BISKO Bilanzierung

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Guten Tag,

In dem Bericht "CO2-Bilanz Energie und Verkehr für die Stadt Freiburg bis 2020" [1] wird die CO2 Bilanz der Stadt Freiburg nach dem BISKO [2] Standard berechnet. Dabei sind die Quellen für den angenommenen Heizölverbrauch, wie auch die zugrunde liegenden Rohdaten nicht angegeben. Selbiges gilt für die Berechnungen im Bezug auf die KWK. Der BISKO Standard selbst legt großen Wert auf die Einteilung der Datenquellen in verschiedene Güteklassen[2], die eine verbesserte Bewertung der Gesamtaussagekraft ermöglichen. Diese sind hier nicht dezidiert ausgewiesen. Um hier die Berechnungen nachvollziehen frage ich daher an:
- Die Rohdaten aller in den Berechnungen verwendeten Datenquellen sowie deren Herkunft
- Einen export der EVV-Direkteingaben, wie in der Kurzanleitung [3] der verwendeten Software Klimaschutz-Planer [4] beschrieben
- Die Einordnung der Datenquellen in die Güteklassen nach BISKO-Standard [2]
- Die Bilanz, wie sie die Software Klimaschutz-Planer [4] selbst herausgibt, wie sie beispielsweise für andere Kommunen einsehbar ist [5]

[1] https://www.freiburg.de/pb/site/Freiburg/get/params_E548774210/2059583/Bericht_Klimabilanz_Freiburg_2019_2020.pdf
[2] https://www.ifeu.de/fileadmin/uploads/BISKO_Methodenpapier_kurz_ifeu_Nov19.pdf
[3] https://www.klimaschutz-planer.de/downloads/ksp-kurzanleitung.pdf
[4] https://www.klimaschutz-planer.de/
[5] https://www.klimaschutz-planer.de/ajax.php?action=newWindow&pageID=bilanz_bericht_ausgabe&eparam=commune%3D073345002027%26year%3D2017

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank für die Mühe

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Juli 2023
  • Frist
    15. August 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, In dem Bericht "CO2-Bilanz Energie und Verkehr für die Stadt Frei…
An Umweltschutzamt Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
BISKO Bilanzierung [#283719]
Datum
12. Juli 2023 00:27
An
Umweltschutzamt Freiburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, In dem Bericht "CO2-Bilanz Energie und Verkehr für die Stadt Freiburg bis 2020" [1] wird die CO2 Bilanz der Stadt Freiburg nach dem BISKO [2] Standard berechnet. Dabei sind die Quellen für den angenommenen Heizölverbrauch, wie auch die zugrunde liegenden Rohdaten nicht angegeben. Selbiges gilt für die Berechnungen im Bezug auf die KWK. Der BISKO Standard selbst legt großen Wert auf die Einteilung der Datenquellen in verschiedene Güteklassen[2], die eine verbesserte Bewertung der Gesamtaussagekraft ermöglichen. Diese sind hier nicht dezidiert ausgewiesen. Um hier die Berechnungen nachvollziehen frage ich daher an: - Die Rohdaten aller in den Berechnungen verwendeten Datenquellen sowie deren Herkunft - Einen export der EVV-Direkteingaben, wie in der Kurzanleitung [3] der verwendeten Software Klimaschutz-Planer [4] beschrieben - Die Einordnung der Datenquellen in die Güteklassen nach BISKO-Standard [2] - Die Bilanz, wie sie die Software Klimaschutz-Planer [4] selbst herausgibt, wie sie beispielsweise für andere Kommunen einsehbar ist [5] [1] https://www.freiburg.de/pb/site/Freiburg/get/params_E548774210/2059583/Bericht_Klimabilanz_Freiburg_2019_2020.pdf [2] https://www.ifeu.de/fileadmin/uploads/BISKO_Methodenpapier_kurz_ifeu_Nov19.pdf [3] https://www.klimaschutz-planer.de/downloads/ksp-kurzanleitung.pdf [4] https://www.klimaschutz-planer.de/ [5] https://www.klimaschutz-planer.de/ajax.php?action=newWindow&pageID=bilanz_bericht_ausgabe&eparam=commune%3D073345002027%26year%3D2017 Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank für die Mühe
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283719 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283719/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Umweltschutzamt Freiburg
Ihre Anfrage nach dem LIFG/UVwG/VIG vom Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 1…
Von
Umweltschutzamt Freiburg
Betreff
Ihre Anfrage nach dem LIFG/UVwG/VIG vom
Datum
18. Juli 2023 13:43
Status
Warte auf Antwort
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3,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12.7., die an mich weitergeleitet wurde. Die Beantwortung Ihrer Anfrage wurde veranlasst. Sobald uns die entsprechenden Informationen vorliegen, werden wir Sie über das Ergebnis unterrichten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem LIFG/UVwG/VIG vom [#283719] Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre Mühe und…
