Blacklisting und Repressalien durch die AHKn, Delegationen und Auslandsrepräsentanzen

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Sind dem Auswärtigen Amt aus den vergangenen 10 Jahren Anfragen oder Beschwerden über ein "Blacklisting" von
Personen bekannt, die DIHK-interne Informationen oder Missstände an die Öffentlichkeit gebracht haben oder auf Missstände in AHKs oder in der DIHK hingewiesen haben?

Blacklisting meint in diesem Zusammenhang, dass eine Person, die Hinweise auf Fehlverhalten oder Missstände meldet, von weiterer Zusammenarbeit oder Ressourcen ausgeschlossen wird oder anderweitig negativ behandelt wird.

Wenn ja, wie lässt sich solch ein Blacklisting mit dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz vereinbaren, in dem Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen gegen Hinweisgeber klar untersagt und unter Strafe gestellt werden? Wie lässt sich das mit dem Auftrag der Auslandsrepräsentanzen der Bundesrepublik vereinbar, die vorgibt eine Ansprech -und Anlaufstelle für alle Deutschen Personen und Institutionen, Verbänden und Unternehmen zu sein?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    25. März 2024
  • Frist
    27. April 2024
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sind dem Auswärtigen Amt aus den verg…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Blacklisting und Repressalien durch die AHKn, Delegationen und Auslandsrepräsentanzen [#304195]
Datum
25. März 2024 19:52
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind dem Auswärtigen Amt aus den vergangenen 10 Jahren Anfragen oder Beschwerden über ein "Blacklisting" von Personen bekannt, die DIHK-interne Informationen oder Missstände an die Öffentlichkeit gebracht haben oder auf Missstände in AHKs oder in der DIHK hingewiesen haben? Blacklisting meint in diesem Zusammenhang, dass eine Person, die Hinweise auf Fehlverhalten oder Missstände meldet, von weiterer Zusammenarbeit oder Ressourcen ausgeschlossen wird oder anderweitig negativ behandelt wird. Wenn ja, wie lässt sich solch ein Blacklisting mit dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz vereinbaren, in dem Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen gegen Hinweisgeber klar untersagt und unter Strafe gestellt werden? Wie lässt sich das mit dem Auftrag der Auslandsrepräsentanzen der Bundesrepublik vereinbar, die vorgibt eine Ansprech -und Anlaufstelle für alle Deutschen Personen und Institutionen, Verbänden und Unternehmen zu sein?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304195 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304195/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre nachstehende Nachricht an das Auswärtige Amt, die be…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Blacklisting und Repressalien durch die AHKn, Delegationen und Auslandsrepräsentanzen [#304195]
Datum
26. März 2024 08:12
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre nachstehende Nachricht an das Auswärtige Amt, die beim Team für die Beantwortung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) eingegangen ist. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Hierbei handelt es sich regelmäßig um bereits vorhandene Dokumente wie z. B. Schreiben und E-Mails. Anträge nach dem IFG sind mit einem – u. U. gebührenpflichtigen – förmlichen Bescheid zu beantworten. Ich gehe aber davon aus, dass es sich bei Ihrer Nachricht um eine Anfrage im Sinne einer – kostenfreien – Bürgeranfrage handelt, die ohne förmlichen Bescheid beantwortet werden kann. Ich empfehle Ihnen daher, Ihre Frage direkt an den Bürgerservice des Auswärtigen Amts zu richten, den Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/buergerservice-faq-kontakt/kontaktformular erreichen. In diesem Fall erhalten Sie von dort auch eine individuelle Referenznummer, die Ihnen eventuelle spätere Nachfragen erleichtert. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, das ist keine Bürgeranfrage in dem Sinne, sondern eine IFG-Anfrage, da wir gerne Dokumente, Emails, Br…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Blacklisting und Repressalien durch die AHKn, Delegationen und Auslandsrepräsentanzen [#304195]
Datum
26. März 2024 10:44
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, das ist keine Bürgeranfrage in dem Sinne, sondern eine IFG-Anfrage, da wir gerne Dokumente, Emails, Briefe, Gerichtsbeschlüsse etc. sehen möchten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304195 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304195/

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Auswärtiges Amt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Blacklisting und Repressalien durch die AHKn, Delegationen und Auslandsrepräsentanzen [#304195]; 129-2024
Datum
3. April 2024 14:13
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang ich hiermit bestätige. Das Auswärtige Amt wird sich sodann bemühen, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werde ich Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Sie haben Ihre Anfrage über die Webseite „FragDenStaat" gestellt. Folgezuschriften, die über diese Webseite generiert werden, erreichen nicht immer das Auswärtige Amt. Damit uns Zuschriften sicher erreichen, empfehlen wir Ihnen, diese zusätzlich auch an die E-Mailanschrift <<E-Mail-Adresse>> zu richten. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten verarbeitet. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen