Blaue Katze
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Informationen zu einer Art Werbekampagne zum Thema Catcontent, welche über die Kanäle der Polizei Karlsruhe verbreitet werden.
Vor dem Gelände des ZKM in Karlsruhe wurde eine größere blaue Katze gesichtet (https://twitter.com/Polizei_KA/status/1…).
1) Ist diese blaue Katze im Auftrag des Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg aufgestellt worden?
2) Falls ja, weshalb?
3) Falls ja, zu welchen Kosten?
4) Falls ja, wo wird die blaue Katze noch aufgestellt werden?
5) Falls ja, wie lange geht diese Kampagne?
6) Falls ja, wurde die Aufstellung mit den unmittelbar Betroffenen (bspw. ZKM) abgesprochen? Welche Genehmigungen wurden zur Aufstellung eingeholt? Wer hat darüber entschieden?
7) Falls ja, wie heißt die blaue Katze?
8) Falls ja, was sind die Lieblingsaktivitäten der blauen Katze?
9) Falls nicht, ist dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg bekannt, wer diese blaue Katze aufgestellt hat, warum, und ob der- / diejenige eine Genehmigung dafür hat?
Außerdem: Die blaue Katze wurde mit einem Art Lätzchen, das die Aufschrift "entropi" trägt, gesichtet (https://twitter.com/modellansatz/status…). Es könnte der (fälschlicherweise?) der Eindruck entstehen, die blaue Katze würde Hunger erleiden.
10) Hatte die blaue Katze zu diesem Zeitpunkt Hunger?
https://twitter.com/Polizei_KA/status/1…
Desweiteren musste ich erfahren, dass die blaue Katze einfach wieder verschwunden ist - wohl genau so schnell, wie sie aufgetaucht ist - und nun Schaden genommen hat.
11) Was ist mit der blauen Katze passiert?
12) Wird es der baluen Katze schnell wieder gut gehen?
13) Wird die blaue Katze wieder vor dem ZKM aufgestellt?
Ich bitte Sie, mir die gewünschten Informationen schnellstmöglich auszufolgen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum1. Juni 2019
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1. Juli 2019
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