Sehr geehrte Frau Harm,
vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 12.01.2024, dessen Eingang ich hiermit bestätige. Innerhalb der gesetzlichen Frist nimmt die Behörde für Schule und Berufsbildung hierzu wie folgt Stellung:
- Stand der Umsetzung des Zugangs zu Bildung für Flüchtlingskinder?
Neuzugewanderte unterliegen in Hamburg der Schulpflicht. Sie werden altersgemäß in so genannte internationale Vorbereitungsklassen (IVK) zugeschult, wo sie für maximal 12 Mona-te im Schwerpunkt Sprachunterricht erhalten. Danach wechseln Sie in eine Regelklasse und erhalten dort für weitere 12 Monate zusätzliche Sprachförderung. Alle Regelungen zum Ham-burger Aufnahmesystem für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler finden sich in den folgenden beiden Handreichungen, die öffentlich zur Verfügung stehen:
https://www.hamburg.de/contentblob/11222210/9f7510e386bb7da83e453dbf439b27fc/data/rahmenvorgaben-2018.pdf und
https://www.hamburg.de/contentblob/8892486/af1ab08e1c5f6e8c70f9f5930d832882/data/broschuere-uebergang-1).pdf
- Können nicht dokumentierte Kinder die Schule besuchen?
Ausschlaggebend ist, ob ein Kind in Hamburg wohnhaft ist. Wenn es sich regelhaft in Ham-burg aufhält, gilt § 37 des Hamburger Schulgesetzes: Wer in der Freien und Hansestadt Hamburg seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist in Hamburg zum Schulbe-such verpflichtet.
- Gibt es Förderangebote für Flüchtlingskinder bezüglich Sprache?
Ziel der IVK ist der Erwerb eines ausreichenden Sprachniveaus, um dem Regelunterricht folgen zu können. Dies erfolgt im Rahmen des Faches „Deutsch als Zweitsprache“, welches in den IVK im Umfang von 15-18 Wochenstunden unterrichtet wird. Weiterhin erhalten die Schulen Ressourcen für jede Schülerin und jeden Schüler im Anschlussjahr nach der IVK, um eine weitere Sprachförderung neben dem Unterricht gewährleisten zu können. Schließlich gibt es die allgemeine Sprachförderung, die sich nicht nur an neu zugewanderte Kinder und Jugendliche richtet, sondern an alle Kinder mit Sprachförderbedarf. Daneben gibt es noch eine Reihe zusätzliche Förderangebote und Projekte wie z.B. die Möglichkeit zum Erwerb des Deutschen Sprachdiploms DSD oder die Möglichkeit zur Teilnahme am jährlichen Wettbe-werb Jugend debattiert in Sprachlerngruppen.
- Gibt es eine psychologische Betreuung?
Grundsätzlich stehen allen Schülerinnen und Schülern die Schulpsychologischen Unterstüt-zungs- und Beratungsangebote der ReBBZ zur Verfügung.
Für Schülerinnen und Schüler mit Fluchterfahrung die eine psychotherapeutische Anbindung benötigen, kann das Angebot des Projekts HonigHelden der Stiftung Children for tomorrow (Cft) genutzt werden. Dieses ist an verschiedenen ReBBZ-Standorten aber auch an einigen Schulen installiert. Dort bekommen Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre nach ausführlicher Diagnostik psychologische Psychotherapie, die bis zu zwei Jahre andauern kann.
Der Zugang für die Anmeldung für das Projekt ist sowohl für Lehrkräfte als auch für ReBBZ-Mitarbeiter zugänglich und kann online auf der Seite des Anbieters vorgenommen werden.
Des Weiteren möchten wir Sie auf die Schriftliche Kleine Anfrage und die zugehörige Antwort des Senats zum Thema „Sicherstellung von Schulplätzen für geflüchtete Kinder“ (SKA 22/13190) hinweisen (siehe Anlage). Die Beantwortung der SKA beinhaltet weitergehende Informationen zu denen von Ihnen gestellten Fragen.
Freundliche Grüße