Blindgängerfund 18.08.2021 in Bergeborbeck

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

warum wurden die Sirenen rund um Bergeborbeck und Vogelheim nicht ausgelöst?
Auf der Stadt Essen Webseite wird geworben, dass die Sirenen bei Bombenfunde ausgelöst werden.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. August 2021
  • Frist
    21. September 2021
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Von
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Betreff
Blindgängerfund 18.08.2021 in Bergeborbeck [#227007]
Datum
18. August 2021 17:14
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in warum wurden die Sirenen rund um Bergeborbeck und Vogelheim nicht ausgelöst? Auf der Stadt Essen Webseite wird geworben, dass die Sirenen bei Bombenfunde ausgelöst werden. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227007 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227007/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Blindgängerfund 18.08.2021 in Bergeborbeck“ vo…
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Betreff
AW: Blindgängerfund 18.08.2021 in Bergeborbeck [#227007]
Datum
21. September 2021 02:24
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Kommunalverwaltung Essen
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Blindgängerfund 18.08.2021 in Bergeborbeck“ vom 18.08.2021 (#227007) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227007 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227007/
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Betreff
AW: Blindgängerfund 18.08.2021 in Bergeborbeck [#227007]
Datum
17. Oktober 2021 00:33
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Blindgängerfund 18.08.2021 in Bergeborbeck“ vom 18.08.2021 (#227007) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 27 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227007 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227007/
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AW: Blindgängerfund 18.08.2021 in Bergeborbeck [#227007]
Datum
22. Dezember 2021 12:28
An
Kommunalverwaltung Essen
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Blindgängerfund 18.08.2021 in Bergeborbeck“ vom 18.08.2021 (#227007) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 93 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227007 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227007/
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AW: Blindgängerfund 18.08.2021 in Bergeborbeck [#227007]
Datum
2. Januar 2022 10:30
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Kommunalverwaltung Essen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
2. Januar 2022 10:30
Status
Warte auf Antwort

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AW: Automatische Antwort: Blindgängerfund 18.08.2021 in Bergeborbeck [#227007]
Datum
5. Januar 2022 14:46
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Blindgängerfund 18.08.2021 in Bergeborbeck“ vom 18.08.2021 (#227007) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 107 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227007 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227007/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Betreff
AW: Automatische Antwort: Blindgängerfund 18.08.2021 in Bergeborbeck [#227007]
Datum
9. April 2022 10:42
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Blindgängerfund 18.08.2021 in Bergeborbeck“ vom 18.08.2021 (#227007) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 201 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Kommunalverwaltung Essen
Sehr Antragsteller/in bitte entschuldigen Sie, dass Sie auf Ihre Anfrage zum Thema Blindgängerfund 18.08.2021 in …
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
AW: Automatische Antwort: Blindgängerfund 18.08.2021 in Bergeborbeck [#227007]
Datum
11. April 2022 11:23
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in bitte entschuldigen Sie, dass Sie auf Ihre Anfrage zum Thema Blindgängerfund 18.08.2021 in Bergeborbeck bis dato noch keine Rückmeldung erhalten haben. Geben Sie mir bitte einmal Bescheid, ob die Anfrage noch immer aktuell ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> die Anfrage ist noch aktuell. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragstel…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
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AW: Automatische Antwort: Blindgängerfund 18.08.2021 in Bergeborbeck [#227007]
Datum
11. April 2022 13:13
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die Anfrage ist noch aktuell. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227007 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227007/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Essen
Hallo Antragsteller/in zu Ihrer Anfrage zum Thema "Blindgängerfund 18.08.2021 in Bergeborbeck" kann ich…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
Ihre Anfrage zum Thema "Blindgängerfund 18.08.2021 in Bergeborbeck"
Datum
22. April 2022 12:32
Status
Anfrage abgeschlossen
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Hallo Antragsteller/in zu Ihrer Anfrage zum Thema "Blindgängerfund 18.08.2021 in Bergeborbeck" kann ich ihnen auf Ihre Frage "Warum wurden die Sirenen rund um Bergeborbeck und Vogelheim nicht ausgelöst? (Datum der Entschärfung 18.08.2021) Auf der Stadt Essen Webseite wird geworben, dass die Sirenen bei Bombenfunde ausgelöst werden." wie folgt antworten: Die Stadt Essen ist dabei das Sirenennetz flächendeckend auszubauen. Auf unserer Seite unter essen.de/sirenen beschreiben wir, dass die Sirenen bei Bombenfunden ausgelöst werden können. Dabei handelt es sich aber immer um eine Einzelfallentscheidung. Bei der Entschärfung eines Kampfmittels wird der Führungsstab bei der Feuerwehr Essen einberufen. Keine Kampfmittelentschärfung gleicht der anderen, so dass im Stab bei jedem Fund individuell entschieden wird, ob und welche Sirenen ausgelöst werden. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr << Anrede >> in welchen Fällen gibt es eine Sirenenwarnung? Nicht jeder hat die Warn App "N…
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Betreff
AW: Ihre Anfrage zum Thema "Blindgängerfund 18.08.2021 in Bergeborbeck" [#227007]
Datum
7. Mai 2022 23:00
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
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Sehr << Anrede >> in welchen Fällen gibt es eine Sirenenwarnung? Nicht jeder hat die Warn App "Nina" auf dem Handy. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 227007 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227007/
Kommunalverwaltung Essen
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Kommunalverwaltung Essen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
7. Mai 2022 23:01
Status

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Kommunalverwaltung Essen
Hallo << Antragsteller:in >> wie schon in meiner letzten Antwort erklärt handelt es sich bei der Aus…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
AW: Ihre Anfrage zum Thema "Blindgängerfund 18.08.2021 in Bergeborbeck" [#227007]
Datum
10. Mai 2022 12:21
Status
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4,9 KB


Hallo << Antragsteller:in >> wie schon in meiner letzten Antwort erklärt handelt es sich bei der Auslösung der Sirenen immer um eine Einzelfallentscheidung. Keine Kampfmittelentschärfung gleicht der anderen, so dass im Stab bei der Feuerwehr bei jedem Fund individuell entschieden wird, ob und welche Sirenen ausgelöst werden. Eine Information erfolgt, neben den Sirenen, der WarnApp NINA, der Homepage und den sozialen Medien der Stadt Essen sowie den lokalen Medien (Hörfunk, die Internetseiten der Presse sowie deren Social Media-Auftritte) auch unmittelbar vor Ort durch Lautsprecherdurchsagen des Ordnungsamtes und direkter Ansprache aller Personen im Evakuierungsradius. Mit freundlichen Grüßen