BKA-Bericht aus DER SPIEGEL 29/1993

Anfrage an: Bundeskriminalamt

Den "vertraulichen BKA-Bericht" zu Falschgeld erwähnt in DER SPIEGEL 29/1993.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Oktober 2014
  • Frist
    15. November 2014
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den "vertra…
An Bundeskriminalamt Details
Von
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Betreff
BKA-Bericht aus DER SPIEGEL 29/1993 [#7781]
Datum
14. Oktober 2014 23:28
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den "vertraulichen BKA-Bericht" zu Falschgeld erwähnt in DER SPIEGEL 29/1993.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskriminalamt
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - hier: vertraulicher BKA-Bericht zu Falschgeld
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - hier: vertraulicher BKA-Bericht zu Falschgeld
Datum
15. Oktober 2014
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
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AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - hier: vertraulicher BKA-Bericht zu Falschgeld [#7781] Seh…
An Bundeskriminalamt Details
Von
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Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - hier: vertraulicher BKA-Bericht zu Falschgeld [#7781]
Datum
6. November 2014 20:53
An
Bundeskriminalamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, zur Konkretisierung meines IFG-Antrages sei Folgendes mitgeteilt: 1) Der "vertrauliche BKA-Bericht" zum Thema Falschgeld wird im Artikel "LAMETTA STATT SILBER" aus DER SPIEGEL 29/1993 erwähnt. Bevor Sie jetzt jedoch diese Ausgabe des Magazins mühselig im BKA-Archiv anfordern und damit weitere 'Freiminuten' der IFG-Pauschale für eine "einfache Anfrage" verloren sind, seien Sie ausdrücklich auf die Online-Version des Artikels hingewiesen: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13690836.html Damit Sie darin nicht umständlich recherchieren müssen, erlaube ich mir, Ihnen die wesentlichen Hinweise daraus zu zitieren: "Von einer 'explosionsartigen Entwicklung' spricht Winfried Preuss, der Blütenspezialist des Bundeskriminalamtes (BKA)." [...] "'Das Wasserzeichen', so steht es in einem vertraulichen BKA-Bericht, werde dabei 'zunächst aufgedruckt, danach erfolgt der Farbkopiervorgang und das Aufprägen des Sicherheitsfadens'. Das neue Herstellungsverfahren verdeutliche, so das BKA, 'daß Fälscher innovativ vorgehen und die moderne Technik schnell für ihre Zwecke einzusetzen wissen'." Die im Artikel genannte Aussage möchte ich anhand des BKA-Originaldokumentes auf Richtigkeit prüfen. 2) Bitte machen Sie in Ihrer Antwort deutlich, wofür Sie die bisherige Zeit der "einfachen und kostenfreien Auskunft" in Anspruch genommen haben. Für das Abschicken eines Textes aus den bekannten Formelbausteinen können m.E. nicht mehr als 5 Minuten angesetzt werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 7781 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundeskriminalamt
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - hier: vertraulicher BKA-Bericht zu Falschgeld
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - hier: vertraulicher BKA-Bericht zu Falschgeld
Datum
14. November 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
290,6 KB