Bildungskarenz

Ich würde gerne wissen wann mit weiteren Informationen zur von Herrn Heil angesprochenen Bildungskarenz veröffentlicht werden? Wie ist dort der Erarbeitungsstand? Ich hatte die Anfrage bereits an das Ministerium gestellt, aber nie eine Antwort erhalten ( vor circa 2 Monaten)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Oktober 2022
  • Frist
    22. November 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich würde gerne w…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bildungskarenz [#261196]
Datum
18. Oktober 2022 06:34
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich würde gerne wissen wann mit weiteren Informationen zur von Herrn Heil angesprochenen Bildungskarenz veröffentlicht werden? Wie ist dort der Erarbeitungsstand? Ich hatte die Anfrage bereits an das Ministerium gestellt, aber nie eine Antwort erhalten ( vor circa 2 Monaten)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261196 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261196/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesagentur für Arbeit
Bundesagentur für Arbeit - Zentrales Kundenreaktionsmanagement - Mein Zeichen: SB75 – 1492 – 1516760z Sehr <&l…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
Ihre gestrige Anfrage zur Bildungskarenz
Datum
19. Oktober 2022 15:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesagentur für Arbeit - Zentrales Kundenreaktionsmanagement - Mein Zeichen: SB75 – 1492 – 1516760z Sehr << Antragsteller:in >> danke für Ihre Nachricht, bei der es sich nicht um eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz handelt. Leider kann Ihnen die Bundesagentur für Arbeit hier keine Informationen zur Verfügung stellen. Bisher handelt es sich bei der Bildungskarenz um ein Vorhaben der Bundesregierung, dass sich noch in der Planungsphase befindet. Eine gesetzliche Grundlage, nach der die Bundesagentur für Arbeit handeln könnte, liegt nicht vor. Mir ist auch nicht bekannt, wie weit das Vorhaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) bisher entwickelt ist und ob die Umsetzung, wie ursprünglich wohl einmal vorgesehen, zum Januar 2023 kommen wird. Weitergehende Informationen können Sie nur vom BMAS erhalten. Über folgendes Kontaktformural können Sie sich gerne an das BMAS wenden: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontak... Auch über das Bürgertelefon des BMAS können Sie Kontakt aufnehmen. https://www.bmas.de/DE/Service/Kontak... Es tut mir leid, dass ich an dieser Stelle nicht mehr für Sie tun kann. Für Ihre Zukunft wünsche ich Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen