Bindung des Gesetzgebers an die EVS-Daten

Das BMEL führt in der Bundestagsdrucksache 20/3847 vom 06.10.2022 Seite 3 aus
"Der Gesetzgeber kann bei der Ermittlung der Regelbedarfe die Beziehenden von Mindestsicherungsleistungen nicht besserstellen als die als Vergleichsgröße dienenden Referenzhaushalte. Vor allem kann der Gesetzgeber in dem anzuwendenden Statistikmodell nicht bestimmen, welche über die statistisch nachgewiesenen durchschnittlichen Verbrauchsausgaben für Ernährung hinausgehenden Aufwendungen er für erforderlich oder sinnvoll hält."
Ich bitte um Kopien sämtlicher Unterlagen die zur Erarbeitung dieser Auskunft führten oder in denen diese erarbeitet wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. August 2023
  • Frist
    16. September 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das BMEL führt in der Bundestagsdruck…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bindung des Gesetzgebers an die EVS-Daten [#286109]
Datum
14. August 2023 18:40
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das BMEL führt in der Bundestagsdrucksache 20/3847 vom 06.10.2022 Seite 3 aus "Der Gesetzgeber kann bei der Ermittlung der Regelbedarfe die Beziehenden von Mindestsicherungsleistungen nicht besserstellen als die als Vergleichsgröße dienenden Referenzhaushalte. Vor allem kann der Gesetzgeber in dem anzuwendenden Statistikmodell nicht bestimmen, welche über die statistisch nachgewiesenen durchschnittlichen Verbrauchsausgaben für Ernährung hinausgehenden Aufwendungen er für erforderlich oder sinnvoll hält." Ich bitte um Kopien sämtlicher Unterlagen die zur Erarbeitung dieser Auskunft führten oder in denen diese erarbeitet wurde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286109 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286109/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 14.08.2023 beim Bundesministe…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Eingangsbestätigung: Bindung des Gesetzgebers an die EVS-Daten [#286109]
Datum
15. August 2023 10:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 14.08.2023 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang erhalten Sie den Bescheid zu Ihrem Antrag vom 14.08.2023 nebst …
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
IFG-Bescheid zu Anfrage Bindung des Gesetzgebers an die EVS-Daten [#286109]
Datum
7. September 2023 14:48
Status
Anfrage abgeschlossen