tests abgeschlossen sind, ist geplant, den Rechner in das Livesystem zu überführen. Aufgrund der verschiedenen Abhängigkeiten kann derzeit kein seriöser bzw. verlässlicher Fertigstellungstermin genannt werden. Weiterhin wird derzeit parallel geprüft, ob eine vorübergehende Abschaltung des bisherigen Systems aufgrund veralteter Daten notwendig ist. Sollten aus Ihrer Sicht aktuellere Daten erforderlich sein, kann auf weitere verlässliche Angebote im Internet zurückgegriffen werden. Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen