Blitzermarathon 2024

Informationen dazu, warum Niedersachsen nicht am Blitzermarathon und/oder der Geschwindigkeitskontrollwoche teilnimmt.

Ergebnis der Anfrage

Lediglich am „24-Stunden-Speedmarathon" selbst - und damit einer Konzentrierung der Geschwindigkeitsüberwachung im Roadpol-Verbund in der angegebenen Woche beteiligt sich die Polizei Niedersachsen indes nicht. Es lässt sich nicht belegen, dass sich diese auf einen Tag ausgerichtete Maßnahme nachhaltig positiv auf die Verkehrssicherheit auswirkt. Nach hiesigen Erkenntnissen lässt eine damit in Zusammenhing zu bringende positive Wirkung nach kürzester Zeit nach, sodass der Ressourcenaufwand bei der Polizei und den Ordnungsbehörden nicht verhältnismäßig

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. April 2024
  • Frist
    17. Mai 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen dazu, warum Niedersachsen…
An Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Blitzermarathon 2024 [#306055]
Datum
15. April 2024 11:28
An
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen dazu, warum Niedersachsen nicht am Blitzermarathon und/oder der Geschwindigkeitskontrollwoche teilnimmt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 306055 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/306055/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Ihre Eingabe zur Geschwindigkeitskontrollwoche; Antwortschreiben Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Spo…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Betreff
Ihre Eingabe zur Geschwindigkeitskontrollwoche; Antwortschreiben
Datum
16. April 2024 07:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Landespolizeipräsidium Referat 24 - Einsatz und Verkehr [geschwärzt] - [geschwärzt] Ihre Eingabe zur Geschwindigkeitskontrollwoche; Antwortschreiben Sehr [geschwärzt], das anliegende Schreiben des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport übersende ich Ihnen zu Ihrer Eingabe vom 15.04.2024 mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichem Gruß [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]