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Bildungs- und Teilhabepaket: Erhöhung des Schulbedarfes von Euro 100,00

nach heutiger Rechtslage werden pro Schuljahr Euro 100,00 pauschal im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes bewilligt.
Lt Beschluss des Bundesrates vom 16.12.2016 (Drucksache 712/16) wird festgestel, dass diese Summe seit 2009 unverändert ist und und nicht ausreichend. Es wurde deshalb empfohlen, die Leistungshöhe für den Schulbedarf nach oben an den tatsächlichen Bedarf anzupassen.
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0701-0800/712-16(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1
Lt Internetseite der LH München ist man dieser Empfehlung nicht gefolgt:
https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Sozialamt/BuT.html
Nach IFG etc wird um Auskunft gebeten, ob gerade im teuren München eine Überprüfung stattgefunden hat und mit welchem Ergebnis. Werden bei Nachweis auch höhere Beträge bewilligt, insbesondere in den weiterführenden Schulen mit teurem Materialbedarf.

Die Bewilligung von höheren Leistungen ist auch eine Frage der Bildungsgerechtigkeit:
http://www.sueddeutsche.de/bayern/bildung-wer-sich-lernen-leisten-kann-1.3655333
Bekanntlich sind die Regelsätze der Kinder zu niedrig, so dass keine selbständige Finanzierung den Familien möglich ist:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/hartz-iv-forscherin-haelt-regelsatz-fuer-45-euro-zu-niedrig-a-1016659.html
http://www.br.de/nachrichten/dokthema-bildungsgerechtigkeit-chancengleicheit-bayern-100.html
Aufgrund der sehr guten Haushaltslage der LH München sollte dies möglich sein. Auch im Hinblick künftig gut ausgebildeter Fachkräfte, Vermeidung von Schulabbrechern und Arbeitslosigkeit, etc.
https://www.merkur.de/lokales/muenchen/stadt-muenchen/dank-gewerbesteuer-stadt-reduziert-erneut-ihre-schulden-7195201.html

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. November 2017
  • Frist
    8. Dezember 2017
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Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Stadtverwaltung München Details
Von
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Betreff
Bildungs- und Teilhabepaket: Erhöhung des Schulbedarfes von Euro 100,00 [#25158]
Datum
4. November 2017 21:23
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
nach heutiger Rechtslage werden pro Schuljahr Euro 100,00 pauschal im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes bewilligt. Lt Beschluss des Bundesrates vom 16.12.2016 (Drucksache 712/16) wird festgestel, dass diese Summe seit 2009 unverändert ist und und nicht ausreichend. Es wurde deshalb empfohlen, die Leistungshöhe für den Schulbedarf nach oben an den tatsächlichen Bedarf anzupassen. https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0701-0800/712-16(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1 Lt Internetseite der LH München ist man dieser Empfehlung nicht gefolgt: https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Sozialamt/BuT.html Nach IFG etc wird um Auskunft gebeten, ob gerade im teuren München eine Überprüfung stattgefunden hat und mit welchem Ergebnis. Werden bei Nachweis auch höhere Beträge bewilligt, insbesondere in den weiterführenden Schulen mit teurem Materialbedarf. Die Bewilligung von höheren Leistungen ist auch eine Frage der Bildungsgerechtigkeit: http://www.sueddeutsche.de/bayern/bildung-wer-sich-lernen-leisten-kann-1.3655333 Bekanntlich sind die Regelsätze der Kinder zu niedrig, so dass keine selbständige Finanzierung den Familien möglich ist: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/hartz-iv-forscherin-haelt-regelsatz-fuer-45-euro-zu-niedrig-a-1016659.html http://www.br.de/nachrichten/dokthema-bildungsgerechtigkeit-chancengleicheit-bayern-100.html Aufgrund der sehr guten Haushaltslage der LH München sollte dies möglich sein. Auch im Hinblick künftig gut ausgebildeter Fachkräfte, Vermeidung von Schulabbrechern und Arbeitslosigkeit, etc. https://www.merkur.de/lokales/muenchen/stadt-muenchen/dank-gewerbesteuer-stadt-reduziert-erneut-ihre-schulden-7195201.html
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weiter…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Re: Bildungs- und Teilhabepaket: Erhöhung des Schulbedarfes von Euro 100,00 [#25158]
Datum
6. November 2017 10:01
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaftengemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung München
Bildungs- und Teilhabepaket, Schulpauschale Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage …
