Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr
geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Links bzw. Textdokumente zu entsprechenden Fernsehberichten zum o.g. Thema.
In diversen Printmedien wurde von diesem großen Datenleck berichtet.
z.B.
Datenschutz
Biometrische Daten von Millionen Menschen offen im Netz entdeckt
Sicherheitsforscher aus Israel haben eine riesige Datenbank mit
Fingerabdruck<< Adresse entfernt >>, Gesichtserkennungs<< Adresse entfernt >> und weiteren biometrischen Daten aufgespürt
<< Adresse entfernt >> einfach zugänglich im Internet. Doch es kommt noch besser.
https://www.dw.com/de/biometrische<< Adresse entfernt >>daten<< Adresse entfernt >>von<< Adresse entfernt >>millionen<< Adresse entfernt >>menschen<< Adresse entfernt >>offen<< Adresse entfernt >>im<< Adresse entfernt >>netz<< Adresse entfernt >>entdeckt/a<< Adresse entfernt >>50019230
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land
Nordrhein<< Adresse entfernt >>Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz
Nordrhein<< Adresse entfernt >>Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz
Nordrhein<< Adresse entfernt >>Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (
E<< Adresse entfernt >>Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E<< Adresse entfernt >>Mail<< Adresse entfernt >>Adresse>>
Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >>
Rechtshinweis: Diese E<< Adresse entfernt >>Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet<< Adresse entfernt >>Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer<< Adresse entfernt >>behoerden/