bitte um Auskunft bezüglich der IT-Stände in Schulen in Baden-Württemberg

Ich bitte um Auskunft bezüglich der IT-Stände in Schulen in Baden-Württemberg. Konkret interessiert mich, wie viele Schulen noch Windows 98 oder ältere Versionen, Windows 7, 10 oder 11, Linux oder Apple PCs verwenden. Falls Schulen Linux oder Apple PCs verwenden, bitte ich um Angabe der jeweiligen Betriebssysteme.

Diese Informationen benötige ich für ein Schülerprojekt und würde mich sehr freuen, wenn Sie mir weiterhelfen könnten.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. Mai 2023
  • Frist
    1. Juli 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
bitte um Auskunft bezüglich der IT-Stände in Schulen in Baden-Württemberg [#280004]
Datum
29. Mai 2023 19:28
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Auskunft bezüglich der IT-Stände in Schulen in Baden-Württemberg. Konkret interessiert mich, wie viele Schulen noch Windows 98 oder ältere Versionen, Windows 7, 10 oder 11, Linux oder Apple PCs verwenden. Falls Schulen Linux oder Apple PCs verwenden, bitte ich um Angabe der jeweiligen Betriebssysteme.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Diese Informationen benötige ich für ein Schülerprojekt und würde mich sehr freuen, wenn Sie mir weiterhelfen könnten. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280004 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/280004/upload/a3c05241465c08b3a7e8db52ea05150aa24fc74f/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), IT-Stände in Schulen in B…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), IT-Stände in Schulen in Baden-Württemberg [#280004]
Datum
15. Juni 2023 08:28
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrem im Betreff näher benannten LIFG-Antrag vom 29.05.2023 bitten Sie um Auskunft bezüglich der IT-Stände in Schulen in Baden-Württemberg, insbesondere zur Ausstattung mit Betriebssystemen. Hierzu können wir Ihnen Folgendes mitteilen: In Baden-Württemberg ist nicht das Land für die Ausstattung von öffentlichen Schulen mit informationstechnischen Produkten zuständig, sondern der jeweilige in der Regel kommunale Schulträger, also der jeweilige Landkreis, die Stadt oder die Gemeinde. Mangels Zuständigkeit kann das Kultusministerium Baden-Württemberg somit keine Daten zur IT-Ausstattung von Schulen erheben und es liegen hier auch keine derartigen Informationen vor. Die Interessen der Kommunen werden in Baden-Württemberg von den Kommunalen Landesverbänden, das sind der Landkreistag Baden-Württemberg, der Städtetag Baden-Württemberg und der Gemeindetag Baden-Württemberg, vertreten, allerdings nicht im Sinne einer übergeordneten Behörde. Dennoch kann Ihnen dort möglicherweise bei Ihrem Anliegen weitergeholfen werden, wie selbstverständlich auch direkt bei einzelnen Kommunen. Wie bedauern, Ihnen bei Ihrem Anliegen nicht direkt weiterhelfen zu können und wünschen Ihnen für Ihr Projekt gutes Gelingen. Mit freundlichen Grüßen