Bildungs- und Teilhabepaket, angemessene Lernförderung

Anfrage an: Jobcenter Wuppertal

Gibt es vom jobcenter wuppertal empfohlene bzw. bevorzugte Nachhilfeschulen für die Leistung der "angemessenen Lernförderung" nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz? Wenn ja, nach welchen Kriterien richten sich diese Empfehlungen? Ist es den Antragstellern auch freigestellt, die Lernförderung von einem Institut ihrer Wahl durchführen zu lassen ohne Gefahr zu laufen, dass die Kostenübernahme abgelehnt wird?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Februar 2017
  • Frist
    25. März 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Jobcenter Wuppertal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bildungs- und Teilhabepaket, angemessene Lernförderung [#20433]
Datum
21. Februar 2017 12:53
An
Jobcenter Wuppertal
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es vom jobcenter wuppertal empfohlene bzw. bevorzugte Nachhilfeschulen für die Leistung der "angemessenen Lernförderung" nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz? Wenn ja, nach welchen Kriterien richten sich diese Empfehlungen? Ist es den Antragstellern auch freigestellt, die Lernförderung von einem Institut ihrer Wahl durchführen zu lassen ohne Gefahr zu laufen, dass die Kostenübernahme abgelehnt wird?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Jobcenter Wuppertal
Sehr geehrtAntragsteller/in bezüglich Ihrer Anfrage vom 21.02.2017 möchte ich auf die Arbeitshilfe „Bildungs- und…
Von
Jobcenter Wuppertal
Betreff
AW: Bildungs- und Teilhabepaket, angemessene Lernförderung [#20433]
Datum
24. März 2017 12:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in bezüglich Ihrer Anfrage vom 21.02.2017 möchte ich auf die Arbeitshilfe „Bildungs- und Teilhabepaket“ – 5. Auflage des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen -MAIS- verweisen. Seitens der Jobcenter Wuppertal AöR werden weder bestimmte geeignete Anbietende von Lernförderung empfohlen noch bevorzugt. Mit freundlichen Grüßen