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Bildungs- und Teilhabepaket, Schulpauschale
Datum
13. November 2017 12:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage vom 04.11.2017. Bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe handelt es sich um Leistungen des Bundes, die gesetzlich geregelt sind. Es können nur diese Beträge durch die Landeshauptstadt München bewilligt werden. Bei einer Erhöhung der Beträge durch eine Gesetzesänderung des Bundes können diese erhöhten Beträge dann auch in der Landeshauptstadt München ausgezahlt werden. Ohne entsprechende Rechtsgrundlage kann die Stadt München keine anderen Beträge bewilligen. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Bildungs- und Teilhabepaket, Schulpauschale [#25158] Sehr geehrte Damen und Herren, das Bildungs- und Teilhab…
An Stadtverwaltung München Details
Von
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Betreff
AW: Bildungs- und Teilhabepaket, Schulpauschale [#25158]
Datum
13. November 2017 20:50
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, das Bildungs- und Teilhabepaket wird durch einen Vordruck der LH München beantragt. Aus diesem Grund erfolgt die Bewilligung der Leistungen im SGB II für das Jobcenter München und für Wohngeld- und Kinderzuschlagsberechtigte sowie im SGB XII durch die Sozialbürgerhäuser. Die Finanzierung von Bund und LH München ist analog den Kosten der Unterkunft bemessen, was eine kommunale Leistung ist. Eigener Wirkungskreis geht vor übertragenen Wirkungskreis: https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/4126831.pdf Das eine Förderung möglich ist, zeigt dieser Stadtratsbeschluss als Beispiel: https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_vorlagen_dokumente.jsp?risid=1905715 Auch sind allein in 2015 und 2016 rd. Euro 100 Mio. an Flüchtlingskosten ausgegeben worden, ohne das eine gesetzliche Verpflichtung besteht und klar ist, mit welcher Steigerung noch zu rechnen ist: https://www.merkur.de/lokales/muenchen/stadt-muenchen/kosten-fuer-fluechtlinge-auf-so-vielen-millionen-bleibt-stadt-sitzen-9231765.html#idAnchComments Im Rahmen der gleichen Bildungschancen für alle Münchner Kinder wird nochmals im Rahmen des IFG um Herausgabe der Prüfungs- und Berechnungsgrundlage für eine vollständige Übernahme gebeten. Hierzu fehlt bisher jegliche Information. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 25158 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
Re: Bildungs- und Teilhabepaket, Schulpauschale [#25158] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfr…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Re: Bildungs- und Teilhabepaket, Schulpauschale [#25158]
Datum
14. November 2017 07:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaftengemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung München
Anfrage vom 13.11.2017, Bildungs- und Teilhabepaket, Schulpauschale Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre erste An…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Anfrage vom 13.11.2017, Bildungs- und Teilhabepaket, Schulpauschale
Datum
29. November 2017 13:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre erste Anfrage vom 04.11.2017 (Erhöhung des Schulbedarfs) erhielten Sie Antwort am 13.11.2017, auf die ich mich beziehe. Am 14.11.2017 fragten Sie erneut nach. Informationen im Sinne der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München (IFS-LHM) sind alle Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung (§ 1 Ziff. 1 und 2 IFS-LHM). Die beanspruchte Information muss in irgendeiner Form bereits bei der Landeshauptstadt München vorhanden sein. Zu beachten ist, dass nur solche Informationen verlangt werden können, die auch tatsächlich vorliegen. Ermittlungen, Auswertungen oder Recherchen können nicht verlangt werden. Es kommt auch nicht darauf an, ob die Landeshauptstadt München oder die betroffenen Gesellschaften bestimmte Informationen haben müssten (siehe auch Schoch, IFG, § 1 Rz. 34 f.). Ausführliche Ausführungen zur IFS-LHM siehe unter: https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtrecht/Informationsfreiheitssatzung.html Der Bundesrat (Drucksache 712/16) hat in dem von Ihnen zitierten Link die Bundesregierung gebeten, die Leistung für den Schulbedarf zu erhöhen. Der Gesetzgeber hat das Gesetz in der Leistungshöhe bisher nicht geändert und die Schulpauschale nicht erhöht. In München gab es keine Überprüfung, die Leistungen anzupassen. Es gibt somit hier keine Prüfungs-und Berechnungsgrundlagen, die Sie einsehen können. Ihre übrigen Fragen können im Rahmen der Informationsfreiheitssatzung nicht beantwortet werden, da Ermittlungen und Recherchen von der Behörde nicht verlangt werden können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage vom 13.11.2017, Bildungs- und Teilhabepaket, Schulpauschale [#25158] Sehr geehrte Damen und Herren, v…
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Von
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Betreff
AW: Anfrage vom 13.11.2017, Bildungs- und Teilhabepaket, Schulpauschale [#25158]
Datum
29. November 2017 21:28
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Auskunft. Dies bedeutet aber, dass die SPD-geführte LH München (SPD-Oberbürgermeister Reiter, SPD-Sozialreferentin Schiwy und SPD-Schulrätin Zurek) bis heute keine Prüfung vorgenommen hat und die angebliche Bildungsgerechtigkeit trotz hoher Steuereinnahmen nur leere Worte sind ! Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 25158 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
Re: Anfrage vom 13.11.2017, Bildungs- und Teilhabepaket, Schulpauschale [#25158] Sehr geehrte Damen und Herren, v…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Re: Anfrage vom 13.11.2017, Bildungs- und Teilhabepaket, Schulpauschale [#25158]
Datum
30. November 2017 08:49
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaftengemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung München
Anfrage vom 13.11.2017, Bildungs- und Teilhabepaket, Schulpauschale (#25158) Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Da…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Anfrage vom 13.11.2017, Bildungs- und Teilhabepaket, Schulpauschale (#25158)
Datum
30. November 2017 11:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort vom 29.11.2017. Ihre Einschätzung und Bewertung vom 29.11.2017 kann im Rahmen der Informationsfreiheitssatzung nicht beantwortet werden, da es sich nicht um eine Bitte um Informationen handelt, die bei der Behörde vorliegen (s. § 1 Ziff 1 und 2 IFS-LHM). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage vom 13.11.2017, Bildungs- und Teilhabepaket, Schulpauschale (#25158) [#25158] Sehr geehrte Damen und H…
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Betreff
AW: Anfrage vom 13.11.2017, Bildungs- und Teilhabepaket, Schulpauschale (#25158) [#25158]
Datum
11. Dezember 2017 11:15
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bildungs- und Teilhabepaket: Erhöhung des Schulbedarfes von Euro 100,00“ vom 04.11.2017 (#25158) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25158 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
AW: Anfrage vom 13.11.2017, Bildungs- und Teilhabepaket, Schulpauschale (#25158) [#25158] Sehr geehrte Damen und H…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Anfrage vom 13.11.2017, Bildungs- und Teilhabepaket, Schulpauschale (#25158) [#25158]
Datum
11. Dezember 2017 14:42
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Anfrage vom 13.11.2017, Bildungs- und Teilhabepaket, Schulpauschale (#25158) [#25158] Sehr geehrte Damen u…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Anfrage vom 13.11.2017, Bildungs- und Teilhabepaket, Schulpauschale (#25158) [#25158]
Datum
14. Dezember 2017 18:54
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie dem Bericht entnehmen können, wird von allen Seiten dringend eine Erhöhung der Pauschal für alle Familien mit geringem Einkommen gesehen: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Schulmaterial-Kosten-Teilerfolg-fuer-Klaeger,schulbedarf100.html Wie bereits begründet sollte hier die LH München mit bestem Bespiel voran gehen. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 25158 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
AW: AW: Anfrage vom 13.11.2017, Bildungs- und Teilhabepaket, Schulpauschale (#25158) [#25158] Sehr geehrte Damen u…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: AW: Anfrage vom 13.11.2017, Bildungs- und Teilhabepaket, Schulpauschale (#25158) [#25158]
Datum
15. Dezember 2017 13:49
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung München
Ihre Nachfrage vom 11.12.2017 bzgl. Ihrer Anfrage vom 13.11.2017, Bildungs- und Teilhabepaket, Schulpauschale (#25…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Ihre Nachfrage vom 11.12.2017 bzgl. Ihrer Anfrage vom 13.11.2017, Bildungs- und Teilhabepaket, Schulpauschale (#25158)
Datum
18. Dezember 2017 10:47
