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Bitte um Akteneinsicht - RKI-Stellungnahme zur Borreliose-Meldepflicht

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Stellungnahme/Bericht des RKI zur Meldepflicht der Lyme‐Borreliose gegenüber dem
Bundesgesundheitsministerium vom 22.06.2010 und 8.2.2011.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. November 2011
  • Frist
    28. Dezember 2011
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Akteneinsicht nach § 1 des Ges…
An Robert Koch-Institut Details
Von
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Betreff
Bitte um Akteneinsicht - RKI-Stellungnahme zur Borreliose-Meldepflicht
Datum
25. November 2011 16:40
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Akteneinsicht nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Stellungnahme/Bericht des RKI zur Meldepflicht der Lyme‐Borreliose gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium vom 22.06.2010 und 8.2.2011.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich im Rahmen des IFG bis zum 10.01.2012 um Akteneinsicht der RKI-St…
An Robert Koch-Institut Details
Von
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Betreff
AW: Bitte um Akteneinsicht - RKI-Stellungnahme zur Borreliose-Meldepflicht
Datum
3. Januar 2012 13:44
An
Robert Koch-Institut
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich im Rahmen des IFG bis zum 10.01.2012 um Akteneinsicht der RKI-Stellungnahme zur Borreliose-Meldepflicht gegenüber dem BMG vom 22.06.2010 und 8.2.2011. Mit freundlichen Grüßen P. Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Robert Koch-Institut
AW: Bitte um Akteneinsicht - RKI-Stellungnahme zur Borreliose-Meldepflicht Sehr [geschwärzt]<[geschwärzt]>…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Bitte um Akteneinsicht - RKI-Stellungnahme zur Borreliose-Meldepflicht
Datum
3. Januar 2012 16:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt]<[geschwärzt]> der vollständige Wortlaut unserer Berichte an das BMG v. 22.6.2010 und v. 8.2.2011 , soweit diese sich auf die Meldepflicht für Borreliose bezogen, wurde Ihnen bereits per Nachricht v. 8.12.2011 mitgeteilt. Von daher ist der in Ihrer Bezugsnachricht erhobene Anspruch auf Informationszugang bereits erfüllt (vgl. § 9 Abs. 3 IFG). Mit freundlichen Grüßen im Auftrag [geschwärzt] Robert Koch-Institut - Referat Grundsatzangelegenheiten und Recht - Nordufer 20, 13353 Berlin Postfach 65 02 61, 13302 Berlin Tel.: (030) [geschwärzt] Fax: (030) [geschwärzt] Das Robert Koch-Institut ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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