Bildung und Teilhabe - Lernförderung

Sofern gewerbliche Anbieter (Lernförderanbieter, Nachhilfeinstitute, etc) mit Ihnen eine schriftliche Vereinbarung treffen müssen, lassen Sie mir bitte diese Vereinbarung in der aktuellen Version als Muster zukommen.

Andernfalls bestätigen Sie mir bitte, dass gewerbliche Anbieter für Lernförderung, welche im Rahmen von BuT Lernförderung für SchülerInnen anbieten, mit Ihnen keine Vereinbarung schließen müssen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Juni 2022
  • Frist
    22. Juli 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kreisverwaltung Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bildung und Teilhabe - Lernförderung [#251715]
Datum
18. Juni 2022 20:50
An
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sofern gewerbliche Anbieter (Lernförderanbieter, Nachhilfeinstitute, etc) mit Ihnen eine schriftliche Vereinbarung treffen müssen, lassen Sie mir bitte diese Vereinbarung in der aktuellen Version als Muster zukommen. Andernfalls bestätigen Sie mir bitte, dass gewerbliche Anbieter für Lernförderung, welche im Rahmen von BuT Lernförderung für SchülerInnen anbieten, mit Ihnen keine Vereinbarung schließen müssen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251715 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251715/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Bildung und Teilhabe - Lernförderung“ [#251715]
Datum
24. Juli 2022 21:35
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/251715/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil keinerlei Reaktion erfolgt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 251715.pdf Anfragenr: 251715 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251715/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Antwort auf Anfrage #251715 FragDenStaat: Sehr << Antragsteller:in >> leider hat den Fachdienst 71 Ba…
Von
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Betreff
Antwort auf Anfrage #251715 FragDenStaat:
Datum
3. August 2022 14:00
Status
Sehr << Antragsteller:in >> leider hat den Fachdienst 71 BaföG und sonstige soziale Hilfen Ihre Anfrage vom 18.06.2022 erst über die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW erreicht. Evtl. ist die über das Portal generierte E-Mail in einem Spam-Ordner gelandet. Der Märkische Kreis schließt für die Abrechnung von Lernförderung im Rahmen des BuT bislang keine Vereinbarungen mit gewerblichen oder privaten Anbietern der Lernförderung. Ich bitte, die verspätete Antwort zu entschuldigen. Für diese Auskunft entstehen gemäß § 11 Abs. 2 IFG NRW in Verbindung mit Punkt 1.1 der Anlage zur VerwGebO IFG NRW keine Kosten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antwort auf Anfrage #251715 FragDenStaat: [#251715] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rückm…
An Kreisverwaltung Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort auf Anfrage #251715 FragDenStaat: [#251715]
Datum
4. August 2022 12:49
An
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. In diesem Fall lassen Sie mir bitte die - Abrechnungsunterlagen (Vordrucke, Regelungen etc.) - sonstige für die gewerblichen Anbieter relevanten Unterlagen von Ihnen zukommen. Aus diesen sollte erkennbar sein, ob es Regelungen für die Gruppengröße gibt, Einzelunterricht abgerechnet werden darf, die Höhe der maximal in Rechnungen gestellten Stundensätze (ggf. abhängig von Klassenstufe oder Qualifikation der Lehrkraft, etc) sowie der Abrechnungsmodalitäten (pauschal oder spitz?). Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251715 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251715/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antwort auf Anfrage #251715 FragDenStaat: [#251715] Sehr << Anrede >> auf meine Rückfrage sind Si…
An Kreisverwaltung Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort auf Anfrage #251715 FragDenStaat: [#251715]
Datum
25. August 2022 13:49
An
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> auf meine Rückfrage sind Sie bisher nicht eingegangen. Bitte teilen Sie mir die angefragten Informationen zeitnah mit. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Kreisverwaltung Märkischer Kreis
AW: [extern] AW: Antwort auf Anfrage #251715 FragDenStaat: [#251715] Sehr << Antragsteller:in >> wie …
Von
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Betreff
AW: [extern] AW: Antwort auf Anfrage #251715 FragDenStaat: [#251715]
Datum
25. August 2022 14:14
Status
Sehr << Antragsteller:in >> wie wir Ihnen bereits mit Schreiben vom 3. August mitgeteilt haben, schließt der Märkische Kreis keine schriftlichen Vereinbarungen mit gewerblichen Anbietern. Daher können wir Ihnen auch keine Muster zusenden. Mit freundlichen Grüßen