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre ursprüngliche Anfrage in Sachen Schulpauschale/Erhöhung des Schulbedarfs von 100 Euro vom 04.11.2017 wurde am 13.11.2017 um 12:42:27 Uhr per Mail an die obige Mail-Adresse beantwortet. Am 13.11.2017 um 19:50:50 Uhr fragten sie diesbezüglich nochmal nach. Eine Antwort wurde Ihnen am 29.11.2017 um 13.22 Uhr an obige Mailadresse gegeben. Sie fragten am 29.11.2017, 20:28:03 nochmals nach. Eine Antwort wurde Ihnen am 30.11.2017 um 11:07 Uhr an obige Mail-Adresse gegeben. Dass die Frist zur Beantwortung um 4 Tage überschritten worden sein soll (s. Ihre Mail vom 11.12.2017 um 11.15 Uhr) kann von mir nicht nachvollzogen werden. Alle Anfragen und Nachfragen in dieser Sache wurden in der gesetzten Frist beantwortet. Bitte teilen Sie konkret mit, welche Antwort von den oben genannten Sie nicht erhalten haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachfrage vom 11.12.2017 bzgl. Ihrer Anfrage vom 13.11.2017, Bildungs- und Teilhabepaket, Schulpauschale …
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachfrage vom 11.12.2017 bzgl. Ihrer Anfrage vom 13.11.2017, Bildungs- und Teilhabepaket, Schulpauschale (#25158) [#25158]
Datum
19. Dezember 2017 12:31
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Kämmerer Herrn Wolowicz selbst mahnt zu mehr Sparsamkeit: https://www.merkur.de/lokales/muenchen/stadt-muenchen/ernst-wolowicz-spd-kaemmerer-stadt-muenchen-muss-2019-schulden-machen-9445668.html Meine IFG-Anfrage ist deshalb noch nicht beantwortet: Ist es für die LH München günstiger auf die Zuzahlung von €1 pro Mittagessen und Kind zu verzichten - nicht nur aus sozialen Gründen, da der Verwaltungsaufwand etc höher ist. Sollten Ihnen die Zahlen nicht vorliegen, weil keine Vergleichsrechnung gemacht wurde, muss Ihr Kämmerer Herr Wolowicz, der Stadtrat und die Steuerzahler unterstellen, dass Sie Steuerverschwendung betreiben, wie sie der Bund der Steuerzahler regelmäßig aufdeckt. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 25158 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
AW: Ihre Nachfrage vom 11.12.2017 bzgl. Ihrer Anfrage vom 13.11.2017, Bildungs- und Teilhabepaket, Schulpauschale …
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Ihre Nachfrage vom 11.12.2017 bzgl. Ihrer Anfrage vom 13.11.2017, Bildungs- und Teilhabepaket, Schulpauschale (#25158) [#25158]
Datum
20. Dezember 2017 10:45
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Ihre Nachfrage vom 11.12.2017 bzgl. Ihrer Anfrage vom 13.11.2017, Bildungs- und Teilhabepaket, Schulpausch…
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Von
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Betreff
AW: AW: Ihre Nachfrage vom 11.12.2017 bzgl. Ihrer Anfrage vom 13.11.2017, Bildungs- und Teilhabepaket, Schulpauschale (#25158) [#25158]
Datum
16. Januar 2018 08:04
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, aktuell hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen einen zusätzlichen Bedarf anerkannt: https://www.landessozialgericht.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/schulbuecher-vom-jobcenter-160954.html http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2296/ "Ein Gerichtssprecher hat sich dem Urteil dahingehend geäußert, dass es eine „Pionierentscheidung“ sei. Vielmehr ist es ein Armutszeugnis für Deutschland, dass Kinder und Jugendliche weiterhin nicht die gleichen Bildungschancen haben. Das Urteil ist nur ein Teilerfolg und die Ungerechtigkeit lebt weiter und es heißt weiterhin hungern für Bildungschancen." Es wird deshalb nochmals um Herausgabe der Unterlagen nach IFG und SGB/SGG gebeten, um die zügige und volle Sicherstellung von Sozialleistungen durch die LH / JC München zu gewährleisten, insbesondere Bildungs- und Teilhabepaket für gleiche Bildungschancen. Mit freundlichen Grüße Anfragenr: 25158 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
AW: AW: Ihre Nachfrage vom 11.12.2017 bzgl. Ihrer Anfrage vom 13.11.2017, Bildungs- und Teilhabepaket, Schulpausch…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: AW: Ihre Nachfrage vom 11.12.2017 bzgl. Ihrer Anfrage vom 13.11.2017, Bildungs- und Teilhabepaket, Schulpauschale (#25158) [#25158]
Datum
16. Januar 2018 16:01
