BGG-Schlichtungsstelle: Intransparenz, Paternalismus, Datenschutzverstöße

Antrag nach dem IFG/VIG/DSGVO

Sehr geehrter Herr Dusel,

bitte senden Sie mir Folgendes (Az.: SCHBGG-58009-17/758) zu und geben Sie mir bitte Auskunft:

1. Schlichtungsentwurf der Schlichterin zu o.g. Aktenzeichen, eventuelle Versendung ohne Einwilligung bzw. informed consent an den/die Schlichtungsgegner
2. Notizen/Kontaktprotokoll zu Telefonaten mit der BGG-Schlichtungsstelle am 9.11.21
3. Auskunft und Klärung zum Schlichtungsgegner: Bundesamt für Soziale Sicherung oder DAK Gesundheit
4. Auskunft und Klärung zum Umfang der Schlichtungspunkte bzw. Wegfall zugesicherter Schlichtungspunkte aus dem Termin vom 25.10.21
5. Auskunft und Klärung der Erreichbarkeit der BGG-Schlichtungsstelle über Fax
6. Auskunft und Klärung zur Überlassung notwendiger Dokumente bei mündlichem Beratungstermin.
7. Auskunft/Sachstand zur Beschwerde vom 10.11.21/BGG-Schlichtungsstelle

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG), sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind, sowie Art. 13 ff., Art. 15 Abs.3 DSGVO.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Dezember 2021
  • Frist
    15. Januar 2022
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Ulrike Kopetzky
Antrag nach dem IFG/VIG/DSGVO Sehr geehrter Herr Dusel, bitte senden Sie mir Folgendes (Az.: SCHBGG-58009-17/758…
An Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Details
Von
Ulrike Kopetzky
Betreff
BGG-Schlichtungsstelle: Intransparenz, Paternalismus, Datenschutzverstöße [#235597]
Datum
13. Dezember 2021 18:31
An
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/VIG/DSGVO Sehr geehrter Herr Dusel, bitte senden Sie mir Folgendes (Az.: SCHBGG-58009-17/758) zu und geben Sie mir bitte Auskunft: 1. Schlichtungsentwurf der Schlichterin zu o.g. Aktenzeichen, eventuelle Versendung ohne Einwilligung bzw. informed consent an den/die Schlichtungsgegner 2. Notizen/Kontaktprotokoll zu Telefonaten mit der BGG-Schlichtungsstelle am 9.11.21 3. Auskunft und Klärung zum Schlichtungsgegner: Bundesamt für Soziale Sicherung oder DAK Gesundheit 4. Auskunft und Klärung zum Umfang der Schlichtungspunkte bzw. Wegfall zugesicherter Schlichtungspunkte aus dem Termin vom 25.10.21 5. Auskunft und Klärung der Erreichbarkeit der BGG-Schlichtungsstelle über Fax 6. Auskunft und Klärung zur Überlassung notwendiger Dokumente bei mündlichem Beratungstermin. 7. Auskunft/Sachstand zur Beschwerde vom 10.11.21/BGG-Schlichtungsstelle Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG), sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind, sowie Art. 13 ff., Art. 15 Abs.3 DSGVO. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Kopetzky Anfragenr: 235597 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235597/ Postanschrift Ulrike Kopetzky << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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