Bisherige Gesamtkosten für Polizeieinsätze in Emskirchen

seit geraumer Zeit ist der Youtuber Rainer Winkler aus Emskirchen unter dem Namen "Drachenlord" im Internet bekannt.
Durch seine kontroversen Videos zieht er immer wieder sog. "Hater", also Personen, die ihm nicht wohlgesonnen sind , an.
Herr Winkler hat seine Privatadresse im Internet preisgegeben und ist auch abseits des Internets Ziel von Besuchen und Angriffen.
Meine Frage daher:
Wie hoch sind die Kosten der Polizeiinspektion Neustadt/Aisch seit 2014, die im direkten Zusammenhang mit Einsätzen bei Rainer Winkler stehen?

Die Informationen würde ich gerne journalistisch aufarbeiten und ggf auch im Internet präsentieren.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. September 2019
  • Frist
    18. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: seit geraumer Zei…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bisherige Gesamtkosten für Polizeieinsätze in Emskirchen [#166741]
Datum
16. September 2019 18:19
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
seit geraumer Zeit ist der Youtuber Rainer Winkler aus Emskirchen unter dem Namen "Drachenlord" im Internet bekannt. Durch seine kontroversen Videos zieht er immer wieder sog. "Hater", also Personen, die ihm nicht wohlgesonnen sind , an. Herr Winkler hat seine Privatadresse im Internet preisgegeben und ist auch abseits des Internets Ziel von Besuchen und Angriffen. Meine Frage daher: Wie hoch sind die Kosten der Polizeiinspektion Neustadt/Aisch seit 2014, die im direkten Zusammenhang mit Einsätzen bei Rainer Winkler stehen? Die Informationen würde ich gerne journalistisch aufarbeiten und ggf auch im Internet präsentieren.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer u.a. Anfrage können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Im Rahmen des allgemein…
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
Bisherige Gesamtkosten für Polizeieinsätze in Emskirchen [#166741]
Datum
23. September 2019 07:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer u.a. Anfrage können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Im Rahmen des allgemeinen Streifendienstes wird durch die Polizeiinspektion Neustadt a. d. Aisch auch der Bereich Emskirchen betreut. Bei Mitteilungen über Sicherheitsstörungen wird diesen durch Polizeipräsenz vor Ort auf den Grund gegangen und ggf. polizeiliche Maßnahmen im Rahmen des geltenden Eingriffsrechts ergriffen. Bei entsprechenden Einsatzlagen wird die Polizeiinspektion Neustadt a. d. Aisch auch unter Einbeziehung von Fremdkräften unterstützt. Eine Übersicht über etwaige „Einsätze“ bzw. Maßnahmen an den konkret von Ihnen genannten Örtlichkeiten wird nicht geführt, daher können hierfür keine Kosten ermittelt bzw. herausgerechnet werden. _________________________________ Mit freundlichen Grüßen