Bildung und Teilhabe - Lernförderung

Sofern gewerbliche Anbieter (Lernförderanbieter, Nachhilfeinstitute, etc) mit Ihnen eine schriftliche Vereinbarung treffen müssen, lassen Sie mir bitte diese Vereinbarung in der aktuellen Version als Muster zukommen.

Andernfalls bestätigen Sie mir bitte, dass gewerbliche Anbieter für Lernförderung, welche im Rahmen von BuT Lernförderung für SchülerInnen anbieten, mit Ihnen keine Vereinbarung schließen müssen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Juni 2022
  • Frist
    22. Juli 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Herne Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bildung und Teilhabe - Lernförderung [#251712]
Datum
18. Juni 2022 20:48
An
Kommunalverwaltung Herne
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sofern gewerbliche Anbieter (Lernförderanbieter, Nachhilfeinstitute, etc) mit Ihnen eine schriftliche Vereinbarung treffen müssen, lassen Sie mir bitte diese Vereinbarung in der aktuellen Version als Muster zukommen. Andernfalls bestätigen Sie mir bitte, dass gewerbliche Anbieter für Lernförderung, welche im Rahmen von BuT Lernförderung für SchülerInnen anbieten, mit Ihnen keine Vereinbarung schließen müssen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251712 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251712/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Herne
Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom Sehr << Antragsteller:in >> ihre Anfrage nach dem Informationsfreihei…
Von
Kommunalverwaltung Herne
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom
Datum
30. Juni 2022 13:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) vom 20.06.2022 wurde mir zur Beantwortung zugeleitet. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachbereich kann ich Ihnen nunmehr folgende Information zur Verfügung stellen: Ein neuer Lernförderer wird nach Eingang der Interessenbekundung geprüft. Bei Geeignetheit wird der Anbieter auf unsere Liste der Lernförderer eingetragen. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass der Zugang zu amtlichen Informationen nach § 4 Abs. 1 IFG NRW nur dann zu gewähren ist, wenn die Informationen bei der angefragten Behörde tatsächlich vorhanden sind. Die Behörde ist insoweit nicht verpflichtet die gewünschten Informationen zu beschaffen, zu erstellen oder zu rekonstruieren. Mit freundlichen Grüßen,