An Umweltschutzamt Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem LIFG/UVwG/VIG vom [#283719]
Datum
18. Juli 2023 13:57
An
Umweltschutzamt Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre Mühe und den Zwischenbericht. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283719 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283719/
Umweltschutzamt Freiburg
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügt übermitteln wir Ihnen die erbetenen Informationen zur Klimaschut…
Von
Umweltschutzamt Freiburg
Betreff
WG: BISKO Bilanzierung [#283719] EILT
Datum
25. Juli 2023 15:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügt übermitteln wir Ihnen die erbetenen Informationen zur Klimaschutzbilanz: Die Beantwortung der Fragen erfolgt so transparent wir möglich. Verschiedene nicht öffentliche Rohdaten können jedoch nicht herausgegeben werden, da wir bei der Datenabfrage Vertraulichkeit zugesichert haben, da es sich um sensible betriebliche Informationen handelt. Hier wurde die vereinbart, dass die Daten in die Bilanz aggregiert einfließen, so dass den Unternehmen keine Nachteile entstehen. Dabei handelt es sich v.a. um detaillierte Daten der Industrie und Energieversorgung. Öffentlich verfügbare Daten werden entsprechend genannt. Zu den konkreten Anfragen im Einzelnen: - Die Rohdaten aller in den Berechnungen verwendeten Datenquellen sowie deren Herkunft: Hierzu finden Sie in der Datei „EEV_Freiburg_2020_KSP_nicht_witterungskorrigiert_Quellen_Datengüten“ für alle Sektoren und Energieträger die entsprechenden zu Grunde liegenden Quellen und deren Datengüten (inkl. Datengüte für die Gesamtbilanz (s.u.)). Zudem erhalten Sie im gelben Kästchen Informationen zur Herkunft der öffentlichen verfügbaren Daten. Die Datei ist eine um diese Informationen ergänzte Exportdatei des Klimaschutz-Planers. Bitte beachten Sie, dass es sich um eine nicht-witterungskorrigierte EEV-Bilanz handelt. Im Zuge der historischen Entwicklung der Bilanzierung in Freiburg werden die Bilanzdaten immer witterungskorrigiert dargestellt. - Einen export der EVV-Direkteingaben, wie in der Kurzanleitung [3] der verwendeten Software Klimaschutz-Planer [4] beschrieben: Neben der Datei oben erhalten Sie auch die EEV-Exportdatei mit den witterungskorrigierten Werten „EEV_Freiburg_2020_KSP_witterungskorrigiert“). - Die Einordnung der Datenquellen in die Güteklassen nach BISKO-Standard [2]: Dies ist in der ersten Datei bereits erfolgt. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtdatengüte eines Energieträgers meist höher ist als die Datengüte in den Einzelsektoren. Da der Gesamtstromverbrauch z.B. relativ einfach über den Netzbetreiber zu ermitteln ist (Datengüte 1,00), ist die sektorale Aufteilung z.T. auf Berechnungen zurückzuführen und nicht immer in gleicher Höhe erreichbar. Die im Bericht der Stadt dargestellte Datengüte bezieht sich auf die Datengüte der Ermittlung des gesamten Energieverbrauchs eines Energieträgers (z.B. Gesamtstromverbrauch). Dies bedeutet, dass die Datengüte und damit die Aussagekraft der Gesamtbilanz sehr hoch sein, die sektorale Datengüte (z.B. im Sektor Gewerbe) jedoch niedriger sein kann und entsprechend die Aussagekraft des Sektors mit Vorsicht zu genießen ist. - Die Bilanz, wie sie die Software Klimaschutz-Planer [4] selbst herausgibt, wie sie beispielsweise für andere Kommunen einsehbar ist [5]: Im Anhang erhalten Sie zudem eine THG-Export-Datei sowie einen Screenshot aus dem Klimaschutz-Planer, wie sie innerhalb des Klimaschutz-Planers dargestellt wird. Wir hoffen, Ihre Anfrage mit diesen Inforationen beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die umfangreiche Beantwortung der Anfrage und die Zusendung der Dat…
An Umweltschutzamt Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: BISKO Bilanzierung [#283719] EILT [#283719]
Datum
31. Juli 2023 10:03
An
