Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Hat das Bundeskriminalamt (BKA) oder haben einzelne Mitarbeiter des BKA Informationen zu den Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Ermittlungskomplex "Encrochat" an das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ weitergegeben? Dies bezieht sich insbesondere auf die Übermittlung von Chatprotokollen aus den genannten Ermittlungen.
2. Falls es zu einem solchen Informationsaustausch mit dem Spiegel gekommen ist, beantrage ich die Bereitstellung des gesamten Schriftverkehrs zwischen dem BKA und dem Nachrichtenmagazin zu dieser Sache.
3. Sollte kein solcher Austausch stattgefunden haben, bitte ich um Auskunft darüber, ob Ihnen bekannt ist, ob eine andere Behörde derartige Informationen an den Spiegel weitergeleitet hat. Ebenso interessiert mich, ob interne Untersuchungen bezüglich des Weges durchgeführt wurden, auf dem diese Informationen an den Spiegel gelangt sein könnten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 297561
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