Bitte um Benennung des Amtsgericht

in Ihrem Beschluss auch Bayern.Recht ( https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2021-N-36510?hl=true) zum Beschluss des OLG Bamberg ( OLG Bamberg, Beschluss v. 22.11.2021 – 2 UF 220/20 ) steht leider nicht das Amtsgericht . Ich dürfte bitte mir das Amtsgericht zu nennen . Wenn die Staatskanzlei weil Sie die Datenbank Bayern.Recht pflegt hierfür zuständig ist dürfte ich bitten die Anfrage dorthin weiterzuleiten .

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Januar 2023
  • Frist
    7. Februar 2023
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Stefan Erdtel
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: in Ihrem Beschluss auch Bayern.Rec…
An Oberlandesgericht Bamberg Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
Bitte um Benennung des Amtsgericht [#266846]
Datum
3. Januar 2023 07:40
An
Oberlandesgericht Bamberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in Ihrem Beschluss auch Bayern.Recht ( https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2021-N-36510?hl=true) zum Beschluss des OLG Bamberg ( OLG Bamberg, Beschluss v. 22.11.2021 – 2 UF 220/20 ) steht leider nicht das Amtsgericht . Ich dürfte bitte mir das Amtsgericht zu nennen . Wenn die Staatskanzlei weil Sie die Datenbank Bayern.Recht pflegt hierfür zuständig ist dürfte ich bitten die Anfrage dorthin weiterzuleiten .
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 266846 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266846/ Postanschrift Stefan Erdtel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel

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Oberlandesgericht Bamberg
Ihr Schreiben vom 03.01.2023 Sehr geehrter Herr Erdtel, bitte beachten Sie das beiliegende Dokument. Mit freundl…
Von
Oberlandesgericht Bamberg
Betreff
Ihr Schreiben vom 03.01.2023
Datum
3. Januar 2023 11:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Erdtel, bitte beachten Sie das beiliegende Dokument. Mit freundlichen Grüßen