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend erhalten Sie eine Anfrage über die Internetplattform "Frag den Staat". Als Rechtsgrundlage wird die Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 13.07.2015 zugrunde gelegt. Die Landeshauptstadt München ist verpflichtet, diese Anfrage auf dem gewählten Weg, hier elektronisch - per E-Mail, zu beantworten. Es sind jedoch nur Anfragen zum eigenen Wirkungskreis zu bearbeiten. Die Beurteilung, ob die gewünschten Informationen zum eigenen Wirkungskreis gehören, obliegt Ihnen als sachnächste Stelle. Es besteht keine Pflicht zur Informationsgewinnung oder Informationsbeschaffung. Insbesondere müssen weder Auswertungen noch Wiederbeschaffungen nicht mehr vorhandener Informationen vorgenommen werden (vgl. Schoch, IFS, § 1, Rn. 29). Einen Anspruch auf Informationen, welche personenbezogene Daten beinhalten, besteht nicht. Bitte beachten Sie die Bearbeitungsfrist gemäß § 5 Abs. 1 IFS. Diese beträgt einen Monat (Ausnahme: zwei Monate bei städtischen Gesellschaften) und beginnt mit Zugang dieser Anfrage an die Fachabteilung. Wir möchten außerdem darauf hinweisen, dass sämtliche Korrespondenz mit der Antragstellerin/dem Antragsteller auf dem Portal "Frag den Staat" veröffentlicht wird (ohne Namen und Mailadresse). Für eventuelle Nachfragen bitten wir bei Ihren E-Mail-Antworten an "Frag den Staat" in "CC" gesetzt zu werden. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung München
AW: AW: Ihre Nachfrage vom 11.12.2017 bzgl. Ihrer Anfrage vom 13.11.2017, Bildungs- und Teilhabepaket, Schulpausch…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: AW: Ihre Nachfrage vom 11.12.2017 bzgl. Ihrer Anfrage vom 13.11.2017, Bildungs- und Teilhabepaket, Schulpauschale (#25158) [#25158]
Datum
16. Januar 2018 16:02
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung München
Ihre nochmalige Nachfrage vom 16.01.2018 Bildungs-und Teilhabepaket, Schulpauschale (#25158) Sehr geehrtAntragstel…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Ihre nochmalige Nachfrage vom 16.01.2018 Bildungs-und Teilhabepaket, Schulpauschale (#25158)
Datum
19. Januar 2018 09:57
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde am 29.11.2017 umfassend beantwortet. Zuständig für die Höhe dieser Leistung ist der Bundesgesetzgeber. Mit den Mitteln der städtischen Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München kann dieses Problem meines Erachtens nicht gelöst werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre nochmalige Nachfrage vom 16.01.2018 Bildungs-und Teilhabepaket, Schulpauschale (#25158) [#25158] Sehr gee…
An Stadtverwaltung München Details
Von
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Betreff
AW: Ihre nochmalige Nachfrage vom 16.01.2018 Bildungs-und Teilhabepaket, Schulpauschale (#25158) [#25158]
Datum
20. November 2019 10:54
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in zwischenzeitlich wurde der Betrag durch die Bundesregierung auf Euro 150,00: https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Grundsicherung/Leistungen-zur-Sicherung-des-Lebensunterhalts/Bildungspaket/bildungspaket.html Sollten die tatsächlichen Kosten höher liegen, sind auch diese Kosten zu übernehmen. Unverändert fehlt hierzu der Hinweis durch die Münchner Sozialbehörden und in den Anträgen. Die Schulen weisen zwar auf die Lernmittelfreiheit von Schulbüchern hin, aber nicht ergänzend auf die BuT-Leistungen und Bunte Münchner Kindl. Wie kann die LHM und ihre Sozialbehörden für eine bessere Bildungsgerechtigkeit und Information sorgen? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 25158 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/25158

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Stadtverwaltung München
AW: Ihre nochmalige Nachfrage vom 16.01.2018 Bildungs-und Teilhabepaket, Schulpauschale (#25158) [#25158] Sehr gee…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Ihre nochmalige Nachfrage vom 16.01.2018 Bildungs-und Teilhabepaket, Schulpauschale (#25158) [#25158]
Datum
5. Dezember 2019 12:10
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 20.11.2019 mit u. a. folgendem Inhalt: "Wie kann die LHM und ihre Sozialbehörden für eine bessere Bildungsgerechtigkeit und Information sorgen? " Bitte beachten Sie, dass die Informationsfreiheitssatzung gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 den "Zugang ... zu vorhandenen amtlichen Informationen" regelt, d. h. gem § 2 Satz 1 Nr. 1 zu "amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichungen". Nachdem Sie mit Ihrem Schreiben nicht den Zugang zu konkreten vorhandenen Aufzeichnungen der Landeshauptstadt München, sondern um die Beantwortung Ihrer Frage beantragen, ist festzustellen, dass Ihre Anfrage inhaltlich keinen Antrag gemäß der Informationsfreiheitssatzung darstellt und insofern nicht weiter verfolgt wird. Zudem wird auf die Antworten der Landeshauptstadt München von 2017 und 2018 verweisen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.