Blockaden auf Twitterkanal der Polizei Stralsund

Bitte nennen Sie für alle Accounts, die die Polizei Stralsund auf https://twitter.com betreibt im einzelnen:

Wieviele Personen bzw. andere Twitter Accounts wurden seit Inbetriebnahme des jeweiligen Twitter Accounts blockiert (blocked) bzw. ruhig gestellt (muted) ? Wieviele 'blocks' und 'mutes' sind zum Zeitpunkt dieser Anfrage aktiv?

Bitte nennen Sie auch die jeweiligen Gründe für die 'blocks' und 'mutes'.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Januar 2018
  • Frist
    9. Februar 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte nen…
An Polizeiinspektion Stralsund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Blockaden auf Twitterkanal der Polizei Stralsund [#25989]
Datum
8. Januar 2018 03:48
An
Polizeiinspektion Stralsund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte nennen Sie für alle Accounts, die die Polizei Stralsund auf https://twitter.com betreibt im einzelnen: Wieviele Personen bzw. andere Twitter Accounts wurden seit Inbetriebnahme des jeweiligen Twitter Accounts blockiert (blocked) bzw. ruhig gestellt (muted) ? Wieviele 'blocks' und 'mutes' sind zum Zeitpunkt dieser Anfrage aktiv? Bitte nennen Sie auch die jeweiligen Gründe für die 'blocks' und 'mutes'.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizeiinspektion Stralsund
Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihre Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass die Polizei…
Von
Polizeiinspektion Stralsund
Betreff
AW: Blockaden auf Twitterkanal der Polizei Stralsund [#25989]
Datum
17. Januar 2018 07:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihre Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass die Polizeiinspektion Stralsund auf ihrem Twitter-Account (@Polizei_HST), seit Betreiben, weder einen Account geblockt noch gemuted hat. Durch das Polizeipräsidium Neubrandenburg wurde Ihnen ja bereits in ähnlicher Weise zu den Twitter-Accounts der Polizeiinspektion Neubrandenburg und des Polizeipräsidiums Neubrandenburg Auskunft gegeben. Für weitere Fragen stehen ich Ihnen gerne weiter als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen