Bezügeregelung für Vorstand der Bundesagentur für Arbeit
Welche Regelung schreibt die Bezüge-Festsetzung der Bundesagentur für Arbeit für die Vorstände vor ? Aus Gründen der Transparenz ist eine Offenlegung dringend geboten hinsichtlich der Höhe, der Steigerungen , der jeweiligen Intervalle und die Summendeklarierung. Wer trägt die Verantwortung für die jeweils benannte Veranlassung, insbesondere mögliche Boni, Zulagen und Sonderzahlungen. Sollten Ein-
wände gegen die Beantwortung bestehen, bitte ich um entsprechende Begründung !
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Datum1. Oktober 2015
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3. November 2015
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- Von
- Rainer H. Kühne (AG GRUNDGESETZ als GESELLSCHAFTSVERTRAG)
- Betreff
- Bezügeregelung für Vorstand der Bundesagentur für Arbeit [#11468]
- Datum
- 1. Oktober 2015 14:25
- An
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Betreff
- AW: APO [IVBV] Bezügeregelung für Vorstand der Bundesagentur für Arbeit [#11468]
- Datum
- 1. Oktober 2015 16:32
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Betreff
- WG: [IVBV] Bezügeregelung für Vorstand der Bundesagentur für Arbeit [#11468]
- Datum
- 7. Oktober 2015 15:26
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Rainer H. Kühne (AG GRUNDGESETZ als GESELLSCHAFTSVERTRAG)
- Betreff
- AW: WG: [IVBV] Bezügeregelung für Vorstand der Bundesagentur für Arbeit [#11468]
- Datum
- 17. Oktober 2015 07:15
- An
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Status
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- Von
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Betreff
- Automatische Antwort: WG: [IVBV] Bezügeregelung für Vorstand der Bundesagentur für Arbeit [#11468]
- Datum
- 17. Oktober 2015 07:21
- Status
- Warte auf Antwort
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Und hier liegt das Problem auf dem Tisch : DER STAAT MISSTRAUT SEINEN BÜRGERN !!