Sehr << Antragsteller:in >>
Ihre Anfrage mit der Nummer 299464 beantworte ich für den Zuständigkeitsbereich der StädteRegion Aachen (ohne Stadt Aachen) wie folgt:
- Auflistung der Einnahmen durch Geschwindigkeitsübertretungen
Die tatsächlich aus Verwarn- und Bußgeldverfahren sowie Gebühren und Auslagen vereinnahmten Erträge belaufen sich im Jahr 2023 auf 7.190.880,34 Euro.
- Auflistung aller Stationären Geschwindigkeitsmesseräten, (uns. Blitzanlagen)
Sämtliche von der StädteRegion Aachen betriebenen stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen sind dieser Mail als Anhang „Standortdaten stationär Anfrage 299464“ beigefügt.
- Auflistung der Einnahmen nach Straßen samt Fahrtrichtung.
Die Auswertung der Erträge aus der Verkehrsüberwachung nach Straßen sowie Fahrtrichtungen ist aus technischen Gründen nicht möglich.
- Anzahl der fälschlich beanstandeten Verstöße in deren Zusammenhang und kosten.
Im gesamten Jahr 2023 wurden 565 Einsprüche gegen Bußgeldbescheide wegen Verstoßes gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit verzeichnet, in 262 Fällen erfolgte eine Weitergabe an die Staatsanwaltschaft, da keine Rücknahme durch die Betroffenen erfolgte oder kein Abhilfebescheid erlassen werden konnte. Über die Ergebnisse der gerichtlichen Verfahren der abgegebenen Einsprüche erfolgt keine Rückmeldung.
- Berichte über Zuverlässigkeit und Prüfung der Sensoren jeder einzelnen Anlage im Kreis Aachen.
Alle Sensoren werden sowohl gemäß der Herstellerangaben als auch den Vorschriften der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) entsprechend gewartet, geeicht und ggf. entsprechend instandgesetzt. Ein Berichtswesen diesbezüglich liegt nicht vor.
- genaue Methodik der Messung von Übertretungen „per Hand“, also von einer Einrichtung, welche manuell bedient werden muss.
Eine Geschwindigkeitsmessung von Hand wird durch die Verkehrsüberwachung der StädteRegion Aachen nicht betrieben.
- Stromverbrauch und Energieeffizienz aller Anlagen.
Der Stromverbrauch für alle Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen der StädteRegion Aachen im Jahr 2023 ist nicht bezifferbar da sämtliche mobilen und semistationären Messanlagen über keine eingebauten Zählgeräte verfügen. Ebenso verfügt keiner der städteregionalen Standorte, der zum Aufladen der akkubetriebenen Messsysteme genutzt wird, über ein Zählgerät. Die von uns eingesetzten Messgeräte befinden sich jedoch alle auf dem neuesten Stand der Technik des jeweiligen Herstellers.
Für die stationäre Geschwindigkeitsüberwachung wurden 2023 insgesamt 8.016,35 Euro an Stromkosten verausgabt.
- Datenschutz minderjähriger Personen auf Blitzer-Fotos: wie verläuft die Schwärzung etc.
Sämtliche auf dem Beweisfoto der Geschwindigkeitsüberschreitung erkennbaren Personen werden, mit Ausnahme des Fahrzeugführenden, mit Hilfe der zur Verfügung stehenden Software vor Einleitung eines Verwarn- oder Bußgeldverfahrensdurch Mitarbeitende der Verkehrsüberwachung unkenntlich gemacht.
- Wartungskosten jeder einzelnen Anlage
Für die vorhandenen Geschwindigkeitsmessgeräte sind teilweise aufgrund technischer Gegebenheiten keine planmäßigen Wartungen nötig oder diese können, je nach Gerätetyp, durch unsere geschulten Mitarbeiter eigenhändig durchgeführt werden. Die Wartungskosten für eine der im mobilen Bereich eingesetzten ES 8.0 Messanlagen betrugen 2023 3.918,68 Euro.
Eine Aufschlüsselung der gesamten Wartungskosten auf jede einzelne Anlage ist mit ganz erheblichem Verwaltungsaufwand möglich.
Vorab möchte ich Sie allerdings darauf hinweisen, dass eine Kosten- oder Aufwandsersparnis nicht möglich ist. Die Gebühren richten sich nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz NRW. Im Rahmen dessen wird für die Berechnung des Verwaltungsaufwandes der in Ziffer 1 zu den Richtwerten für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land NRW zu erhebenden Verwaltungsgebühren Runderlass des Ministeriums des Inneren aufgeführte empfohlene Stundensatz herangezogen. Demnach ist für einen Mitarbeitenden/eine Mitarbeitende der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, pro Stunde 70,00 € anzusetzen. In Ihrem Fall erfordert die Datenverarbeitung für die o.g. Datensätze mindestens 3-4 Stunden (210,00 € bis 280,00 €). Aufgrund dessen bitte ich um Stellungnahme, ob Sie die angeforderten Daten unter vorheriger Zahlung der angegebenen Gebühr erhalten möchten.
Mit freundlichen Grüßen