Bitte um Übermittelung der Rechercheergebnisse im Zuge des Prüfvorgangs bzgl. Paragraph 99 des Strafgesetzbuchs
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 03.08.2013 erschien auf Spiegel Online ein Artikel (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesanwaltschaft-fordert-von-geheimdiensten-auskuenfte-zur-nsa-affaere-a-914617.html) in dem davon berichtet wird, dass Ihre Behörde ein Prüfverfahren eingeleitet hat, ob im Kontext der NSA-Affäre ein Ermittlungsverfahren nach Paragraph 99 des Strafgesetzbuchs eingeleitet werden kann bzw. muss. Ich möchte mir einen Einblick in die erfolgte Recherchearbeit verschaffen. Daher bitte ich um die Zusendung der bisher zusammengestellten Unterlagen und beantrage dafür eine Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Da es sich hierbei hauptsächlich wie von Ihnen angemerkt um allgemein zugängliche Informationen handelt, sehe ich keine der im Gesetz genannten Einschränkungen als zutreffend an.
Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,
Anfrage abgelehnt
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Datum9. Juni 2015
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11. Juli 2015
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