Binnengrenzüberschreitungen mit abgelaufenen Visa für Familienangehörige von Unionsbürgern
Dokumente welche mir noch nicht vorliegen zum Thema
"Binnengrenzüberschreitungen mit abgelaufenen Visa für Familienangehörige von Unionsbürgern"
hierbei insbesondere aber nicht ausschließlich Dokumente in denen eine Abwägung/Bewertung des Sachverhalts vorgenommen wird und wie mit derartigen Fällen umgegangen werden soll.
Ergänzende Erläuterung:
Ein Visum für eine Binnengrenzüberschreitung ist bei Familienangehörigen freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger nicht notwendig, selbst wenn das ursprünglich erteilte Visum für freizügigkeitsberechtigte Familienangehörige bereits abgelaufen ist. Für eine Durchreise oder einen Kurzaufenthalt in Deutschland darf kein neues Visum/eine Ausreise gefordert werden. Aus demselben Grund können und werden derartige Visa auch nicht an den deutschen Auslandsvertretungen im EWR für diese Personengruppe ausgestellt.
Antwort verspätet
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Datum12. Dezember 2023
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16. Januar 2024
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