Bitte um Auskunft zum Neubau Lockwitzer Straße 11

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor ca. einem Jahr brannte an der Lockwitzer Straße 11 das Gebäude des BIOS Döner ab, einen Monat zuvor traf es den direkt benachbarten Asia-Markt. Von vorsätzlicher Brandstiftung war in den Medien war nichts zu lesen.

Bis vor ein paar Monaten lag auf dem Gelände vom BIOS Döner Baumaterial, sodass Hoffnung auf einen Wiederaufbau bestand. Das Material war dann aber plötzlich weg und auch den Asia-Markt gab es auf einmal nicht mehr. Und nun entsteht in kürzester Zeit ein Neubau auf dem Gelände. In den städtischen Bebauungsplänen ist davon nichts zu finden.

Ich bitte daher um Auskunft, welcher Neubau auf dem Gelände geplant ist und auf welchem Weg dieser in der Kürze der Zeit genehmigt wurde. Bei mir macht sich der Verdacht breit, dass die Brände in Zusammenhang damit stehen.

Vielen Dank,
K. << Antragsteller:in >>

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Februar 2024
  • Frist
    26. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und…
An Landeshauptstadt Dresden Bauaufsichtsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bitte um Auskunft zum Neubau Lockwitzer Straße 11 [#300963]
Datum
23. Februar 2024 09:21
An
Landeshauptstadt Dresden Bauaufsichtsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, vor ca. einem Jahr brannte an der Lockwitzer Straße 11 das Gebäude des BIOS Döner ab, einen Monat zuvor traf es den direkt benachbarten Asia-Markt. Von vorsätzlicher Brandstiftung war in den Medien war nichts zu lesen. Bis vor ein paar Monaten lag auf dem Gelände vom BIOS Döner Baumaterial, sodass Hoffnung auf einen Wiederaufbau bestand. Das Material war dann aber plötzlich weg und auch den Asia-Markt gab es auf einmal nicht mehr. Und nun entsteht in kürzester Zeit ein Neubau auf dem Gelände. In den städtischen Bebauungsplänen ist davon nichts zu finden. Ich bitte daher um Auskunft, welcher Neubau auf dem Gelände geplant ist und auf welchem Weg dieser in der Kürze der Zeit genehmigt wurde. Bei mir macht sich der Verdacht breit, dass die Brände in Zusammenhang damit stehen. Vielen Dank, K. << Antragsteller:in >>
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300963 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300963/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landeshauptstadt Dresden Bauaufsichtsamt
Sehr << Antragsteller:in >> zum angefragten Standort Lockwitzer Str 11 können wir Ihnen folgende Aus…
Von
Landeshauptstadt Dresden Bauaufsichtsamt
Betreff
Antwort: WG: gedruckt/wa. --> Bitte um Auskunft zum Neubau Lockwitzer Straße 11 [#300963]
Datum
1. März 2024 10:54
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> zum angefragten Standort Lockwitzer Str 11 können wir Ihnen folgende Auskunft geben: Im Februar des letzten Jahres brannte der Imbiss, wie Sie richtig feststellten, ab. Wobei der Bauaufsicht keine Ursache des Brandes bekannt ist. Der Betreiber des Imbisses wollte diesen in Eigenleistung wieder aufbauen. Dies wurde ihm bauaufsichtlich untersagt, da auch nach einem Brandereignis für die Neuerrichtung von genehmigungspflichtigen Anlagen eine Baugenehmigung erforderlich ist. Ergänzend hierzu ist festzustellen, dass die straßenseitigen baulichen Anlagen auf dem Grundstück seinerzeit nur befristet genehmigt wurden. Das Material wurde vom Betreiber somit wieder abtransportiert. Infolge des Brandereignisses entschied der Grundstückseigentümer keine erneute befristete Genehmigung für einen Imbiss zu begehren sondern den straßenseitigen Bereich neu zu bebauen. Da im hier vorliegenden unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB kein Bebauungsplan vorliegt, muss sich das Vorhaben in den Umgebungsrahmen nach Eigenart, Größe und baulicher Nutzung einfügen. Ein entsprechender Bauantrag wurde im Juli 2023 eingereicht und im Dezember 2023 beschieden, was einer nicht unüblichen Bearbeitungszeit entspricht. Das beantragte Vorhaben entspricht nach Prüfung durch die Fachämter den o.g. Kriterien. Mit freundlichen Grüßen