Bezügeregelung für Vorstand der Bundesagentur für Arbeit

Welche Regelung schreibt die Bezüge-Festsetzung der Bundesagentur für Arbeit für die Vorstände vor ? Aus Gründen der Transparenz ist eine Offenlegung dringend geboten hinsichtlich der Höhe, der Steigerungen , der jeweiligen Intervalle und die Summendeklarierung. Wer trägt die Verantwortung für die jeweils benannte Veranlassung, insbesondere mögliche Boni, Zulagen und Sonderzahlungen. Sollten Ein-
wände gegen die Beantwortung bestehen, bitte ich um entsprechende Begründung !

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. Oktober 2015
  • Frist
    3. November 2015
  • Ein:e Follower:in
Rainer H. Kühne (AG GRUNDGESETZ als GESELLSCHAFTSVERTRAG)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Regelung …
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Rainer H. Kühne (AG GRUNDGESETZ als GESELLSCHAFTSVERTRAG)
Betreff
Bezügeregelung für Vorstand der Bundesagentur für Arbeit [#11468]
Datum
1. Oktober 2015 14:25
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Regelung schreibt die Bezüge-Festsetzung der Bundesagentur für Arbeit für die Vorstände vor ? Aus Gründen der Transparenz ist eine Offenlegung dringend geboten hinsichtlich der Höhe, der Steigerungen , der jeweiligen Intervalle und die Summendeklarierung. Wer trägt die Verantwortung für die jeweils benannte Veranlassung, insbesondere mögliche Boni, Zulagen und Sonderzahlungen. Sollten Ein- wände gegen die Beantwortung bestehen, bitte ich um entsprechende Begründung !
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Rainer H. Kühne AG GRUNDGESETZ als GESELLSCHAFTSVERTRAG <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rainer H. Kühne AG GRUNDGESETZ als GESELLSCHAFTSVERTRAG << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rainer H. Kühne (AG GRUNDGESETZ als GESELLSCHAFTSVERTRAG)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Kühne, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung an …
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: APO [IVBV] Bezügeregelung für Vorstand der Bundesagentur für Arbeit [#11468]
Datum
1. Oktober 2015 16:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kühne, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bürgertelefon: Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr Sie fragen - wir antworten Rente: 030 221 911 001 Unfallversicherung/Ehrenamt: 030 221 911 002 Arbeitsmarktpolitik und -förderung: 030 221 911 003 Arbeitsrecht: 030 221 911 004 Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs: 030 221 911 005 Infos für Menschen mit Behinderungen: 030 221 911 006 Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa: 030 221 911 007 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 030 221 911 008 Informationen zum Bildungspaket: 030 221 911 009 Informationen zum Mindestlohn: 030 60 28 00 28 Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Fax: 030 221 911 017 Gebärdentelefon / Video over IP: <<E-Mail-Adresse>> www.bmas.bund.de <<E-Mail-Adresse>> Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Kühne, gerne bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres IFG-Antrags vom 1. Oktober 2015. Ich bitte…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
WG: [IVBV] Bezügeregelung für Vorstand der Bundesagentur für Arbeit [#11468]
Datum
7. Oktober 2015 15:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kühne, gerne bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres IFG-Antrags vom 1. Oktober 2015. Ich bitte Sie, mir für die Beantwortung Ihrer Anfrage eine persönliche E-Mail-Adresse oder eine vollständige Postanschrift zur Verfügung zu stellen. Da es sich bei der Beantwortung eines IFG-Antrages um einen Verwaltungsakt handelt, bin ich gehalten, Formvorschriften einzuhalten, die ich Ihnen nachstehend gerne erläutere: „Frag-denStaat.de“ kann nicht als E-Mail Provider angesehen werden, da die Zielsetzung nicht primär auf die Erbringung von E-Mail Dienstleistungen gerichtet ist. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite "FragdenStaat.de" nicht sichergestellt. Der Zeit-punkt der Bekanntgabe an Sie ist für die Behörde nicht erkennbar: Wenn bei "FragDen-Staat.de" eine Antwort der Behörde eingeht, werden Sie darüber automatisch durch "Frag-denStaat.de" per E-Mail benachrichtigt. Dieser Zeitpunkt ist jedoch nicht gleichzusetzen mit dem Zustellungstermin nach dem VwVfG, denn Sie entscheiden, wann Sie auf die auf die bei "FragDenStaat.de" bereitgestellte Antwort zugreifen. Es versteht sich von selbst, dass eine E-Mail-Adresse, die extra dafür generiert wurde, Antworten direkt wieder auf die "FragdenStaat.de" Adresse "umzuleiten" die Voraussetzung einer persönlichen E-Mail-Adresse nicht erfüllt. Ich bitte um Verständnis, dass ich die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang einer entsprechenden persönlichen E-Mail- oder Postadresse aussetze. Mit freundlichen Grüßen
Rainer H. Kühne (AG GRUNDGESETZ als GESELLSCHAFTSVERTRAG)
Sehr geehrte Damen und Herren, Vorab vielen Dank für ihre doch recht zügige Bearbei-tung. Ich sehe der weiteren Er…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Rainer H. Kühne (AG GRUNDGESETZ als GESELLSCHAFTSVERTRAG)
Betreff
AW: WG: [IVBV] Bezügeregelung für Vorstand der Bundesagentur für Arbeit [#11468]
Datum
17. Oktober 2015 07:15
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Vorab vielen Dank für ihre doch recht zügige Bearbei-tung. Ich sehe der weiteren Erledigung gerne entgegen: Hier also meine E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> ... Mit freundlichen Grüßen Rainer H. Kühne Anfragenr: 11468 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rainer H. Kühne AG GRUNDGESETZ als GESELLSCHAFTSVERTRAG << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
 Ich bin zur Zeit nicht im Hause. Ihre Nachricht wird nicht weitergeleitet. In dringenden Fällen senden Sie Ihre …
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Automatische Antwort: WG: [IVBV] Bezügeregelung für Vorstand der Bundesagentur für Arbeit [#11468]
Datum
17. Oktober 2015 07:21
Status
Warte auf Antwort
 Ich bin zur Zeit nicht im Hause. Ihre Nachricht wird nicht weitergeleitet. In dringenden Fällen senden Sie Ihre Nachricht bitte an das Referatspostfach Za4-Justiziariat <<E-Mail-Adresse>>