Bilanzrechnung zur Stadthalle der Jahre 2021 und 2022, sowie die Prognose für 2023

Anfrage an: Stadt Reutlingen

Bilanzrechnung/Zahlen zur Stadthalle der Jahre 2021 und 2022, sowie die Prognose für 2023:
- Umsatzerlöse
- Sonstige Erträge
- Materialaufwand
- Personalaufwand
- Abschreibungen
- Sonst. Aufwendungen
- Jahresfehlbetrag

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. Februar 2023
  • Frist
    29. März 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Stadt Reutlingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bilanzrechnung zur Stadthalle der Jahre 2021 und 2022, sowie die Prognose für 2023 [#271514]
Datum
26. Februar 2023 17:49
An
Stadt Reutlingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bilanzrechnung/Zahlen zur Stadthalle der Jahre 2021 und 2022, sowie die Prognose für 2023:<< Antragsteller:in >> - Umsatzerlöse<< Antragsteller:in >> - Sonstige Erträge<< Antragsteller:in >> - Materialaufwand<< Antragsteller:in >> - Personalaufwand<< Antragsteller:in >> - Abschreibungen<< Antragsteller:in >> - Sonst. Aufwendungen<< Antragsteller:in >> - Jahresfehlbetrag Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271514 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271514/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Reutlingen
Ihr Antrag auf Aktenauskunft (Stadthalle) Guten Tag << Antragsteller:in >> gerne lassen wir Ihnen auf…
Von
Stadt Reutlingen
Betreff
Ihr Antrag auf Aktenauskunft (Stadthalle)
Datum
7. März 2023 15:51
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Guten Tag << Antragsteller:in >> gerne lassen wir Ihnen aufgrund Ihres Antrags auf Aktenauskunft vom 26.02.2023 folgende Informationen über die Stadthalle Reutlingen GmbH zukommen: Auszug aus dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 wird aktuell erstellt und liegt noch nicht vor. Wir gehen davon aus, dass dieser in der Juni-Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses der Stadt Reutlingen behandelt werden kann und dann auch über die Homepage der Stadt Reutlingen verfügbar ist. Prognose für das Geschäftsjahr 2023 Die Geschäftsführung unterstellt, dass die Planung für das Geschäftsjahr 2023 eingehalten werden kann. Der Erfolgsplan für das Geschäftsjahr 2023 weist folgende Werte aus: Mit freundlichen Grüßen