Bitte um Beschlusseinstellung in die Rechtssprechungsdatenbank des Landes Schleswig Holstein

ich dürfte bitten den Beschluss des OLG Schleswig mit dem Aktenzeichen 10 UF 179/17 vom 20.02.2018 in die Rechtssprechungsdatenbank des Landes Schleswig Holstein einzustellen .

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. Januar 2023
  • Frist
    1. März 2023
  • 0 Follower:innen
Stefan Erdtel
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich dürfte bitten den Beschluss des O…
An Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
Bitte um Beschlusseinstellung in die Rechtssprechungsdatenbank des Landes Schleswig Holstein [#269079]
Datum
30. Januar 2023 14:23
An
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich dürfte bitten den Beschluss des OLG Schleswig mit dem Aktenzeichen 10 UF 179/17 vom 20.02.2018 in die Rechtssprechungsdatenbank des Landes Schleswig Holstein einzustellen .
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 269079 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269079/ Postanschrift Stefan Erdtel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht
Unser Zeichen: 1530 -3-1 Anliegendes Schreiben wird im Auftrag von Herrn RiOLG Starke übersandt. Mit freundlich…
Von
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht
Betreff
AW: [EXTERN] Bitte um Beschlusseinstellung in die Rechtssprechungsdatenbank des Landes Schleswig Holstein [#269079]
Datum
14. Februar 2023 13:54
Status
Warte auf Antwort
image001.png
15,0 KB
image002.jpg
3,8 KB


Unser Zeichen: 1530 -3-1 Anliegendes Schreiben wird im Auftrag von Herrn RiOLG Starke übersandt. Mit freundlichen Grüßen
Stefan Erdtel
Guten Tag, Widerspruchsverfahren . ich sende ihnen als Anlage den Sehr guten Bericht eines Organ der Rechtspfleg…
An Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Bitte um Beschlusseinstellung in die Rechtssprechungsdatenbank des Landes Schleswig Holstein [#269079]
Datum
14. Februar 2023 17:27
An
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
get.pdf
1,9 MB
Guten Tag, Widerspruchsverfahren . ich sende ihnen als Anlage den Sehr guten Bericht eines Organ der Rechtspflege ( einem Anwalt ) . Diese sagt gibt wieder was nun auch das Bundesverwaltungsgericht 6C3/96 gesagt hat das es eine Aufgabe der Gerichtsverwaltung und diese ist dem Informationsfreiheitsgesetz zugänglich . Das Sie darauf abstellen das Richter Ihren Beschluss in der Richterlichen Unabhängigkeit ( § 97 GG ) erstellen , hat überhaupt nichts damit zu tun , das nun die Beschluss ein Recht eigener Art ist ( so auch BGH IV AR(VZ) 2/16 ) was von der Gerichtsverwaltung zu leisten ist . Ich mache Sie auf die Beschlüsse des Oberlandesgericht Hamm 15 VA 4/22 die bei der Rechtsmittelbehrung klar vorgeben haben das es kein § 23 EGGVG ist . Ich steht es aber frei dieses anderes zu sehen . Wenn Sie der Meinung sind das Mein Widerspruch hier nicht ausreichend sein sollte lassen Sie es mich kurzfristig wissen , dann muss auch dieser Punkt ggf. geklärt werden . Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anhänge: - get.pdf Anfragenr: 269079 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269079/ Postanschrift Stefan Erdtel << Adresse entfernt >>
Stefan Erdtel
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bitte um Beschlusseinstellung in die Rechtssprechungsdatenbank des…
An Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Bitte um Beschlusseinstellung in die Rechtssprechungsdatenbank des Landes Schleswig Holstein [#269079]
Datum
1. März 2023 06:24
An
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bitte um Beschlusseinstellung in die Rechtssprechungsdatenbank des Landes Schleswig Holstein“ vom 30.01.2023 (#269079) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel
Stefan Erdtel
Guten Tag, es wird nochmalig höflichst um die Beschlusseinstellung gebeten . Hilfsweise über die Akteneinsicht na…
An Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Bitte um Beschlusseinstellung in die Rechtssprechungsdatenbank des Landes Schleswig Holstein [#269079]
Datum
26. März 2024 06:27
An
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, es wird nochmalig höflichst um die Beschlusseinstellung gebeten . Hilfsweise über die Akteneinsicht nach § 13 FamFG oder das Landespresserecht . Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 269079 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269079/ Postanschrift Stefan Erdtel << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht
Ich bin am 26.03.2024 wieder im Hause. Meine Vertretung übernimmt Frau Naumann Tel.: 04621 - 861087. E-Mails werde…
Von
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht
Betreff
Automatische Antwort: [EXTERN] AW: Bitte um Beschlusseinstellung in die Rechtssprechungsdatenbank des Landes Schleswig Holstein [#269079]
Datum
26. März 2024 06:27
Status
Warte auf Antwort
Ich bin am 26.03.2024 wieder im Hause. Meine Vertretung übernimmt Frau Naumann Tel.: 04621 - 861087. E-Mails werden nicht weitergeleitet.