Blockaden von Klimaaktivisten und Bauern

Anfrage an: Polizei Berlin

Wie viele Straßenblockaden gab es durch sogenannte "Klimakleber" 2023 in Berlin?
Wie viele Aktivisten wurden dabei durch Ausübung von unmittelbarem Zwang dazu gebracht, die Blockade aufzulösen?
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Wie viele Straßenblockaden gabe es durch Bauern im Jahr 2023?
Wie viele Bauern wurden dabei durch Ausübung von unmittelbarem Zwang dazu gebracht, die Blockade aufzulösen?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    1. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie vi…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Blockaden von Klimaaktivisten und Bauern [#295942]
Datum
1. Januar 2024 11:29
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Straßenblockaden gab es durch sogenannte "Klimakleber" 2023 in Berlin? Wie viele Aktivisten wurden dabei durch Ausübung von unmittelbarem Zwang dazu gebracht, die Blockade aufzulösen? - - Wie viele Straßenblockaden gabe es durch Bauern im Jahr 2023? Wie viele Bauern wurden dabei durch Ausübung von unmittelbarem Zwang dazu gebracht, die Blockade aufzulösen?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295942 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295942/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizei Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte um Angabe Ihrer Anschrift, damit eine weitere Bearbeitung erfo…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: [extern] Blockaden von Klimaaktivisten und Bauern [#295942]
Datum
2. Januar 2024 04:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte um Angabe Ihrer Anschrift, damit eine weitere Bearbeitung erfolgen kann. Die Angabe ist erforderlich, um eine gebührenbelastende Herausgabe von Informationen an eine anonyme Antragstellung zu vermeiden sowie um eine identifizierbare Zugänglichmachung eines Bescheides zu ermöglichen, da über IFG-Anträge in Form eines Verwaltungsaktes rechtlich beschieden wird. Eine Auskunftserteilung nach dem IFG ist gebührenpflichtig, gemäß § 16 IFG in Verbindung des Gesetzes über Gebühren und Beiträge (GebBtrG), der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) und der Tarifstelle 1004 a) Nr. 2 bis Nr. 4 des Gebührenverzeichnisses in der Anlage zu § 1 VGebO. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem tatsächlich entstehenden Verwaltungsaufwand. Der gesetzliche Rahmen ist bist zu einer Höhe von 500 Euro möglich. Sofern mir Ihre Anschrift bis zum 29. Januar 2024 nicht vorliegt, bitte ich um Verständnis, dass eine weitere Bearbeitung nicht weiter erfolgt. Mit freundlichen Grüßen