Bitte um Auskünfte zur Lizenzierung in den Digitalen Sammlungen
- Auskunft darüber, wie die Neuerungen des UrhG §68 seit Inkrafttreten im August 2021 an der Herzogin Anna Amalia Bibliothek (HAAB) in Bezug auf den Grundsatz, dass Reproduktionen gemeinfreier Werke ebenfalls gemeinfrei bleiben, im Falle der Digitalen Sammlungen (DS) umgesetzt worden sind/werden bzw. bis wann die Umsetzung erfolgt sein wird.
- Auskunft darüber, wieviele Bestände seit Inkrafttreten der o.g. Neuerungen im UrhG mittlerweile durch die HAAB in den Metadaten als gemeinfrei ausgezeichnet worden sind.
- Gesonderte Auskunft darüber, wieviele Digitalisate, deren Digitalisierung mit öffentlichen Geldern (z.B. DFG, BMBF etc.) finanziert wurde, mit einer Lizenz versehen sind, die die Nachnutzung beschränkt. Ggf. Begründung, warum diese Beschränkungen trotz den o.g. Neuerungen im UrhG noch bestehen.
- Auskunft und ausführliche Übersicht darüber, in wie weit die HAAB seit Inkrafttreten der o.g. Novellierung finanzielle Einnahmen – etwa durch Gewährung von Bildnutzungsrechten – für Reproduktionen gemeinfreier Werke aus den DS generiert hat.
Anfrage erfolgreich
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Datum22. November 2021
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24. Dezember 2021
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