Bildung für Flüchtlingskinder

Wie sieht es aus bezüglich der Umsetzung des Zugangs zu Bildung für Flüchtlingskinder? Können nicht dokumentierte Kinder die Schule besuchen? Gibt es Förderangebote für Flüchtlingskinder bezüglich Sprache? Und gibt es psychologische Betreuung?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. Januar 2024
  • Frist
    14. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
Lena-Marie Harm
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
Lena-Marie Harm
Betreff
Bildung für Flüchtlingskinder [#296957]
Datum
12. Januar 2024 09:43
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Wie sieht es aus bezüglich der Umsetzung des Zugangs zu Bildung für Flüchtlingskinder? Können nicht dokumentierte Kinder die Schule besuchen? Gibt es Förderangebote für Flüchtlingskinder bezüglich Sprache? Und gibt es psychologische Betreuung?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lena-Marie Harm Anfragenr: 296957 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296957/ Postanschrift Lena-Marie Harm << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lena-Marie Harm

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Behörde für Schule und Berufsbildung
Sehr geehrte Frau Harm, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 12.01.…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
AW: [EXTERN] Bildung für Flüchtlingskinder [#296957]
Datum
29. Januar 2024 09:10
Status
Anfrage abgeschlossen
75,4 KB
Sehr geehrte Frau Harm, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 12.01.2024, dessen Eingang ich hiermit bestätige. Innerhalb der gesetzlichen Frist nimmt die Behörde für Schule und Berufsbildung hierzu wie folgt Stellung: - Stand der Umsetzung des Zugangs zu Bildung für Flüchtlingskinder? Neuzugewanderte unterliegen in Hamburg der Schulpflicht. Sie werden altersgemäß in so genannte internationale Vorbereitungsklassen (IVK) zugeschult, wo sie für maximal 12 Mona-te im Schwerpunkt Sprachunterricht erhalten. Danach wechseln Sie in eine Regelklasse und erhalten dort für weitere 12 Monate zusätzliche Sprachförderung. Alle Regelungen zum Ham-burger Aufnahmesystem für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler finden sich in den folgenden beiden Handreichungen, die öffentlich zur Verfügung stehen: https://www.hamburg.de/contentblob/11222210/9f7510e386bb7da83e453dbf439b27fc/data/rahmenvorgaben-2018.pdf und https://www.hamburg.de/contentblob/8892486/af1ab08e1c5f6e8c70f9f5930d832882/data/broschuere-uebergang-1).pdf - Können nicht dokumentierte Kinder die Schule besuchen? Ausschlaggebend ist, ob ein Kind in Hamburg wohnhaft ist. Wenn es sich regelhaft in Ham-burg aufhält, gilt § 37 des Hamburger Schulgesetzes: Wer in der Freien und Hansestadt Hamburg seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist in Hamburg zum Schulbe-such verpflichtet. - Gibt es Förderangebote für Flüchtlingskinder bezüglich Sprache? Ziel der IVK ist der Erwerb eines ausreichenden Sprachniveaus, um dem Regelunterricht folgen zu können. Dies erfolgt im Rahmen des Faches „Deutsch als Zweitsprache“, welches in den IVK im Umfang von 15-18 Wochenstunden unterrichtet wird. Weiterhin erhalten die Schulen Ressourcen für jede Schülerin und jeden Schüler im Anschlussjahr nach der IVK, um eine weitere Sprachförderung neben dem Unterricht gewährleisten zu können. Schließlich gibt es die allgemeine Sprachförderung, die sich nicht nur an neu zugewanderte Kinder und Jugendliche richtet, sondern an alle Kinder mit Sprachförderbedarf. Daneben gibt es noch eine Reihe zusätzliche Förderangebote und Projekte wie z.B. die Möglichkeit zum Erwerb des Deutschen Sprachdiploms DSD oder die Möglichkeit zur Teilnahme am jährlichen Wettbe-werb Jugend debattiert in Sprachlerngruppen. - Gibt es eine psychologische Betreuung? Grundsätzlich stehen allen Schülerinnen und Schülern die Schulpsychologischen Unterstüt-zungs- und Beratungsangebote der ReBBZ zur Verfügung. Für Schülerinnen und Schüler mit Fluchterfahrung die eine psychotherapeutische Anbindung benötigen, kann das Angebot des Projekts HonigHelden der Stiftung Children for tomorrow (Cft) genutzt werden. Dieses ist an verschiedenen ReBBZ-Standorten aber auch an einigen Schulen installiert. Dort bekommen Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre nach ausführlicher Diagnostik psychologische Psychotherapie, die bis zu zwei Jahre andauern kann. Der Zugang für die Anmeldung für das Projekt ist sowohl für Lehrkräfte als auch für ReBBZ-Mitarbeiter zugänglich und kann online auf der Seite des Anbieters vorgenommen werden. Des Weiteren möchten wir Sie auf die Schriftliche Kleine Anfrage und die zugehörige Antwort des Senats zum Thema „Sicherstellung von Schulplätzen für geflüchtete Kinder“ (SKA 22/13190) hinweisen (siehe Anlage). Die Beantwortung der SKA beinhaltet weitergehende Informationen zu denen von Ihnen gestellten Fragen. Freundliche Grüße

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