Bildung und Teilhabe - Lernförderung

Sofern gewerbliche Anbieter (Lernförderanbieter, Nachhilfeinstitute, etc) mit Ihnen eine schriftliche Vereinbarung treffen müssen, lassen Sie mir bitte diese Vereinbarung in der aktuellen Version als Muster zukommen.

Andernfalls bestätigen Sie mir bitte, dass gewerbliche Anbieter für Lernförderung, welche im Rahmen von BuT Lernförderung für SchülerInnen anbieten, mit Ihnen keine Vereinbarung schließen müssen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Juni 2022
  • Frist
    22. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Unna Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bildung und Teilhabe - Lernförderung [#251705]
Datum
18. Juni 2022 20:43
An
Kommunalverwaltung Unna
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sofern gewerbliche Anbieter (Lernförderanbieter, Nachhilfeinstitute, etc) mit Ihnen eine schriftliche Vereinbarung treffen müssen, lassen Sie mir bitte diese Vereinbarung in der aktuellen Version als Muster zukommen. Andernfalls bestätigen Sie mir bitte, dass gewerbliche Anbieter für Lernförderung, welche im Rahmen von BuT Lernförderung für SchülerInnen anbieten, mit Ihnen keine Vereinbarung schließen müssen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251705 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251705/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Unna
Sehr << Antragsteller:in >> den Eingang Ihrer Nachricht bestätige ich Ihnen hiermit und möchte Ihnen …
Von
Kommunalverwaltung Unna
Betreff
WG: Bildung und Teilhabe - Lernförderung [#251705]
Datum
21. Juni 2022 07:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> den Eingang Ihrer Nachricht bestätige ich Ihnen hiermit und möchte Ihnen Ihre Anfrage auch gleich beantworten. Zurzeit schließt der Kreis Unna mit gewerblichen Anbietern für Lernförderung keine Vereinbarungen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Rückmeldung. - Wie groß dürfen denn die Gruppen für die Lernfö…
An Kommunalverwaltung Unna Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Bildung und Teilhabe - Lernförderung [#251705]
Datum
24. Juni 2022 06:41
An
Kommunalverwaltung Unna
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Rückmeldung. - Wie groß dürfen denn die Gruppen für die Lernförderung von Schülerinnen und Schülern sein? Welche maximalen Kosten werden anerkannt? Hängen diese vielleicht von der Klassenstufe oder Gruppengröße ab? - Werden auch Kosten für Einzelunterricht übernommen, wenn ja, in welcher Höhe? - Werden kosten für die Verwaltung übernommen? - Wird pauschaliert (Fehlstunden) oder spitz (stattgefundene Einheiten) abgerechnet? Zu all diesen Punkten müsste es doch Unterlagen oder einen Bereich auf Ihrer Internetseite geben. Bitte lassen Sie mir diese Informationen zukommen, oder können die Lernförderanbieter ihre Marktpreise - wie den Selbstzahlern - in Rechnung stellen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251705 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251705/

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Kommunalverwaltung Unna
Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund Ihrer neuerlichen Anfrage möchte ich Sie zunächst auf die öffent…
Von
Kommunalverwaltung Unna
Betreff
AW: WG: Bildung und Teilhabe - Lernförderung [#251705]
Datum
4. Juli 2022 07:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund Ihrer neuerlichen Anfrage möchte ich Sie zunächst auf die öffentlich zugängliche Richtlinie zum Thema BuT auf unserer Homepage verweisen. Diese finden Sie unter folgendem Link: https://www.kreis-unna.de/fileadmin/user_upload/Kreishaus/50/pdf/Richtlinien_SGB_II_SGB_XII_BKGG_Asyl.pdf Unter dem Thema Lernförderung finden Sie Ihre ersten beiden Fragepunkte beantwortet. Kosten der Verwaltung werden von den Anbietern nicht gesondert in Rechnung gestellt, daher ist davon auszugehen, dass diese in den Preisen bereits einkalkuliert sind. Im Kreis Unna gab es lediglich einen Anbieter, der Leistungspauschalen in Rechnung gestellt hat. Dieser hat jedoch zwischenzeitlich auch auf eine Spitzabrechnung umgestellt, so dass nur stattgefundene Einheiten finanziert werden. Ich gehe davon aus, dass unsere Anbieter Selbstzahlern die gleichen Preise in Rechnung stellen wie auch uns als Leistungsträger. Ich hoffe Ihre Anfrage damit beantwortet zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen