Bitte um Auskünfte zur Lizenzierung in den Digitalen Sammlungen

- Auskunft darüber, wie die Neuerungen des UrhG §68 seit Inkrafttreten im August 2021 an der Herzogin Anna Amalia Bibliothek (HAAB) in Bezug auf den Grundsatz, dass Reproduktionen gemeinfreier Werke ebenfalls gemeinfrei bleiben, im Falle der Digitalen Sammlungen (DS) umgesetzt worden sind/werden bzw. bis wann die Umsetzung erfolgt sein wird.
- Auskunft darüber, wieviele Bestände seit Inkrafttreten der o.g. Neuerungen im UrhG mittlerweile durch die HAAB in den Metadaten als gemeinfrei ausgezeichnet worden sind.
- Gesonderte Auskunft darüber, wieviele Digitalisate, deren Digitalisierung mit öffentlichen Geldern (z.B. DFG, BMBF etc.) finanziert wurde, mit einer Lizenz versehen sind, die die Nachnutzung beschränkt. Ggf. Begründung, warum diese Beschränkungen trotz den o.g. Neuerungen im UrhG noch bestehen.
- Auskunft und ausführliche Übersicht darüber, in wie weit die HAAB seit Inkrafttreten der o.g. Novellierung finanzielle Einnahmen – etwa durch Gewährung von Bildnutzungsrechten – für Reproduktionen gemeinfreier Werke aus den DS generiert hat.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. November 2021
  • Frist
    24. Dezember 2021
  • Ein:e Follower:in
Gero Haßlinger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Auskunft darübe…
An Klassik Stiftung Weimar Details
Von
Gero Haßlinger
Betreff
Bitte um Auskünfte zur Lizenzierung in den Digitalen Sammlungen [#233467]
Datum
22. November 2021 10:22
An
Klassik Stiftung Weimar
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Auskunft darüber, wie die Neuerungen des UrhG §68 seit Inkrafttreten im August 2021 an der Herzogin Anna Amalia Bibliothek (HAAB) in Bezug auf den Grundsatz, dass Reproduktionen gemeinfreier Werke ebenfalls gemeinfrei bleiben, im Falle der Digitalen Sammlungen (DS) umgesetzt worden sind/werden bzw. bis wann die Umsetzung erfolgt sein wird. - Auskunft darüber, wieviele Bestände seit Inkrafttreten der o.g. Neuerungen im UrhG mittlerweile durch die HAAB in den Metadaten als gemeinfrei ausgezeichnet worden sind. - Gesonderte Auskunft darüber, wieviele Digitalisate, deren Digitalisierung mit öffentlichen Geldern (z.B. DFG, BMBF etc.) finanziert wurde, mit einer Lizenz versehen sind, die die Nachnutzung beschränkt. Ggf. Begründung, warum diese Beschränkungen trotz den o.g. Neuerungen im UrhG noch bestehen. - Auskunft und ausführliche Übersicht darüber, in wie weit die HAAB seit Inkrafttreten der o.g. Novellierung finanzielle Einnahmen – etwa durch Gewährung von Bildnutzungsrechten – für Reproduktionen gemeinfreier Werke aus den DS generiert hat.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gero Haßlinger Anfragenr: 233467 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233467/
Mit freundlichen Grüßen Gero Haßlinger
Klassik Stiftung Weimar
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Von
Klassik Stiftung Weimar
Betreff
Betreff versteckt
Datum
22. November 2021 10:22
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
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133,4 KB

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Klassik Stiftung Weimar
Sehr geehrter Herr Haßlinger, herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 22.11., die wir an unsere Fachabteilung weiter…
Von
Klassik Stiftung Weimar
Betreff
WG: Bitte um Auskünfte zur Lizenzierung in den Digitalen Sammlungen [#233467]
Datum
23. November 2021 07:27
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
image59b720.JPG
133,4 KB
Sehr geehrter Herr Haßlinger, herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 22.11., die wir an unsere Fachabteilung weitergeleitet haben. Eine Antwort erhalten Sie von den FachkollegInnen. Es entstehen Ihnen keine Kosten. Mit freundlichen Grüßen

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Klassik Stiftung Weimar
Ihre Anfrage #233467 Sehr geehrter Herr Haßlinger, auf Ihre Anfrage vom 22.11.2021 erhalten Sie folgende Antwort: …
Von
Klassik Stiftung Weimar
Betreff
Ihre Anfrage #233467
Datum
22. Dezember 2021 18:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
imagec78e44.JPG
133,4 KB
Sehr geehrter Herr Haßlinger, auf Ihre Anfrage vom 22.11.2021 erhalten Sie folgende Antwort: 1: Auskunft darüber, wie die Neuerungen des UrhG § 68 seit Inkrafttreten im August 2021 an der Herzogin Anna Amalia Bibliothek (HAAB) in Bezug auf den Grundsatz, dass Reproduktionen gemeinfreier Werke ebenfalls gemeinfrei bleiben, im Falle der Digitalen Sammlungen (DS) umgesetzt worden sind/werden bzw. bis wann die Umsetzung erfolgt sein wird. Gegenwärtig bedarf die Verwendung der Digitalisate über den privaten Gebrauch hinaus einer Genehmigung. Diese erfolgt ausdrücklich NICHT aus dem Urheberrecht, sondern aus dem Eigentum. Die Herzogin Anna Amalia Bibliothek (HAAB) macht also keine Urheberrechte an den digitalen Reproduktionen gemeinfreier Werke geltend, sofern die Reproduktionen nicht selbst ein urheberrechtlich geschütztes Werk darstellen. Als Einrichtung der Klassik Stiftung Weimar (KSW) ist die HAAB an die Entgeltordnung der Stiftung gebunden. Die bisher in der Entgeltordnung geregelten Nutzungshonorare sind ein Beitrag zur Deckung der in der HAAB durch die Auftragsbearbeitung entstehenden Aufwände. Der Stiftungsrat der KSW hat im November 2021 beschlossen, dass eine Umstellung für die Nachnutzung von Digitalisaten gemeinfreier Objekte vorgenommen werden soll, und die KSW mit der Überarbeitung der Entgeltordnung beauftragt. Ab 2022 wird für die Nutzung von nicht urheberrechtlich geschützten Digitalisaten gemeinfreier Werke kein Nutzungshonorar mehr erhoben, soweit in der HAAB kein besonderer Aufwand entsteht. Außerdem hat die KSW die Umstellung auf ein offenes Lizenzmodell für die Nachnutzung von Digitalisaten gemeinfreier Objekte in Angriff genommen. Die Auszeichnungen in den Digitalen Sammlungen der HAAB werden auf ein offenes Modell für die Nachnutzung entsprechend angepasst. Es ist damit zu rechnen, dass die Gebühren- und Entgeltordnung im ersten Halbjahr 2022 überarbeitet wird und dass die Änderung der Lizenzinformation in den Digitalen Sammlungen der HAAB auch in diesem Zeitraum technisch umgesetzt werden kann. 2: Auskunft darüber, wieviele Bestände seit Inkrafttreten der o.g. Neuerungen im UrhG mittlerweile durch die HAAB in den Metadaten als gemeinfrei ausgezeichnet worden sind. Bislang wurde kein Titel in den Metadaten als gemeinfrei ausgezeichnet. Digitalisate sind in der Regel mit „Alle Rechte vorbehalten“ gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung ist keine Urheberrechtsangabe, sondern verweist auf das Eigentum der Klassik Stiftung Weimar. Die Umstellung des Lizenzmodells auf ein offenes Modell für die Nachnutzung von Digitalisaten gemeinfreier Objekte ist in Vorbereitung und soll im ersten Halbjahr 2022 umgesetzt werden (siehe Nr. 1). 3: Gesonderte Auskunft darüber, wieviele Digitalisate, deren Digitalisierung mit öffentlichen Geldern (z.B. DFG, BMBF etc.) finanziert wurde, mit einer Lizenz versehen sind, die die Nachnutzung beschränkt. Ggf. Begründung, warum diese Beschränkungen trotz den o.g. Neuerungen im UrhG noch bestehen. Die Digitalen Sammlungen der HAAB umfassen 26.876 einzelne Titel (Stand 20.12.2021). In den letzten 3 Jahren wurde die Digitalisierung von 4.772 Titel im Rahmen von drittmittelgeförderten Projekten finanziert. Weitere drittmittelfinanzierte Projekte sind noch nicht abgeschlossen und die Digitalisate daher noch nicht abschließend in den Digitalen Sammlungen verfügbar. Aus diesen Projekten werden 2.240 Titel bis zum 31.12.2021 zugänglich sein, weitere 3.000 Titel bis zum 30.09.2022. Bereitstellungsgebühren und Publikationsentgelte sollen einen Teil der durch die Auftragsbearbeitung entstehenden Aufwände ausgleichen. Die Umstellung des Lizenzmodells auf ein offenes Modell für die Nachnutzung von Digitalisaten gemeinfreier Objekte befindet sich aktuell in der Umsetzung (siehe Nr. 1) und soll im ersten Halbjahr 2022 abgeschlossen werden. 4: Auskunft und ausführliche Übersicht darüber, in wie weit die HAAB seit Inkrafttreten der o.g. Novellierung finanzielle Einnahmen – etwa durch Gewährung von Bildnutzungsrechten – für Reproduktionen gemeinfreier Werke aus den DS generiert hat. Eine Aufschlüsselung nach gemeinfreien bzw. nicht-gemeinfreien Werken wird bei der Rechnungstellung nicht vorgenommen. Seit August 2021 wurden in der KSW 20 kostenpflichtige Publikationsanträge bearbeitet. Hierfür wurden Publikationsentgelte in Höhe von rund 1.700 € erzielt (Stand 20.12.2021). Publikationsentgelte gemäß Entgeltordnung der Klassik Stiftung Weimar leiten sich aus dem Eigentum der Originale ab und sollen einen Teil der durch die Auftragsbearbeitung entstehenden Aufwände ausgleichen. Die Umstellung auf ein offenes Modell für die Nachnutzung von Digitalisaten gemeinfreier Objekte befindet sich aktuell in der Umsetzung (siehe Nr. 1) und soll im ersten Halbjahr 2022 abgeschlossen werden. Für diese Auskunft werden keine Kosten erhoben. Mit freundlichen Grüßen