Bitte um Stellungnahme bezüglich eines gefundenen Tresores in Lübeck Kücknitz

Am [geschwärzt] habe ich in der Wache der Polizeistation Lübeck-Kücknitz einen gefundenen Tresor gemeldet
Die Beamten haben diese Meldung sehr ernst genommen und meine Meldung über den Fund des gewaltsam geöffneten Tresores professionell aufgenommen. Ich habe mich bei ihrem Kollegen sehr gut aufgehoben gefühlt.

Jedoch ist mir beim einem Spaziergang [geschwärzt] erneut aufgefallen dass besagter Tresor samt umliegender Einzelteile noch vor Ort und frei zugänglich herumliegen.

Aus diesem Grund ersuche ich Sie um eine Rückmeldung ob diese Meldung von den Kräften der Lübecker Polizei (hiermit sind generell alle Polizeilichen Dienststellen gemeint, einschließlich Landespolizei, Bundespolizei, Kriminalpolizeilicher Dauerdienst und Kriminalpolizei) untersucht wurde und warum die Trümmerteile des Tresores noch immer vor Ort herumliegen.

Das Sie aus dienstlichen und eventuell ermittlungstaktischen Gründen keine detaillierte Auskunft geben dürfen, ist mir bewusst und ich habe diesbezüglich vollstes Verständnis. Mir geht es in diesem Anfrage Grundlegend um folgende Fragen:

1. Wurde in Bezug auf meine Meldung am [geschwärzt] ein Verfahren eingeleitet und die von mir gefundenen Trümmerteile des Tresores untersucht? Ja/Nein - Wenn Nein, warum nicht?

2. Wann kann mit der Beseitigung der Tresorteile gerechnet werden? Kücknitz ist ohnehin sehr vermüllt und gerade in Bezug auf einen Tresorfund der möglicherweise mit einem Straftatbestand einhergeht bin ich als Bürger sehr erschrocken, dass einen Monat später die Teile noch vor Ort liegen.

Warte auf Antwort

  • Datum
    4. April 2024
  • Frist
    7. Mai 2024
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Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am [geschwärzt] habe ich in der Wache…
An Polizeidirektion Lübeck Details
Von
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Betreff
Bitte um Stellungnahme bezüglich eines gefundenen Tresores in Lübeck Kücknitz [#305100]
Datum
4. April 2024 23:51
An
Polizeidirektion Lübeck
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am [geschwärzt] habe ich in der Wache der Polizeistation Lübeck-Kücknitz einen gefundenen Tresor gemeldet Die Beamten haben diese Meldung sehr ernst genommen und meine Meldung über den Fund des gewaltsam geöffneten Tresores professionell aufgenommen. Ich habe mich bei ihrem Kollegen sehr gut aufgehoben gefühlt. Jedoch ist mir beim einem Spaziergang [geschwärzt] erneut aufgefallen dass besagter Tresor samt umliegender Einzelteile noch vor Ort und frei zugänglich herumliegen. Aus diesem Grund ersuche ich Sie um eine Rückmeldung ob diese Meldung von den Kräften der Lübecker Polizei (hiermit sind generell alle Polizeilichen Dienststellen gemeint, einschließlich Landespolizei, Bundespolizei, Kriminalpolizeilicher Dauerdienst und Kriminalpolizei) untersucht wurde und warum die Trümmerteile des Tresores noch immer vor Ort herumliegen. Das Sie aus dienstlichen und eventuell ermittlungstaktischen Gründen keine detaillierte Auskunft geben dürfen, ist mir bewusst und ich habe diesbezüglich vollstes Verständnis. Mir geht es in diesem Anfrage Grundlegend um folgende Fragen: 1. Wurde in Bezug auf meine Meldung am [geschwärzt] ein Verfahren eingeleitet und die von mir gefundenen Trümmerteile des Tresores untersucht? Ja/Nein - Wenn Nein, warum nicht? 2. Wann kann mit der Beseitigung der Tresorteile gerechnet werden? Kücknitz ist ohnehin sehr vermüllt und gerade in Bezug auf einen Tresorfund der möglicherweise mit einem Straftatbestand einhergeht bin ich als Bürger sehr erschrocken, dass einen Monat später die Teile noch vor Ort liegen.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 305100 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305100/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
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