Bitte um Zusendung von Dokumenten

- Aktuelle Versionen von Dienstanweisung Asyl und Dienstanweisung AVS, sowie ggf. deren vorgaengige Versionen seit 2010.
- Das Benutzerhandbuch der PIK-Station.
- Weitere Benutzerhandbuecher fuer assistive Technologien zur Ueberpruefung personenbezogener Identitaet, wie z.B. Spracherkennung, wenn vorhanden.

Ich danke Ihnen sehr herzlich im Voraus.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Mai 2019
  • Frist
    12. Juni 2019
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Aktuelle Versione…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bitte um Zusendung von Dokumenten [#139040]
Datum
9. Mai 2019 16:45
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Aktuelle Versionen von Dienstanweisung Asyl und Dienstanweisung AVS, sowie ggf. deren vorgaengige Versionen seit 2010. - Das Benutzerhandbuch der PIK-Station. - Weitere Benutzerhandbuecher fuer assistive Technologien zur Ueberpruefung personenbezogener Identitaet, wie z.B. Spracherkennung, wenn vorhanden. Ich danke Ihnen sehr herzlich im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach IFG vom 09.05.2019, welche hier u…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: Bitte um Zusendung von Dokumenten [#139040]
Datum
10. Mai 2019 12:44
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach IFG vom 09.05.2019, welche hier unter dem Aktenzeichen IFG-798-2019 geführt wird (bitte stets angeben). Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb der Frist des § 7 Abs. 5 S. 2 IFG zu beantworten. Bedauerlicherweise kann es wegen eines derzeit sehr hohen Arbeitsaufkommens jedoch zu erheblichen Verzögerungen kommen. Ich bitte um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach IFG vom 09.05.2019, welche hier u…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: Bitte um Zusendung von Dokumenten [#139040]
Datum
10. Mai 2019 15:11
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach IFG vom 09.05.2019, welche hier unter dem Aktenzeichen 782-2019 geführt wird (bitte stets angeben). Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb der Frist des § 7 Abs. 5 S. 2 IFG zu beantworten. Bedauerlicherweise kann es wegen eines derzeit sehr hohen Arbeitsaufkommens jedoch zu erheblichen Verzögerungen kommen. Ich bitte um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Wolf, Edgar, 13B möchte die Nachricht "Bitte um Zusendung von Dokumenten [#139040]" zurückrufen.
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
Rückruf: Bitte um Zusendung von Dokumenten [#139040]
Datum
10. Mai 2019 15:15
Status
Warte auf Antwort
Wolf, Edgar, 13B möchte die Nachricht "Bitte um Zusendung von Dokumenten [#139040]" zurückrufen.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bitte um Zusendung von Dokumenten“ vom 09.05.201…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rückruf: Bitte um Zusendung von Dokumenten [#139040]
Datum
13. Juni 2019 15:49
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bitte um Zusendung von Dokumenten“ vom 09.05.2019 (#139040) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 139040 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrteAntragsteller/in es bedeutet für uns erheblichen Mehraufwand wenn Statusanfragen ohne zugehöriges Akt…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: Rückruf: Bitte um Zusendung von Dokumenten [#139040]
Datum
14. Juni 2019 11:46
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in es bedeutet für uns erheblichen Mehraufwand wenn Statusanfragen ohne zugehöriges Aktenzeichen beantwortet werden sollen. Jede Anfrage nach IFG erhält von uns eine Eingangsbestätigung mit dem zugehörigen Aktenzeichen. In Ihrem Fall ist dies AZ. 782. Bei künftigen Nachfragen bitte immer angeben. Bezüglich Ihres Informationswunsches sind wir derzeit immer noch dabei die Vielzahl der angeforderten Informationen zusammen zu stellen. Immerhin lautet Ihre Nachfrage für Unterlagen seit dem Jahre 2010. Wir gehen davon aus, in Kürze eine Auskunft geben zu können. Bis dahin bitten wir um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in es geht um meine Anfrage unter dem AZ. 782. Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Antwor…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rückruf: Bitte um Zusendung von Dokumenten [#139040]
