Bitte um Offenlegung der Verträge zum geplanten Weiterbau der A49

ich bitte Sie mir die Inhalte aus den geschwärzten bzw. geweißten ÖPP-Verträgen zum geplanten Weiterbau der A49 zugänglich zu machen. Ich bitte weiterhin um eine nachvollziehbare Auskunft warum Sie den geplanten Weiterbau als ÖPP favorisieren? Bitte auch die Zahlungen Offenlegen die der Verkehrsminister während seiner Amtszeit aus der Autobranche erhalten hat.

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  • Datum
    9. September 2021
  • Frist
    12. Oktober 2021
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Philipp Balles
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich bitte Sie…
An Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Details
Von
Philipp Balles
Betreff
Bitte um Offenlegung der Verträge zum geplanten Weiterbau der A49 [#228042]
Datum
9. September 2021 08:59
An
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich bitte Sie mir die Inhalte aus den geschwärzten bzw. geweißten ÖPP-Verträgen zum geplanten Weiterbau der A49 zugänglich zu machen. Ich bitte weiterhin um eine nachvollziehbare Auskunft warum Sie den geplanten Weiterbau als ÖPP favorisieren? Bitte auch die Zahlungen Offenlegen die der Verkehrsminister während seiner Amtszeit aus der Autobranche erhalten hat.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Philipp Balles Anfragenr: 228042 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228042/ Postanschrift Philipp Balles << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Philipp Balles

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Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Az.: Z 4-028-g-09-04-2021#016 Sehr geehrter Herr Balles, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 09.09.2021. Mein Ref…
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
AW: Bitte um Offenlegung der Verträge zum geplanten Weiterbau der A49 [#228042]
Datum
23. September 2021 14:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: Z 4-028-g-09-04-2021#016 Sehr geehrter Herr Balles, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 09.09.2021. Mein Referat bearbeitet federführend die Anträge nach dem Informationsfreiheitsrecht. Sie erhalten als Anlage ein Merkblatt, das Sie über Ihre Rechte informiert. Die Zustän­digkeit für die Planung, den Bau und den Betrieb von Bundesautobahnen ist mit Wir­kung vom 01.01.2021 zur Autobahn GmbH des Bundes gewechselt. Damit ist auch der durch das Land Hessen mit der DEGES abgeschlossene Vertrag zur Wahrnehmung der Aufgaben der Straßenbauverwaltung für den Bau der A 49 mit Wirkung vom 01.01.2021 auf die Autobahn GmbH des Bundes übergegangen und übergeben worden. Der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland als Bauherr ist die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH: DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH Zimmerstraße 54 10117 Berlin Tel.: 030/20243-0 Zuständig für die Beauftragung der DEGES und die Fachaufsicht über die DEGES ist die Autobahn GmbH des Bundes: Autobahn GmbH des Bundes - Zentrale Geschäftsbereiches Planen, Bauen, Innovation Friedrichstraße 71 10117 Berlin Tel.: 030/403680-800 Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, sich an die Autobahn GmbH des Bundes zu wenden. Mit freundlichen Grüßen