Bilanzen Aqua Olsberg

Die Bilanzen des "Aqua Olsberg" für die Jahre 2011 bis 2021.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. November 2022
  • Frist
    9. Dezember 2022
  • Ein:e Follower:in
Christoph Köster
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Olsberg Details
Von
Christoph Köster
Betreff
Bilanzen Aqua Olsberg [#262502]
Datum
4. November 2022 23:46
An
Kommunalverwaltung Olsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bilanzen des "Aqua Olsberg" für die Jahre 2011 bis 2021.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christoph Köster Anfragenr: 262502 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262502/ Postanschrift Christoph Köster << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christoph Köster
Kommunalverwaltung Olsberg
Sehr geehrter Herr Köster, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsge…
Von
Kommunalverwaltung Olsberg
Betreff
Bilanzen Aqua Olsberg [#262502]
Datum
9. November 2022 09:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Köster, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 04.11.2022. Nach erfolgter Prüfung Ihres Antrages werde ich Ihnen umgehend meine Entscheidung auf Zugang der Information mitteilen. Der Antrag wird unter Aktenzeichen IFG-22-2022 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Olsberg
Sehr geehrter Herr Köster, anbei übersende ich die beantragten Informationen (Bilanzen des Aqua Olsberg 2016 - 20…
Von
Kommunalverwaltung Olsberg
Betreff
Bilanzen Aqua Olsberg [#262502]
Datum
1. Dezember 2022 11:06
Status
Anfrage abgeschlossen
52,6 KB
Sehr geehrter Herr Köster, anbei übersende ich die beantragten Informationen (Bilanzen des Aqua Olsberg 2016 - 2020) nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW. Die Erstellung einer Bilanz für das Aqua Olsberg ist erst ab dem Jahr 2016 durch handels- und steuerrechtliche Vorschriften pflichtig geworden. Bis zum 31.12.2015 wurde eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmenüberschussrechnung) durchgeführt. Die Bilanz für das Jahr 2021 ist noch nicht erstellt, da die Erklärungen erst bis zum 31.08.2023 abgegeben werden müssen. Mit freundlichen Grüßen