Bitte zur Zusendung verschiedener Umweltrelevanter Dokumente der Stadt Bochum

1. Beschlussvorlage 19992837-00 AZ 39 223 (3552) zur Sanierung der Altdeponie Steinkuhlstraße der Stadt Bochum

2. Beurteilung des Standortes Deponie Steinkuhlstraße (Ergänzung zum Vorgutachten Historische Recherche/Altlasten), November 1999

3. Altlastentechnische Begutachtung des Altstandortes Kokerei Dannenbaum (Ergänzung zum Vorgutachten Historische Recherche/Altlasten), April 200

4. Sachstandsbericht 20041229-00, AZ 39 221 (2310) der Stadt Bochum zur Altdeponie Saure Wiese

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    6. Dezember 2022
  • Frist
    10. Januar 2023
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Arnsberg - Gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde für die Städte Bochum, Dortmund und Hagen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bitte zur Zusendung verschiedener Umweltrelevanter Dokumente der Stadt Bochum [#264830]
Datum
6. Dezember 2022 12:38
An
Bezirksregierung Arnsberg - Gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde für die Städte Bochum, Dortmund und Hagen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Beschlussvorlage 19992837-00 AZ 39 223 (3552) zur Sanierung der Altdeponie Steinkuhlstraße der Stadt Bochum 2. Beurteilung des Standortes Deponie Steinkuhlstraße (Ergänzung zum Vorgutachten Historische Recherche/Altlasten), November 1999 3. Altlastentechnische Begutachtung des Altstandortes Kokerei Dannenbaum (Ergänzung zum Vorgutachten Historische Recherche/Altlasten), April 200 4. Sachstandsbericht 20041229-00, AZ 39 221 (2310) der Stadt Bochum zur Altdeponie Saure Wiese
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264830 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264830/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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