Bitte um Auskünfte zur Lizenzierung in den Digitalen Sammlungen

- Auskunft darüber, wie die Neuerungen des UrhG §68 seit Inkrafttreten im August 2021 an der Universitätsbibliothek Würzburg (UBW) in Bezug auf den Grundsatz, dass Reproduktionen gemeinfreier Werke ebenfalls gemeinfrei bleiben, im Falle der Digitalen Sammlungen (DS) umgesetzt worden sind/werden bzw. bis wann die Umsetzung erfolgt sein wird.
- Auskunft darüber, wieviele Bestände seit Inkrafttreten der o.g. Neuerungen im UrhG mittlerweile durch die UBW in den Metadaten als gemeinfrei ausgezeichnet worden sind.
- Gesonderte Auskunft darüber, wieviele Digitalisate, deren Digitalisierung mit öffentlichen Geldern (z.B. DFG, BMBF etc.) finanziert wurde, mit einer Lizenz versehen sind, die die Nachnutzung beschränkt. Ggf. Begründung, warum diese Beschränkungen trotz der o.g. Neuerungen im UrhG noch bestehen.
- Auskunft und ausführliche Übersicht darüber, in wie weit die UBW seit Inkrafttreten der o.g. Novellierung finanzielle Einnahmen – etwa durch Gewährung von Bildnutzungsrechten – für Reproduktionen gemeinfreier Werke aus den DS generiert hat.
- Auskunft darüber, weswegen die bibliografischen Metadaten in den DS als Objekte, die eine sog. "geringe Schöpfungshöhe" aufweisen, nicht als gemeinfrei ausgewiesen sind?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. November 2021
  • Frist
    25. Dezember 2021
  • 2 Follower:innen
Gero Haßlinger
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Auskunft dar…
An Universitätsbibliothek der Julius-Maximilians-Universität Details
Von
Gero Haßlinger
Betreff
Bitte um Auskünfte zur Lizenzierung in den Digitalen Sammlungen [#233563]
Datum
23. November 2021 11:01
An
Universitätsbibliothek der Julius-Maximilians-Universität
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Auskunft darüber, wie die Neuerungen des UrhG §68 seit Inkrafttreten im August 2021 an der Universitätsbibliothek Würzburg (UBW) in Bezug auf den Grundsatz, dass Reproduktionen gemeinfreier Werke ebenfalls gemeinfrei bleiben, im Falle der Digitalen Sammlungen (DS) umgesetzt worden sind/werden bzw. bis wann die Umsetzung erfolgt sein wird. - Auskunft darüber, wieviele Bestände seit Inkrafttreten der o.g. Neuerungen im UrhG mittlerweile durch die UBW in den Metadaten als gemeinfrei ausgezeichnet worden sind. - Gesonderte Auskunft darüber, wieviele Digitalisate, deren Digitalisierung mit öffentlichen Geldern (z.B. DFG, BMBF etc.) finanziert wurde, mit einer Lizenz versehen sind, die die Nachnutzung beschränkt. Ggf. Begründung, warum diese Beschränkungen trotz der o.g. Neuerungen im UrhG noch bestehen. - Auskunft und ausführliche Übersicht darüber, in wie weit die UBW seit Inkrafttreten der o.g. Novellierung finanzielle Einnahmen – etwa durch Gewährung von Bildnutzungsrechten – für Reproduktionen gemeinfreier Werke aus den DS generiert hat. - Auskunft darüber, weswegen die bibliografischen Metadaten in den DS als Objekte, die eine sog. "geringe Schöpfungshöhe" aufweisen, nicht als gemeinfrei ausgewiesen sind?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Gero Haßlinger Anfragenr: 233563 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233563/
Mit freundlichen Grüßen Gero Haßlinger

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Universitätsbibliothek der Julius-Maximilians-Universität
Sehr geehrter Herr Haßlinger, Ihre Mail ist dem Justiziariat der Universität zur weiteren Bearbeitung zugeleitet …
Von
Universitätsbibliothek der Julius-Maximilians-Universität
Betreff
Antw: Bitte um Auskünfte zur Lizenzierung in den Digitalen Sammlungen [#233563]
Datum
20. Dezember 2021 16:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Haßlinger, Ihre Mail ist dem Justiziariat der Universität zur weiteren Bearbeitung zugeleitet worden. Ihrem so genannten *Antrag auf Aktenauskunft* kann nicht nähergetreten werden. Die Anspruchsvoraussetzungen des Art. 39 BayDSG liegen nicht vor, die anderen Ihnen genannten Rechtsgrundlagen für diese *Aktenauskunft* sind nicht einschlägig. Andere Rechtsgrundlagen für Ihren Antrag sind nicht ersichtlich. Eine Bürgeranfrage gegenüber der Universität ist nicht statthaft. Mit freundlichen Grüßen