Bilanzrechnung Wittumhalle 2021 und 2022, sowie Prognose 2023

Bilanzrechnung/Zahlen zur Wittumhalle der Jahre 2021 und 2022, sowie die Prognose für 2023:
- Umsatzerlöse
- Sonstige Erträge
- Materialaufwand
- Personalaufwand
- Abschreibungen
- Sonst. Aufwendungen
- Jahresfehlbetrag

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. Februar 2023
  • Frist
    29. März 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Bezirksamt Rommelsbach Reutlingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bilanzrechnung Wittumhalle 2021 und 2022, sowie Prognose 2023 [#271513]
Datum
26. Februar 2023 17:47
An
Bezirksamt Rommelsbach Reutlingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bilanzrechnung/Zahlen zur Wittumhalle der Jahre 2021 und 2022, sowie die Prognose für 2023:<< Antragsteller:in >> - Umsatzerlöse<< Antragsteller:in >> - Sonstige Erträge<< Antragsteller:in >> - Materialaufwand<< Antragsteller:in >> - Personalaufwand<< Antragsteller:in >> - Abschreibungen<< Antragsteller:in >> - Sonst. Aufwendungen<< Antragsteller:in >> - Jahresfehlbetrag Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271513 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271513/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Rommelsbach Reutlingen
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihre Mail erhalten und an das zuständige Amt weitergeleitet. M…
Von
Bezirksamt Rommelsbach Reutlingen
Betreff
Antwort: Bilanzrechnung Wittumhalle 2021 und 2022, sowie Prognose 2023 [#271513]
Datum
27. Februar 2023 10:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihre Mail erhalten und an das zuständige Amt weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bilanzrechnung Wittumhalle 2021 und 2022, sowie Prognose 2023“ vom…
An Bezirksamt Rommelsbach Reutlingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Bilanzrechnung Wittumhalle 2021 und 2022, sowie Prognose 2023 [#271513]
Datum
28. Januar 2024 03:33
An
Bezirksamt Rommelsbach Reutlingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bilanzrechnung Wittumhalle 2021 und 2022, sowie Prognose 2023“ vom 26.02.2023 (#271513) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 306 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LI…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Bilanzrechnung Wittumhalle 2021 und 2022, sowie Prognose 2023“ [#271513]
Datum
21. Februar 2024 09:05
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/271513/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil überhaupt keine Antwort erfolgt ist. Zudem steht die Halle in der Gmeinde Rommelsbach, weshalb nicht klar ist, warum eine nicht näher beschriebene Zentralbehörde, welche sich nicht meldet, zuständig sein sollte. Der Antsprechpartner ist nicht genannt worden Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 271513.pdf Anfragenr: 271513 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271513/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
EXTERN: Vermittlung bei Anfrage „Bilanzrechnung Wittumhalle 2021 und 2022, sowie Prognose 2023“ [#271513]
Datum
21. Februar 2024 09:05
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Rommelsbach Reutlingen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie das Schreiben vom 25.03.2024. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bezirksamt Rommelsbach Reutlingen
Betreff
Anfrage Bilanzrechnung Wittumhalle 2021 und 2022, sowie Prognose 2023
Datum
26. März 2024 12:32
Status
Warte auf Antwort
signaturfamilienfreundlicherbetrieb-mitlink.jpg
11,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie das Schreiben vom 25.03.2024. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Vielen Dank für die Rückmeldung. Ob die 50 € Gebühr wirklich angemessen sind kann ich nicht abschlies…
An Bezirksamt Rommelsbach Reutlingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage Bilanzrechnung Wittumhalle 2021 und 2022, sowie Prognose 2023 [#271513]
Datum
26. März 2024 12:41
An
Bezirksamt Rommelsbach Reutlingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Vielen Dank für die Rückmeldung. Ob die 50 € Gebühr wirklich angemessen sind kann ich nicht abschliessend beurteilen, ohne die Unterlagen gesehen zu haben. Grundsätzlich bin ich jedoch mit einer geringen Gebühr einverstanden, wobei ich gehofft hatte, dass es sich um eine einfache Auskunft mit geringfügigem Aufwand und Kostenlosigkeit handelt. Die Unterlagen sollten eigentlich vorliegen und nicht erst "beschafft" oder "zusammengesucht" werden müssen, da die Unterlagen sowie so jedes Jahr erstellt werden müssen. Auch die "Prognose für 2023" hat sich erübrigt, da wir bereits 2024 haben. Also hier müsste keine Prognose mehr erstellt werden, lediglich der fertige Bericht von 2023 übermittelt werden. Konkret wären Kopien der fertigen Bilanzrechnungen ausreichend, Sie müssen keinen Zusatzaufwand aufbringen. Es reichen die bereits erstellten Dokumente in Kopie. Bitte äussern Sie sich auch zum laufenden Untätigkeits-Klageverfahren. Ggf. könnten Sie eine Kostenübernahme mit einfacher Gerichtsgebühr erklären und wir erledigen die Klage auf "kleinem Dienstweg". Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271513 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271513/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Rommelsbach Reutlingen
Anfrage Kinderhaus Wittum 1, In der Braike Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie das Schreib…
Von
Bezirksamt Rommelsbach Reutlingen
Betreff
Anfrage Kinderhaus Wittum 1, In der Braike
Datum
8. April 2024 10:35
Status
Warte auf Antwort
signaturfamilienfreundlicherbetrieb-mitlink.jpg
11,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie das Schreiben vom 05.04.2024. Freundliche Grüße
Bezirksamt Rommelsbach Reutlingen
Beschluss VG Sigmarigen
Von
Bezirksamt Rommelsbach Reutlingen
Via
Briefpost
Betreff
Beschluss VG Sigmarigen
Datum
12. April 2024
Status
Warte auf Antwort

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage Kinderhaus Wittum 1, In der Braike [#271513] Guten Tag, Bilanzrechnungen müssen von Gesetzes wegen im…
An Bezirksamt Rommelsbach Reutlingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage Kinderhaus Wittum 1, In der Braike [#271513]
Datum
20. April 2024 09:05
An
Bezirksamt Rommelsbach Reutlingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Bilanzrechnungen müssen von Gesetzes wegen immer erstellt werden. Diese Unterlagen liegen also bereits vor und müssen gerade nicht erneut erstellt werden. Entsprechend ergibt sich nicht, warum hier ein erhöhter Aufwand und keine einfache Anfrage vorliegen sollte. Bitte schicken Sie mir vorab erst mal nur alle Informationen die tatsächlich vorliegen. Mit einem zweiten Schritt kann ich dann prüfen, ob noch weitere Unterlagen fehlen sollten oder benötigt werden. Bitte beantworten Sie also in einem ersten Schritt die einfache Anfrage. Bitte begründen Sie diese aus hiesiger Sicht überhöhten Gebühren und den behaupteten Zeitaufwand. Im Zweifelsfalle, falls Sie Ihre Forderung nicht zurückziehen, bitte eine Kostenrechnung vorab, mit Rechtsmittelbelehrung, damit geprüft werden kann, ob dieser Vorschuss rechtmäßig ist. Auch in Kostenentscheidungen kann isoliert eine vollumfängliche rechtliche Prüfung stattfinden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271513 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271513/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>