Antrag nach dem IZG-SH/VIG
Sehr
[geschwärzt],
bitte senden Sie mir
Folgendes zu:
Wird durch die Fachaufsicht des Gesundheitsamtes die personelle Ausstattung einschließlich fachlicher und persönlicher Eignung auf geschützten Stationen überprüft? Wenn ja: Wie wird dies überprüft?
Inwieweit ist eine Eins-Zu-Eins-Betreuung durch qualifiziertes Pflegepersonal bei fixierten Patienten sichergestellt?
Wenn nicht: Welche Maßnahmen werden oder wurden bereits umgesetzt?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.
Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Nils [geschwärzt]
Anfragenr: 199804
Antwort an: [geschwärzt]
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