Bitte um die Beschlusseinstellung in die Rechtssprechungsdatenbank des Landes Niedersachsen

ich dürfte bitten den Beschluss OLG Oldenburg, 03.06.2019 - 5 W 19/19 in die Rechtssprechungsdatenbank einzustellen ( auch genannt in MDR 19 , 1213 ) und auf dejure ( https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=MDR%202019,%201213#Entscheidung2 ) . Vielleicht kann man auch ohne IFG den Beschluss in die Datenbank stellen , aufgrund des Beschlusses 6C3/96 des Bundesverwaltungsgericht .

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  • Datum
    24. August 2023
  • Frist
    26. September 2023
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Stefan Erdtel
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich dürfte bitten den Beschluss OLG Old…
An Oberlandesgericht Oldenburg Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
Bitte um die Beschlusseinstellung in die Rechtssprechungsdatenbank des Landes Niedersachsen [#286907]
Datum
24. August 2023 19:47
An
Oberlandesgericht Oldenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich dürfte bitten den Beschluss OLG Oldenburg, 03.06.2019 - 5 W 19/19 in die Rechtssprechungsdatenbank einzustellen ( auch genannt in MDR 19 , 1213 ) und auf dejure ( https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=MDR%202019,%201213#Entscheidung2 ) . Vielleicht kann man auch ohne IFG den Beschluss in die Datenbank stellen , aufgrund des Beschlusses 6C3/96 des Bundesverwaltungsgericht .
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 286907 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286907/ Postanschrift Stefan Erdtel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel
Oberlandesgericht Oldenburg
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Von
Oberlandesgericht Oldenburg
Betreff
Automatische Antwort: Bitte um die Beschlusseinstellung in die Rechtssprechungsdatenbank des Landes Niedersachsen [#286907]
Datum
24. August 2023 19:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Absenderin, sehr geehrter Absender, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese Nachricht wurde aufgrund Ihrer E-Mail an das Oberlandesgericht Oldenburg automatisch erzeugt. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Es wird darauf hingewiesen, dass Anträge oder Schriftsätze in gerichtlichen Verfahren nicht rechtswirksam auf diesem Wege eingereicht werden können. Bitte beachten Sie unseren Internetauftritt www.oberlandesgericht-oldenburg.de<http://www.oberlandesgericht-oldenburg.de/> (Menüpunkt: Service/Elektronischer Rechtsverkehr). Hinweise zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.oberlandesgericht-oldenburg.de<http://www.oberlandesgericht-oldenburg.de/> (Menüpunkt: Wir über uns/Datenschutz). Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden. Mit freundlichen Grüßen
Oberlandesgericht Oldenburg
Entscheidung 5 W 19/19 [cid:image003.jpg@01D9D732.5AC66B70] Oberlandesgericht Oldenburg Die Präsidentin Oberlan…
Von
Oberlandesgericht Oldenburg
Betreff
Entscheidung 5 W 19/19
Datum
25. August 2023 08:58
Status
Warte auf Antwort
[cid:image003.jpg@01D9D732.5AC66B70] Oberlandesgericht Oldenburg Die Präsidentin Oberlandesgericht Oldenburg • Postfach 92 21 • 26140 Oldenburg Stefan Erdtel Hagemer Kirchweg 60 45711 Datteln Bearbeitet von: V. Klebert Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0441) 220- Oldenburg, 24.08.2023 Anfragenr: 286907 3722-OLGOL-E-4/2023 1058 25.08.2023 Guten Tag Herr Erdtel, über die Einstellung von Entscheidungen haben wir keine Entscheidungsgewalt. Für die Übersendung von Entscheidungen fallen nach Nr. 5 des Gebührenverzeichnisses - Anlage zu § 111 Abs. 2 NJG 12,50 € an. Allerdings ist die Entscheidung 5 W 19/19 an mehreren Stellen öffentlich einsehbar, wie Sie anhand der von Ihnen verlinkten dejure Seite sehen können. Unter Burhoff online finden Sie beispielweise den vollständigen Beschluss: Entscheidungen: Andere Gerichte: Besorgnis der Befangenheit, Zivilprozess / OLG Oldenburg, Beschl. v. 03.06.2019 - 5 W 19/19 - Burhoff online<https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/5351.htm> Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen
Stefan Erdtel
AW: Entscheidung 5 W 19/19 [#286907] Guten Tag, bitten teilen Sie mir mit wer die Entscheidungsgewalt hat . Mit …
An Oberlandesgericht Oldenburg Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Entscheidung 5 W 19/19 [#286907]
Datum
25. August 2023 20:44
An
Oberlandesgericht Oldenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitten teilen Sie mir mit wer die Entscheidungsgewalt hat . Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 286907 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286907/ Postanschrift Stefan Erdtel << Adresse entfernt >>
Oberlandesgericht Oldenburg
WG: Entscheidung 5 W 19/19 [#286907] Sehr geehrter Herr Erdtel, die Senate des Oberlandesgerichts entscheiden in…
Von
Oberlandesgericht Oldenburg
Betreff
WG: Entscheidung 5 W 19/19 [#286907]
Datum
8. September 2023 12:08
Status
Warte auf Antwort
150,3 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
image001.png
87,1 KB
1,5 KB


Sehr geehrter Herr Erdtel, die Senate des Oberlandesgerichts entscheiden in eigener Verantwortung, ob eine ihrer Entscheidungen in die Rechtsprechungsdatenbank des Landes Niedersachsen eingestellt wird. Sie können beurteilen, ob eine Entscheidung für eine Veröffentlichung relevant ist. Eine Auswahl durch die Justizverwaltung findet nicht statt. Mit freundlichen Grüßen
Stefan Erdtel
AW: WG: Entscheidung 5 W 19/19 [#286907] Guten Tag, ich kann leider Ihren Anhang nicht öffnen , welches Format is…
An Oberlandesgericht Oldenburg Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: WG: Entscheidung 5 W 19/19 [#286907]
Datum
8. September 2023 12:26
An
Oberlandesgericht Oldenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich kann leider Ihren Anhang nicht öffnen , welches Format ist dieses ? Ich dürfte Sie bitten mir ggf. nur PDF zu senden . Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 286907 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286907/ Postanschrift Stefan Erdtel << Adresse entfernt >>

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Oberlandesgericht Oldenburg
AW: WG: Entscheidung 5 W 19/19 [#286907] Hallo Herr Erdtel, bei dem Anhang zu meiner Mail vom heutigen Tage hand…
Von
Oberlandesgericht Oldenburg
Betreff
AW: WG: Entscheidung 5 W 19/19 [#286907]
Datum
8. September 2023 13:00
Status
Warte auf Antwort
Hallo Herr Erdtel, bei dem Anhang zu meiner Mail vom heutigen Tage handelte es sich lediglich um unser Ihnen bereits übersandte Schreiben vom 25.082023. Es war lediglich versehentlich noch einmal als Anhang angefügt. Freundliche Grüße