Bitte um Beschlusseinstellung ( 14. Januar 2016 (20b Ds 775 Js 31458/14 (74/15) )

Anfrage an: Amtsgericht Celle

im Beschluss des VG Lüneburg, Urteil vom 14.04.2016 - 6 A 62/15 wird der Beschluss Ihres Amtsgericht Celle mit dem Aktenzeichen 14. Januar 2016 (20b Ds 775 Js 31458/14 (74/15) erwähnt .

Ich dürfte bitte den Beschluss in Ihre Rechtssprechungsdatenbank zu stellen oder mir zu zusenden .

Da es von öffentlichen Interesse ist das nun ein Mitarbeiter eines Prüfungsamt Unterlage zur Prüfung weitergibt ( Die Welt und die Zeit haben schon berichtet ) dürfte diese auch im Allgemeinen Öffentlichen Interesse liegen .

Warte auf Antwort

  • Datum
    28. März 2024
  • Frist
    30. April 2024
  • Ein:e Follower:in
Stefan Erdtel
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: im Beschluss des VG Lüneburg, Urteil vo…
An Amtsgericht Celle Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
Bitte um Beschlusseinstellung ( 14. Januar 2016 (20b Ds 775 Js 31458/14 (74/15) ) [#304511]
Datum
28. März 2024 20:16
An
Amtsgericht Celle
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im Beschluss des VG Lüneburg, Urteil vom 14.04.2016 - 6 A 62/15 wird der Beschluss Ihres Amtsgericht Celle mit dem Aktenzeichen 14. Januar 2016 (20b Ds 775 Js 31458/14 (74/15) erwähnt . Ich dürfte bitte den Beschluss in Ihre Rechtssprechungsdatenbank zu stellen oder mir zu zusenden . Da es von öffentlichen Interesse ist das nun ein Mitarbeiter eines Prüfungsamt Unterlage zur Prüfung weitergibt ( Die Welt und die Zeit haben schon berichtet ) dürfte diese auch im Allgemeinen Öffentlichen Interesse liegen .
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 304511 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304511/ Postanschrift Stefan Erdtel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!