Bildung eines Haupt- bzw. Gesamtpersonalrats der Freien und Hansestadt Stadt Hamburg
Die Stadt Hamburg hat für ihre Mitarbeiter in jeder Behörde einen Personalrat. Jeder Personalrat in jeder Behörde agiert für sich. Jedoch ist im Grunde genommen jeder Personalrat in Bezug auf städtische Gesamtinteressen der Beschäftigten der Stadt Hamburg schwach. Im Vergleich zu den anderen Bundesländern und dem Bund gibt es in Hamburg keinen Hauptpersonalrat, der auf Augenhöhe mit der Stadt verhandelt (hier Inhalte die der Mitbestimmung unterliegen). Welche rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen müssen in Hamburg geschaffen werden, damit die Personalräte der jeweiligen Behörden einen Hauptpersonalrat bilden können? Wer sollte dies initiieren? Wie steht die Stadt Hamburg/ der Senat zu einem Hauptpersonalrat? Hält die Stadt Hamburg/ der Senat eine Struktur der Personalräte in örtliche Personalräte (je Fachbehörde, je Bezirksamt) und einem Gesamt- bzw. Hauptpersonalrat für überbehördliche Interessen für inhaltlich sinnvoll? (auch wenn die Stadt Hamburg naturgemäß die Arbeitgeberrolle vertritt)
Anfrage erfolgreich
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Datum20. Dezember 2017
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23. Januar 2018
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