Antrag nach dem NUIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im Beschluss des VG Lüneburg, Urteil vom 14.04.2016 - 6 A 62/15 wird der Beschluss Ihres Amtsgericht Celle mit dem Aktenzeichen 14. Januar 2016 (20b Ds 775 Js 31458/14 (74/15) erwähnt .
Ich dürfte bitte den Beschluss in Ihre Rechtssprechungsdatenbank zu stellen oder mir zu zusenden .
Da es von öffentlichen Interesse ist das nun ein Mitarbeiter eines Prüfungsamt Unterlage zur Prüfung weitergibt ( Die Welt und die Zeit haben schon berichtet ) dürfte diese auch im Allgemeinen Öffentlichen Interesse liegen .
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Erdtel
Anfragenr: 304511
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Stefan Erdtel
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