Blitzer neue Rheinbrücke

Anfrage an: Stadt Konstanz

- Eine Statistik über Verkehrsunfälle wegen *überhöhter Geschwindigkeit* auf der neuen Rheinbrücke vor und nach dem Aufbau des neuen Blitzers
- Gründe die nicht der überhöhten Geschwindigkeit entsprechen, sind nicht von Interesse

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Januar 2019
  • Frist
    2. Februar 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Eine Statist…
An Stadt Konstanz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Blitzer neue Rheinbrücke [#35498]
Datum
3. Januar 2019 12:04
An
Stadt Konstanz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Eine Statistik über Verkehrsunfälle wegen *überhöhter Geschwindigkeit* auf der neuen Rheinbrücke vor und nach dem Aufbau des neuen Blitzers - Gründe die nicht der überhöhten Geschwindigkeit entsprechen, sind nicht von Interesse
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Konstanz
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihre Auskunftsanfrage zuständigkeitshalber an das Polizeipräsidium Konstanz…
Von
Stadt Konstanz
Betreff
AW: Blitzer neue Rheinbrücke [#35498]
Datum
4. Januar 2019 09:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihre Auskunftsanfrage zuständigkeitshalber an das Polizeipräsidium Konstanz weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Sehr geehrtAntragsteller/in die Stadt Konstanz hat uns gebeten, Ihnen Auskunft über die Anzahl der Verkehrsunfäll…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
AW: Blitzer neue Rheinbrücke [#35498]
Datum
4. Januar 2019 11:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die Stadt Konstanz hat uns gebeten, Ihnen Auskunft über die Anzahl der Verkehrsunfälle im Bereich der Rheinbrücke zu erteilen. Im Zeitraum zwischen 2016 und 2018 haben sich auf der Rheinbrücke zwischen Kreisverkehr Reichenaustraße und der Einmündung Gartenstraße insgesamt zwei Kfz-Unfälle infolge nicht angepasster Geschwindigkeit ereignet. Davon ein Unfall im Jahr 2016 und ein Unfall 2017. Beide ereigneten sich am Ende der Auffahrt vom Kreisverkehr kommend. Im Bereich der Geschwindigkeitsmessanlage ereigneten sich dagegen keine Geschwindigkeitsunfälle. Wir hoffen Ihnen mit der Auskunft weitergeholfen zu haben. Gleichzeitig möchten wir Sie bitten eventuell weitere auftretende Fragestellungen wieder direkt an die Stadt Konstanz zu richten, da die Aufstellung und der Betrieb der Anlage nicht in der Zuständigkeit des Polizeipräsidiums Konstanz liegt. Die Stadt Konstanz erhält von der Abgabe dieser Nachricht an Sie eine Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf die Antwort des Polizeipräsidiums erbitte ich zwei weitere Inform…
An Stadt Konstanz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Blitzer neue Rheinbrücke [#35498]
Datum
4. Januar 2019 11:21
An
Stadt Konstanz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf die Antwort des Polizeipräsidiums erbitte ich zwei weitere Informationen: - Was war die Entscheidungsgrundlage des Blitzerstandorts "Neue Rheinbrücke"? In Medienberichten wurde stets betont, es ginge um Sicherheit, nicht um Einnahmen. Wenn wir seit 2016 von gerade einmal 2 Verkehrsunfällen auf Grund überhöhter Geschwindigkeit sprechen, sehe ich das nicht bestätigt. - Warum wurde als Standort nicht die Auffahrt gewählt, an der die Unfälle stattfanden, sondern ein Bereich, in dem es überhaupt keine Unfälle gab? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35498 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Konstanz
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie erhalten diese Tage per Post unsere Untersuchung, die als Grundlage für die Auswa…
Von
Stadt Konstanz
Betreff
AW: Blitzer neue Rheinbrücke [#35498]
Datum
7. Januar 2019 11:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie erhalten diese Tage per Post unsere Untersuchung, die als Grundlage für die Auswahl der Blitzer-Standorte diente. In Kurvenbereichen ist die Überwachung aus technischen Gründen nicht möglich. Wir haben uns bewusst für die Nähe zur Mitte der Straße entschieden, weil nach einer überwachten Auffahrt der Anreiz zur nicht sanktionierten Geschwindigkeitsübertretung auf langer Strecke zu groß gewesen wäre. Dies Infos incl. Broschüre erhalten Sie aufgrund des geringen Aufwands gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich vielmals für die schnelle Rückmeldung! ... Mit freundlichen Grüß…
An Stadt Konstanz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Blitzer neue Rheinbrücke [#35498]
Datum
7. Januar 2019 11:29
An
Stadt Konstanz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich vielmals für die schnelle Rückmeldung! ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35498 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>