Bezügemitteilung Lohhnsteuerabzugsmerkmale PersNr G580639 3

Ich bin im Dezember 2020 aus der Kirche ausgetreten. Die elektronische Lohnsteuerkarte weist auch keine Kirchensteuerpflicht aus. Bitte fragen Sie die entsprechenden Daten ab und ändern bitte die Gehaltsabrechnungen Januar bis März 2021 entsprechend.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    1. März 2021
  • Frist
    7. April 2021
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Barbara Polat
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW Details
Von
Barbara Polat
Betreff
Bezügemitteilung Lohhnsteuerabzugsmerkmale PersNr G580639 3 [#213989]
Datum
1. März 2021 14:06
An
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bin im Dezember 2020 aus der Kirche ausgetreten. Die elektronische Lohnsteuerkarte weist auch keine Kirchensteuerpflicht aus. Bitte fragen Sie die entsprechenden Daten ab und ändern bitte die Gehaltsabrechnungen Januar bis März 2021 entsprechend.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Barbara Polat Anfragenr: 213989 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213989/ Postanschrift Barbara Polat << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Barbara Polat

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