Umweltschutzamt Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die umfangreiche Beantwortung der Anfrage und die Zusendung der Datengrundlage. Vielen Dank auch für ihre telefonischen Hinweise. Bezüglich der Daten und Quellen habe ich noch einige Rückfragen, die sich aus Unklarheiten meinerseits ergeben bei denen ich daher um eine Spezifizierung bitte - Für den kommunalen Sektor und damit die kommunalen Liegenschaften sind keine eigenen Daten hinterlegt. Daher die Rückfrage in welchem Sektor diese enthalten sind. Meine Annahme wäre dass diese im Sektor GDH enthalten sind. - Bei den Energiequellen ist bnNetze an mehreren Stellen aufgeführt. Meine Frage ist in diesem Kontext um welche Daten es sich hier genau handelt. Bedeutet der Sektor "Private Haushalte" die Summe aller jährlichen Zählerablesungen die Haushalten zugeordnet sind oder ist dies ein Anteil an der Gesamtabnahmemenge (unabhängig vom Sektor) dieses Energieträgers für das gesamte Stadtgebiet in Freiburg. Ist damit die Grundgesamtheit die gesamte Abnahmemenge oder die Summe der aufgeführten Sektoren. Damit auch verbunden ob sich Unschärfen in der Sektorenzuordnung auf die aufsummierte Gesamtbilanz auswirken. Die im Bericht ausgewiesene Gesamtbilanz ist rechnerisch die Summe aller Sektoren. - Im Verkehrssektor werden die Daten aus den Jahresfahrleistungen vom statistischen Landesamt bezogen, wie es der Standard vorsieht. Die jeweiligen Energieträger werden dabei einzeln aufgeschlüsselt, meine Frage ist daher auf welcher Datenbasis sich die Verteilung auf die Antriebsarten berechnet, die dann entsprechend TREMOD auf die CO2 Bilanz umgelegt werden. Die Angaben des statistischen Landesamtes differenzieren hier nach Art des Fahrzeugs aber nicht nach Antriebsart, auch wenn sich hier selbstverständlich Rückschlüsse ziehen lassen. Bezüglich der Ablehnung im Bezug auf einen teilweisen Zugang zu den Rohdaten bitte ich um eine kurze Ausführung welches Schutzgut hier genau betroffen ist, dass einen Ablehnungsgrund gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 UIG und einem Verweis auf Geschäftsgeheinisse darstellt. Ein grundsätzlicher Verweis auf eine vertragliche Vereinbarung ist hier kein Ablehnungsgrund (BVerwG, 17.3.2016—7 C 2/15 Rn. 36). Viel mehr muss bei der jeweiligen Stelle ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse bestehen und spürbare nachteilige Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens nahe liegen (Wiebe, 2019). Insbesondere handelt es sich hierbei meiner Auffassung nach bei Erdgas, Heizöl und Flüssiggas, um Daten über Ort und Zeitpunkt von Emissionen, die nach § 9 Nr 2 UIG einem grundsätzlich überwiegendem Offenlegungsinteresse unterliegen und daher nicht abgelehnt werden können (Wiebe, 2019; EuGH, 23.11.2016 - C-442/14 Rn. 87). CO2 ist hier der Rchtsprechung des BVerwG folgend als eine solche Emission zu verstehen (BVerwG, 24. 9. 2009 - 7 C 2/09 Rn. 40). Auch handelt es sich bei bnNetze um eine Stelle, die ihrerseits auskunftspflichtig gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 UIG ist (Schomerus, 2007, S. 42). Auch bei einem Bezug auf personenbezogene Daten gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 UIG gehe ich davon aus, dass ein mittelbarer Personenbezug sich nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO bei der Art der Aggregation der Daten nicht vorliegt. Einer Schwärzung bzw. Anonymisierung stimme ich in diesem Fall selbstverständlich zu, bitte aber darum den damit verbundenen Verwaltungsaufwand im Vorfeld kenntlich zu machen. Ich gehe davon aus, dass diese Aufbereitung gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 UIG eine Zuständigkeit der öffentlichen Stelle darstellt und damit eine Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung gem. § 4 LDSG bzw. Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO ist (vgl. UBA, 2020; VG Schleswig, Urteil vom 29.11.2007 - 12 A 37/06 Rn. 30). Ich bitte auch darum das öffentliche Interesse an diesen Informationen zu prüfen. In Anbetracht dessen, dass die Bilanzierung und die damit verbundene Datengrundlage die beste Informationsquelle ist um zu prüfen wie weit die Erreichung der Klimaziele der Stadt Freiburg voran geschritten ist, gehe ich hier von einem hohen öffentlichen Interesse aus. Für eine bestmögliche öffentliche Nachvollziehbarkeit bezieht sich dies explizit auch auf die zugrunde liegenden Rohdaten, denn nur so ist es möglich die Ergebnisse umfassend zu evaluieren. Sollte aufgrund von Urlaubszeiten oder einer notwendigen Konsultierung der Datenschutzbeauftragten Zeit benötigt werden, stellt dies selbstverständlich kein Problem dar. Über eine kurze Rückmeldung wäre ich trotzdem dankbar. Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> --- BVerwG, 17.3.2016—7 C 2/15—Ausschluss wegen unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand, 2016 NVwZ 1014 (BVerwG 2016). BVerwG, 24. 9. 2009—7 C 2/09—Herausgabe von Informationen im Rahmen des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes, 2010 NVwZ 189 (BVerwG 2009), (OVG Berlin-Brandenburg). EuGH, 23.11.2016—C-442/14—Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten, 2017 NVwZ 380 (EuGH 2016). Schomerus, T. (2007). Gläserne Energieversorgungsunternehmen? Neue Pflichten nach dem geänderten Umweltinfomationsrecht. In J. Heilmann & J. Schubert (Hrsg.), Europa—Verfassung, Arbeit, Umwelt (S. 37–53). Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co KG. https://doi.org/10.5771/9783845205441-37 Wiebe, G. (2019). Wiebe: Der Geschäftsgeheimnisschutz im Informationsfreiheitsrecht. Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, 23, 1705–1711. Umweltbundesamt. (2020). UIG Leitfaden—Entscheidungshilfe für BMU-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter bei der Anwendung des Umweltinformationsgesetzes (UIG). https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/5750/publikationen/uig_leitfaden.pdf VG Schleswig, 29.11.2007—12 A 37/06, 12 A 37/06 (VG Schleswig 29. November 2007) Anfragenr: 283719 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283719/
Umweltschutzamt Freiburg
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin erst am [geschwärzt] wieder an meinem Arbeitsplatz und…
Von
Umweltschutzamt Freiburg
Betreff
Automatische Antwort: WG: BISKO Bilanzierung [#283719] EILT [#283719]
Datum
31. Juli 2023 10:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin erst am [geschwärzt] wieder an meinem Arbeitsplatz und kann Ihre Mail ers dann lesen. In dringenden Fällen können Sie sich an [geschwärzt] ([geschwärzt]) oder [geschwärzt] ([geschwärzt]) wenden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
Umweltschutzamt Freiburg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre erneute Anfrage vom 31.7., die ich nach meinem Urlaub…
Von
Umweltschutzamt Freiburg
Betreff
AW: WG: BISKO Bilanzierung [#283719] EILT [#283719]
Datum
17. August 2023 12:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre erneute Anfrage vom 31.7., die ich nach meinem Urlaub gelesen habe. Für die Beantwortung sind interne Abstimmungen notwendig, die einige Zeit dauern können. Wir bitten daher um Verständnis, wenn sich die Antwort noch etwas verzögert. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre Rückmeldung. Ich hoffe Sie hatten soweit einen schönen und erho…
An Umweltschutzamt Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: BISKO Bilanzierung [#283719] EILT [#283719]
Datum
17. August 2023 12:58
An
Umweltschutzamt Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre Rückmeldung. Ich hoffe Sie hatten soweit einen schönen und erholsamen Urlaub. Das weitere Abstimmungen notwendig sind, stellt selbstverständlich kein Problem dar. Wenn weitere Absprachen mit mir notwendig sein, stehe ich auch dafür zur Verfügung. Bezüglich meiner Argumentation hatte ich mit weitestgehend auf das UIG und damit Bundesrecht gestützt. Die entsprechende Rechtsgrundlage in Baden-Würtemberg ist das UVwG. Beide setzen die europäische Richtlinie 2003/4/EG über den "Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen" in den jeweiligen Rechtsraum um. Eine Übertragbarkeit ist damit gewährleistet. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283719 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283719/

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre bisherigen Antworten. Ich wollte kurz in Erfahrung bringen, ob…
An Umweltschutzamt Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: BISKO Bilanzierung [#283719] EILT [#283719]
Datum
2. Oktober 2023 17:36
An
Umweltschutzamt Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre bisherigen Antworten. Ich wollte kurz in Erfahrung bringen, ob die internen Abstimmungen mittlerweile abgeschlossen sind bzw. weitere Informationen von meiner Seite benötigt werden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>