Bildungs-Flatrates und Internetzugang für Schülerinnen und Schüler

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Laut Pressemitteilung 276/2020 vom 13.08.2020 des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung fand ein informeller Austausch zwischen Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Ländern statt, bei dem der gemeinsame Wille geäußert wurde, "schnellstmöglich alle Schulen in der erforderlichen Weise an das schnelle Internet anzuschließen, Schülern zu Hause einen bezahlbaren Zugang zum Internet zu ermöglichen und Lehrer mit Endgeräten auszustatten." Am 21.08.2020 kündigte die Deutsche Telekom die Einführung einer "Bildungs-Flatrate für Schüler und Schülerinnen" in Form eines speziellen Tarifs für Schulträger und Bildungseinrichtugen an: https://www.telekom.com/de/blog/konzern/artikel/bildungs-flatrate-fuer-schueler-und-schuelerinnen-606440

Bitte senden Sie mir alle Informationen wie etwa E-Mails, Notizen, Briefe, Protokolle, in denen es um die Verwirklichung der Ziele geht, Schulen in der erforderlichen Weise an das schnelle Internet anzuschließen, Schülern zu Hause einen bezahlbaren Zugang zum Internet zu ermöglichen und Lehrer mit Endgeräten auszustatten, inklusive jeglicher Informationen über geplante Tarife von Telekommunikationsanbietern, die sich an Schulträger, Bildungseinrichtungen oder Schülerinnen und Schüler richten.

