Bildung und Teilhabe - Lernförderung

Sofern gewerbliche Anbieter (Lernförderanbieter, Nachhilfeinstitute, etc) mit Ihnen eine schriftliche Vereinbarung treffen müssen, lassen Sie mir bitte diese Vereinbarung in der aktuellen Version als Muster zukommen.

Andernfalls bestätigen Sie mir bitte, dass gewerbliche Anbieter für Lernförderung, welche im Rahmen von BuT Lernförderung für SchülerInnen anbieten, mit Ihnen keine Vereinbarung schließen müssen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Juni 2022
  • Frist
    22. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ennepe-Ruhr-Kreis Kreisverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bildung und Teilhabe - Lernförderung [#251707]
Datum
18. Juni 2022 20:44
An
Ennepe-Ruhr-Kreis Kreisverwaltung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sofern gewerbliche Anbieter (Lernförderanbieter, Nachhilfeinstitute, etc) mit Ihnen eine schriftliche Vereinbarung treffen müssen, lassen Sie mir bitte diese Vereinbarung in der aktuellen Version als Muster zukommen. Andernfalls bestätigen Sie mir bitte, dass gewerbliche Anbieter für Lernförderung, welche im Rahmen von BuT Lernförderung für SchülerInnen anbieten, mit Ihnen keine Vereinbarung schließen müssen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251707 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251707/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Bildung und Teilhabe - Lernförderung“ [#251707]
Datum
24. Juli 2022 21:36
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/251707/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil auf meine Anfrage nicht reagiert wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 251707.pdf Anfragenr: 251707 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251707/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Ennepe-Ruhr-Kreis Kreisverwaltung
Anfrage auf Informationszugang bzgl. Bildung und Teilhabe – Lernförderung Sehr << Antragsteller:in >>
Von
Ennepe-Ruhr-Kreis Kreisverwaltung
Betreff
Anfrage auf Informationszugang bzgl. Bildung und Teilhabe – Lernförderung
Datum
1. August 2022 12:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 18.06.2022 habe ich erst heute erhalten, sodass ich leider nicht die Möglichkeit hatte Ihnen vorher zu antworten. Auf Ihre Anfrage möchte ich folgendermaßen eingehen: Gewerbliche Anbieter für Lernförderung, welche im Rahmen von Bildung und Teilhabe Lernförderung für Schülerinnen und Schüler anbieten, schließen mit uns keine Vereinbarung ab. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage auf Informationszugang bzgl. Bildung und Teilhabe – Lernförderung [#251707] Sehr geehrte Damen und Her…
An Ennepe-Ruhr-Kreis Kreisverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage auf Informationszugang bzgl. Bildung und Teilhabe – Lernförderung [#251707]
Datum
2. August 2022 13:32
An
Ennepe-Ruhr-Kreis Kreisverwaltung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. In diesem Fall lassen Sie mir bitte die - Abrechnungsunterlagen (Vordrucke, Regelungen etc.) - sonstige für die gewerblichen Anbieter relevanten Unterlagen von Ihnen zukommen. Aus diesen sollte erkennbar sein, ob es Regelungen für die Gruppengröße gibt, Einzelunterricht abgerechnet werden darf, die Höhe der maximal in Rechnungen gestellten Stundensätze (ggf. abhängig von Klassenstufe oder Qualifikation der Lehrkraft, etc) sowie der Abrechnungsmodalitäten (pauschal oder spitz?). Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251707 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251707/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage auf Informationszugang bzgl. Bildung und Teilhabe – Lernförderung [#251707] Sehr geehrte Damen und Her…
An Ennepe-Ruhr-Kreis Kreisverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage auf Informationszugang bzgl. Bildung und Teilhabe – Lernförderung [#251707]
Datum
25. August 2022 13:47
An
Ennepe-Ruhr-Kreis Kreisverwaltung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Rückfrage haben Sie noch nicht beantwortet. Bitte teilen Sie mir die angefragten Informationen mit. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Ennepe-Ruhr-Kreis Kreisverwaltung
Antw: AW: Anfrage auf Informationszugang bzgl. Bildung und Teilhabe – Lernförderung [#251707] Sehr << Antrag…
Von
Ennepe-Ruhr-Kreis Kreisverwaltung
Betreff
Antw: AW: Anfrage auf Informationszugang bzgl. Bildung und Teilhabe – Lernförderung [#251707]
Datum
7. September 2022 11:30
Status
Sehr << Antragsteller:in >> unter Verweis auf meine bisherigen Ausführungen und insbesondere auf meine Mitteilung vom 15.08.2022 möchte ich Sie auf den Downloadbereich des Bildungs- und Teilhabepakets des Jobcenters des Ennepe-Ruhr-Kreises verweisen. Dieser ist auf der Internetseite des Jobcenters EN unter „Downloadbereich“ und „Service für Arbeitsuchende“ erreichbar. In diesem Bereich befinden sich explizit für Leistungsanbieter sowohl Informationen für Leistungsanbieter der Lernförderung, als auch ein Antrag auf Zulassung als Leistungsanbieter für Lernförderung, als auch Abrechnungsbogen für Lernförderung, als auch Abrechnungsbogen für Seiteneinsteiger. Dies sind sämtliche Unterlagen, die ich Ihnen zur Verfügung stellen kann. Weitergehend möchte ich Ihnen mitteilen, dass es Regelungen für die Gruppengröße im Bereich der Lernförderung Seiteneinsteiger gibt. In diesem Bereich darf der Unterricht 6 Schulstunden pro Woche nicht übersteigen und soll in Kleingruppen mit maximal vier Schülerinnen/Schülern stattfinden. Einzelunterricht darf in begründeten Ausnahmefällen abgerechnet werden. Die Höhe des maximalen Kostensatzes je Zeitstunde wurde im Ennepe-Ruhr-Kreis, abhängig des Ausbildungsstandes, wie folgt festgelegt: Für Schülerinnen und Schüler 10,00 € Für Studentinnen und Studenten 15,00 € Für bereits ausgebildete Leistungsanbieter/ Institute 20,00 € Die Abrechnungen erfolgen dabei spitz, wie es sich auch aus den Abrechnungsbögen ergibt. Mit freundlichen Grüßen