Blacklisting und Repressalien durch die AHKn, Delegationen und Auslandsrepräsentanzen
Sind dem Auswärtigen Amt aus den vergangenen 10 Jahren Anfragen oder Beschwerden über ein "Blacklisting" von
Personen bekannt, die DIHK-interne Informationen oder Missstände an die Öffentlichkeit gebracht haben oder auf Missstände in AHKs oder in der DIHK hingewiesen haben?
Blacklisting meint in diesem Zusammenhang, dass eine Person, die Hinweise auf Fehlverhalten oder Missstände meldet, von weiterer Zusammenarbeit oder Ressourcen ausgeschlossen wird oder anderweitig negativ behandelt wird.
Wenn ja, wie lässt sich solch ein Blacklisting mit dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz vereinbaren, in dem Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen gegen Hinweisgeber klar untersagt und unter Strafe gestellt werden? Wie lässt sich das mit dem Auftrag der Auslandsrepräsentanzen der Bundesrepublik vereinbar, die vorgibt eine Ansprech -und Anlaufstelle für alle Deutschen Personen und Institutionen, Verbänden und Unternehmen zu sein?
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum25. März 2024
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27. April 2024
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