Datum
17. Juni 2019 12:39
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in es geht um meine Anfrage unter dem AZ. 782. Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Antwort und Ihre Erklärung über den Aufwand meiner Anfrage. Können Sie ungefähr einschätzen, wann Ich mit einer Zusendung rechnen kann? Ich danke Ihnen herzlich. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 139040 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersenden wir Ihnen schon mal die DA-ASYL und DA-AVS in der derzeit gültigen …
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: Rückruf: Bitte um Zusendung von Dokumenten [#139040]
Datum
17. Juni 2019 14:05
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersenden wir Ihnen schon mal die DA-ASYL und DA-AVS in der derzeit gültigen Fassung. Wir möchten Sie außerdem darauf hinweisen, dass die zusätzlich geforderten Altfassungen einen Datenumfang, selbst als Zip-Datei von ca. 120 MB haben. Bitte stellen Sie den gesicherten Empfang dieser Fülle an Dokumenten sicher. Alternativ schlagen wir eine Einsichtnahme in der Bamf-Zentrale in Nürnberg vor. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte geben Sie kurz Nachricht wie Sie in der unten angeführten Angelegenheit verfah…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: Rückruf: Bitte um Zusendung von Dokumenten [#139040]
Datum
1. Juli 2019 15:57
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte geben Sie kurz Nachricht wie Sie in der unten angeführten Angelegenheit verfahren möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in danke fuer Ihre Nachricht, leider war fuer mich kein Anhang ersichtlich bisher in Ih…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rückruf: Bitte um Zusendung von Dokumenten [#139040]
Datum
23. Juli 2019 14:13
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in danke fuer Ihre Nachricht, leider war fuer mich kein Anhang ersichtlich bisher in Ihrer letzten Nachricht. Bezueglich des Gesamtpaketes, wir koennen es gerne mit der Zusendung der Datei versuchen. Meine Zusendungsdaten finden Sie unten. Ihnen herzlichen Dank im Voraus. Freundliche Gruesse, Antragsteller/in Antragsteller/in ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 139040 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Email: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bitte um Zusendung von Dokumenten“ vom 09.05.201…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rückruf: Bitte um Zusendung von Dokumenten [#139040]
Datum
2. September 2019 17:37
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bitte um Zusendung von Dokumenten“ vom 09.05.2019 (#139040) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Ich habe bisher keine Dokumente von Ihnen erhalten. Sie haben die Frist mittlerweile um 83 Tage überschritten. Koennen Sie mich bitte umgehend über den Stand meiner Anfrage informieren? Waere es moeglich, dass Sie mir die Dokumente auf einem Speichermedium Ihrer Wahl zusenden, oder Ich Sie ueber eine Onlineadresse abrufen koennte? Ich danke Ihnen im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 139040 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer IFG Anfrage habe ich Ihnen mehrfach mittgeteilt das ein derartiges Datenvol…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: Rückruf: Bitte um Zusendung von Dokumenten [#139040]
Datum
5. September 2019 14:28
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer IFG Anfrage habe ich Ihnen mehrfach mittgeteilt das ein derartiges Datenvolumen auch in komprimierter Form nicht über einen E-Mail Server abgewickelt werden kann. Ein Vorschlag meinerseits, dass Sie jederzeit die geforderten Unterlagen im Bamf einsehen können blieb unbeantwortet. Als Sicherheitsbehörde ist es uns ebenso nicht möglich fremden Dritten einen Zugang in unser Intranet zu gewähren. Um die Sache nun endlich beizulegen haben wir eine CD-ROM erstellt und an Ihre Anschrift nach Irland versendet. Die Daten sind verschlüsselt und nur zu Ihrer eigenen Verwendung bestimmt. Den Schlüssel erhalten Sie mit getrennter Post. Bitte erlauben Sie uns den Hinweis das uns hierdurch ein nicht unerheblicher Aufwand an Kosten entstanden ist. Mit freundlichen Grüßen