BGH Urteil erhöhte Anforderungen an Fixierungen

Wird durch die Fachaufsicht des Gesundheitsamtes die personelle Ausstattung einschließlich fachlicher und persönlicher Eignung auf geschützten Stationen überprüft? Wenn ja: Wie wird dies überprüft?
Inwieweit ist eine Eins-Zu-Eins-Betreuung durch qualifiziertes Pflegepersonal bei fixierten Patienten sichergestellt?
Wenn nicht: Welche Maßnahmen werden oder wurden bereits umgesetzt?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Oktober 2020
  • Frist
    10. November 2020
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Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wird durch die Fachaufsicht d…
An Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Gesundheit Details
Von
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Betreff
BGH Urteil erhöhte Anforderungen an Fixierungen [#199804]
Datum
8. Oktober 2020 12:21
An
Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wird durch die Fachaufsicht des Gesundheitsamtes die personelle Ausstattung einschließlich fachlicher und persönlicher Eignung auf geschützten Stationen überprüft? Wenn ja: Wie wird dies überprüft? Inwieweit ist eine Eins-Zu-Eins-Betreuung durch qualifiziertes Pflegepersonal bei fixierten Patienten sichergestellt? Wenn nicht: Welche Maßnahmen werden oder wurden bereits umgesetzt?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nils [geschwärzt] Anfragenr: 199804 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „BGH Urteil erhöhte Anforderungen an Fixierungen“…
An Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Gesundheit Details
Von
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Betreff
AW: BGH Urteil erhöhte Anforderungen an Fixierungen [#199804]
Datum
10. November 2020 14:02
An
Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „BGH Urteil erhöhte Anforderungen an Fixierungen“ vom 08.10.2020 (#199804) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199804 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199804/

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Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Gesundheit
Ihre Anfrage über Spam-Host <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nach…
Von
Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Gesundheit
Betreff
Ihre Anfrage über Spam-Host <<E-Mail-Adresse>>
Datum
11. November 2020 14:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht an unsere Amtsmailadresse. Eine derartige Anfrage bzw. deren Eingang ist hier nicht nachzuvollziehen, sie könnte auf Grund des verwendeten Massenmailers im Spamfilter unseres Providers hängen geblieben sein. Zumindest hat sie mich als Amtsleitung nicht erreicht. Aus diesem Grunde ist auch die Einsendung rechtserheblicher Mails und fristgebundener Schriftstücke über den normalem Mail- und Internet-Zugang an meine Dienststelle nicht möglich. Ich darf sie daher auffordern, die Anfrage, deren Inhalt mir vom verwendeten Server nicht erneut übermittelt wurde, zu meiner Kenntnis erneut zu übermitteln und zwar ausschließlich in Schriftform an die folgende Adresse: Kreis Schleswig-Flensburg Fachdienst Gesundheit Moltkestraße 22-26 24837 Schleswig Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die Beantwortung eine deutlich lange Zeit in Anspruch nehmen wird, da sämtliche Kapazitäten in die Coronabekämpfung und in die Organisation der begleitenden Infrastruktur eingebunden sind. Es können/werden zudem Kosten auf Sie zukommen, deren Höhe konkret anzugeben hier noch nicht möglich ist, da Ihre Anfrage nicht bekannt ist. Insofern bitte ich Sie, die Anfrage möglichst konkret und präzise abschließend zu formulieren, weil ansonsten eine von Ihnen ggf. gar nicht in diesem Umfang gewünschte Antwort sehr teuer werden kann, insbesondere, wenn die in § (1) 1. genannten Auskünfte einer Erläuterung bzw. näheren Ausführung bedürfen, sich Ihr Ersuchen also nicht nur auf die kommentarlose Herausgabe/Mitteilung von Daten oder Zahlen oder die Überlassung von Dokumenten bezieht. [http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=UIGKostV+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true] Eine Antwort wird von hier ebenfalls ausschließlich in Schriftform und mit einem Gebührenbescheid erfolgen. Mit freundlichen Grüßen