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BK Scholz auf "re:publica"

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Die bei Ihnen vorliegenden Dokumente in Zusammenhang mit dem Auftritt von Bundeskanzler Olaf Scholz auf der Digitalkonferenz "re:publica 22" am 9. Juni 2022.

Darunter fällt insbesondere:

- Sämtliche schriftliche Kommunikation und Absprachen (E-Mails, Post, etc.) mit den Organisator*innen der Veranstaltung

- Sämtliche internen Dokumente zur Planung bzw. Vor- und Nachbereitung des Veranstaltungs-Termins

- Sämtliche schriftliche Kommunikation (E-Mails, Post, inkl. etwaiger Verträge) mit der Moderatorin Linda Zervakis vor und nach der Veranstaltung

Ergebnis der Anfrage

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Juli 2022
  • Frist
    9. August 2022
  • Kosten dieser Information:
    90,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die bei Ihnen vor…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
BK Scholz auf "re:publica" [#252822]
Datum
7. Juli 2022 10:29
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die bei Ihnen vorliegenden Dokumente in Zusammenhang mit dem Auftritt von Bundeskanzler Olaf Scholz auf der Digitalkonferenz "re:publica 22" am 9. Juni 2022. Darunter fällt insbesondere: - Sämtliche schriftliche Kommunikation und Absprachen (E-Mails, Post, etc.) mit den Organisator*innen der Veranstaltung - Sämtliche internen Dokumente zur Planung bzw. Vor- und Nachbereitung des Veranstaltungs-Termins - Sämtliche schriftliche Kommunikation (E-Mails, Post, inkl. etwaiger Verträge) mit der Moderatorin Linda Zervakis vor und nach der Veranstaltung
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252822 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252822/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundeskanzleramt
Kein Nachrichtentext
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
10. Oktober 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
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Dokumente