Dies umfasst also auch solche Informationen, in denen es um Verfahren wie beispielsweise Zerorating, Deep Package Inspection, Inhaltefilterung, die Veröffentlichung, Anzeige, Genehmigung und die Untersagung von Tarifmodellen geht, die mit diesen im Raum stehenden Bildungs-Flatrates im Zusammenhang stehen, unabhängig davon, ob diese Dokumente den Begriff "Bildungs-Flatrate" verwenden. Mit Informationen meine ich auch E-Mails, Kurznachrichten und Mitteilungen Dritter an die Behörde.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. August 2020
  • Frist
    29. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Pressemitteilu…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bildungs-Flatrates und Internetzugang für Schülerinnen und Schüler [#196093]
Datum
27. August 2020 13:12
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Pressemitteilung 276/2020 vom 13.08.2020 des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung fand ein informeller Austausch zwischen Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Ländern statt, bei dem der gemeinsame Wille geäußert wurde, "schnellstmöglich alle Schulen in der erforderlichen Weise an das schnelle Internet anzuschließen, Schülern zu Hause einen bezahlbaren Zugang zum Internet zu ermöglichen und Lehrer mit Endgeräten auszustatten." Am 21.08.2020 kündigte die Deutsche Telekom die Einführung einer "Bildungs-Flatrate für Schüler und Schülerinnen" in Form eines speziellen Tarifs für Schulträger und Bildungseinrichtugen an: https://www.telekom.com/de/blog/konzern/artikel/bildungs-flatrate-fuer-schueler-und-schuelerinnen-606440 Bitte senden Sie mir alle Informationen wie etwa E-Mails, Notizen, Briefe, Protokolle, in denen es um die Verwirklichung der Ziele geht, Schulen in der erforderlichen Weise an das schnelle Internet anzuschließen, Schülern zu Hause einen bezahlbaren Zugang zum Internet zu ermöglichen und Lehrer mit Endgeräten auszustatten, inklusive jeglicher Informationen über geplante Tarife von Telekommunikationsanbietern, die sich an Schulträger, Bildungseinrichtungen oder Schülerinnen und Schüler richten. Dies umfasst also auch solche Informationen, in denen es um Verfahren wie beispielsweise Zerorating, Deep Package Inspection, Inhaltefilterung, die Veröffentlichung, Anzeige, Genehmigung und die Untersagung von Tarifmodellen geht, die mit diesen im Raum stehenden Bildungs-Flatrates im Zusammenhang stehen, unabhängig davon, ob diese Dokumente den Begriff "Bildungs-Flatrate" verwenden. Mit Informationen meine ich auch E-Mails, Kurznachrichten und Mitteilungen Dritter an die Behörde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196093 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196093/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesnetzagentur
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 27.08.2020 kann ich Ihnen wie folgt antworten: Sie weisen u.…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Bildungs-Flatrates und Internetzugang für Schülerinnen und Schüler [#196093]
Datum
7. September 2020 15:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 27.08.2020 kann ich Ihnen wie folgt antworten: Sie weisen u.a. auf einen erfolgten informellen Austausch zwischen Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Ländern hin, bei dem der gemeinsame Wille geäußert wurde, „schnellstmöglich alle Schulen in der erforderlichen Weise an das schnelle Internet anzuschließen, Schülern zu Hause einen bezahlbaren Zugang zum Internet zu ermöglichen und Lehrer mit Endgeräten auszustatten. Die Bundesnetzagentur hat an diesem Austausch nicht teilgenommen. Zu der geplanten Einführung einer "Bildungs-Flatrate für Schüler und Schülerinnen" seitens der Deutschen Telekom liegen der Bundesnetzagentur die öffentlich verfügbaren Informationen vor (https://www.telekom.com/de/blog/konzern…). Ihre Anfrage richtet sich auf die Zurverfügungstellung von Informationen, die der Bundesnetzagentur so nicht vorliegen bzw. nicht in schriftlicher Form vorliegen. Dies ist auch darauf zurückzuführen, da verschiedenste Aspekte und Einzelheiten noch offen bzw. einer ständigen Veränderung und Weiterentwicklung unterliegen. Der Bundesnetzagentur liegen daher weitergehende schriftliche Informationen zu dem geplanten Angebot und dessen Realisierung noch nicht vor. Eine mögliche Zuständigkeit der Bundesnetzagentur für diesen Sachverhalt könnte sich aus der Verordnung (EU) 2015/2120 ergeben. Gegenstand und Geltungsbereich dieser Verordnung (EU) 2015/2120 ist die Festlegung gemeinsamer Regeln zur Wahrung der gleichberechtigten und nichtdiskriminierenden Behandlung des Verkehrs bei der Bereitstellung von Internetzugangsdiensten und der damit verbundenen Rechte der Endnutzer. Vereinfacht ausgedrückt gelten diese Regelungen für das Angebot von Internetzugangsdiensten. Ob bzw. inwieweit die Regelungen der Verordnung (EU) 2015/2120 hinsichtlich einer geplanten „Bildungsflatrate“ einschlägig sind, lässt sich nur dann beurteilen, wenn detaillierte Informationen zur (auch technischen) Ausgestaltung des geplanten Angebotes vorliegen. Daher lassen sich zu den von Ihnen genannten Aspekten wie z.B. Zero Rating, Deep Packet Inspection, Inhaltefilterung in Bezug auf das geplante Angebot derzeit noch keine Aussagen treffen. Die Frage der Bezahlbarkeit eines Zugangs zum Internet für Schüler ist nicht Gegengenstand der Verordnung (EU) 2015/2120, dies gilt auch für Frage der „Ausstattung von Lehrern mit Endgeräten“. Auch diesbezüglich liegen der Bundesnetzagentur keine weitergehenden Informationen vor. Grundsätzlich ist anzumerken, dass die der Verordnung (EU) 2015/2120 unterliegenden Unternehmen nach den Verordnungsvorgaben ein geplantes Angebot von Internetzugangsdiensten oder Tarifmodellen nicht der Bundesnetzagentur vorab vorlegen bzw. durch diese vorab genehmigen lassen müssen. Gleichwohl haben die Anbieter die Möglichkeit, zu geplanten Angeboten mit der Bundesnetzagentur in einen Dialog zu treten, in welchem die Bundesnetzagentur nur eine vorläufige Einschätzung abgeben würde. Mit freundlichem Gruß