Blockaden auf Twitterkanal der Polizei Schwerin

Bitte nennen Sie für alle Accounts, die die Polizei Schwerin auf https://twitter.com betreibt im einzelnen:

Wieviele Personen bzw. andere Twitter Accounts wurden seit Inbetriebnahme des jeweiligen Twitter Accounts blockiert (blocked) bzw. ruhig gestellt (muted) ? Wieviele 'blocks' und 'mutes' sind zum Zeitpunkt dieser Anfrage aktiv?

Bitte nennen Sie auch die jeweiligen Gründe für die 'blocks' und 'mutes'.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Januar 2018
  • Frist
    9. Februar 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte nen…
An Polizeiinspektion Schwerin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Blockaden auf Twitterkanal der Polizei Schwerin [#25996]
Datum
8. Januar 2018 04:01
An
Polizeiinspektion Schwerin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte nennen Sie für alle Accounts, die die Polizei Schwerin auf https://twitter.com betreibt im einzelnen: Wieviele Personen bzw. andere Twitter Accounts wurden seit Inbetriebnahme des jeweiligen Twitter Accounts blockiert (blocked) bzw. ruhig gestellt (muted) ? Wieviele 'blocks' und 'mutes' sind zum Zeitpunkt dieser Anfrage aktiv? Bitte nennen Sie auch die jeweiligen Gründe für die 'blocks' und 'mutes'.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizeiinspektion Schwerin
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, diese ist am heutigen Tage in der Polizeiinspektion Sch…
Von
Polizeiinspektion Schwerin
Betreff
AW: Blockaden auf Twitterkanal der Polizei Schwerin [#25996]
Datum
20. Februar 2018 11:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, diese ist am heutigen Tage in der Polizeiinspektion Schwerin eingegangen. Zuständigkeitshalber wurde Ihre Mail an das Polizeipräsidium Rostock übersandt. Mit freundlichen Grüßen